Austritt Gesellschafter aus oHG

ArbeitsR, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Grundlagenfächer, InternetR, Steuer- und SteuerstrafR, Wirtschafts- und WettbewerbsR sowie sonstige Nebengebiete

Moderator: Verwaltung

Gesperrt
Fabio1511
Newbie
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 24. April 2021, 21:57
Ausbildungslevel: Student (Sonstiges)

Austritt Gesellschafter aus oHG

Beitrag von Fabio1511 »

Hallo zusammen,

ich muss im Rahmen meines Studiums eine Hausarbeit in Recht abgeben, komme aber bei einer Frage leider nicht weiter / zum Ergebnis.
Generell sind alle Aufgaben sehr weitläufig gehalten und nur sehr wenige Informationen angegeben, ich denke man will eher sehen, dass die Studenten verschiedene Lösungsmöglichkeiten anbringen und sich nicht nur auf eine Sache versteifen.
Die Aufgabenstellung ist folgende:

A, B und C sind Gesellschafter der Möbel OHG. C will die OHG verlassen. Es gilt, die finanzielle Auseinandersetzung zu regeln. Folgende Sachverhalte sind dafür relevant. Die Satzung enthält dazu keine besonderen Regelungen. Bewerte die drei Sachverhalte rechtlich unter Angabe der einschlägigen Paragrafen und stell dar, wer jeweils gegen wen einen Zahlungsanspruch in welcher Höhe hat. Und – wer muss danach im Ergebnis an wen wieviel bezahlen?

C hat vor einem halben Jahr im Namen der OHG ohne Abstimmung mit A und B einen Geschäftsanteil in Höhe von 23 Prozent an der Schrank GmbH für 35.000 Euro umsatzsteuerfrei gekauft. Heute ist der Geschäftsanteil noch 15.000 Euro wert.

Als Lösung habe ich bisher geschrieben, dass es zwei Lösungsansätze gibt, je nachdem ob der Erwerb der Geschäftsanteile gemäß § 116 Abs. 1 HGB als Tätigkeit des gewöhnlichen Betriebs gewertet wird. Falls dies der Fall ist, beständen meines Erachtens keine Ansprüche von A & B gegenüber C für dieses Geschäft.
Falls es aber nicht als Tätigkeit des gewöhnlichen Betriebs gewertet wird, finde ich einfach nicht den entsprechenden Paragraphen welcher C (falls überhaupt richtig) zu Schadensersatz gegenüber A und B verpflichtet. Hierfür hätte er gemäß § 116 Abs. 2 HGB die Zustimmung der weiteren Gesellschafter zu diesem Rechtsgeschäft einholen müssen, was nicht erfolgt ist. Je nach Verkehrswert der OHG kann es auch sein, dass die Investition nicht nur vom bisherigen Gesellschaftszweck abweicht, sondern auch wegen ihrer Höhe als überhöhtes Risiko gewertet werden kann Die Höhe wäre dann vermutlich die Differenz von 20.000€ oder?

Grüße und schonmal vielen Dank!
Julia
Moderatorin
Moderatorin
Beiträge: 2384
Registriert: Freitag 8. März 2019, 08:29
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Austritt Gesellschafter aus oHG

Beitrag von Julia »

Hier gibt es auch keine Hausarbeitenbesprechung für Recht im Nebenfach.
Geschlossen.
Gesperrt