Hallo,
ich lerne gerade Steuerrecht und hänge an der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen. Wann genau brauche ich diese denn? Nur, wenn mehrere beteiligt sind oder auch in anderen Fällen? Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch...
Danke und Grüße
Thomas
§§ 179 ff. AO
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