Hallo zusammen!
Weiß jemand, wie Belegexemplare und Autorenrabatte bei den Fachverlagen steuerrechtlich behandelt werden? Ich habe dazu bisher nichts gefunden.
Ich könnte mir vorstellen dass die Verlage pauschal nach § 37b EStG versteuert werden, habe aber auch dazu bisher noch nichts gelesen. Die Ansicht, Belegexemplare hätten keinen wirtschaftlichen Wert erschiene mir nicht sehr naheliegend.
Belegexemplare, Autorenrabatt
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- Justitian
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Belegexemplare, Autorenrabatt
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Belegexemplare, Autorenrabatt
Ergibt sich nicht aus dem Sinn und Zweck eines Belegexemplars, dass es für den Autor keinen wirtschaftlichen Wert hat (zumindest nicht haben darf, wenn er sich vertragstreu verhält)?