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Elternrat: Wer darf die Emails lesen ?

Verfasst: Montag 3. Januar 2022, 10:55
von dada2
Guten Tag.
Ich bin neu hier und kann nicht sagen ob unter "Vermischtes" der richtige Ort ist.

Szenario:
Aus dem Schulelternrat heraus wird jemand erst in den Kreiselternrat und dann in den Vorstand desselben gewählt.
Dieser (Vorstand) betreibt eine Internetseite, auf welcherTätigkeiten veröffentlicht und Eltern und Bürger Emails an diesen schreiben können.
Wegen der Pandemie geht es hoch her, und er möchte als von seiner Schule delegierter und von den Schulelternräten des Kreises in den Vorstand gewählter diese Emails einsehen, um sich ein Bild von der Stimmung innerhalb der Elternschaft zu machen.
Dieses wird ihm verwehrt.

Dieser Kreiselternrat hat sich (noch) keine Geschäftsordnung gegeben, Geschäftsbereiche sind eher locker definiert.
der Kreiselternrat erhält vom Kreis Gelder um seine ehrenamtliche Tätigkeit zu unterstützen. davon wird wohl auch die Internetseite bezahlt.
(Und was wäre, wenn die Internetseite von den derzeit Zugangsberechtigten privat bezahlt wird, diese aber den offiziellen Namen führt, und als solche auch immer angegeben wird?)

Ich hoffe, Sie finden das Problen spannend genug um darüber zu theoretisieren.
Aus der Diaspora, dada2

Re: Elternrat: Wer darf die Emails lesen ?

Verfasst: Montag 3. Januar 2022, 11:04
von Tibor
dada2 hat geschrieben: Montag 3. Januar 2022, 10:55 Guten Tag.
Ich bin neu hier und kann nicht sagen ob unter "Vermischtes" der richtige Ort ist.
Nein, sorry. Das ganze Forum ist nicht der richtige Ort für deine Frage, denn im Forum gibt es keine Rechtsberatung für den konkreten Einzelfall. Es geht auch nicht um "theoretisieren" einer spannenden Frage. Fragen sie lieber das Schulamt oder einen mit Schulrecht bewanderten Rechtsanwalt, wenn es Probleme gibt.

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