Kündigungsfrist Probezeit

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Student2022
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Kündigungsfrist Probezeit

Beitrag von Student2022 »

Die Arbeitnehmerin AN arbeitet seit dem 01.06.2016 bei dem Unternehmen U. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Laut Arbeitsvertrag gibt es eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Am Montag, 28.11.2016 erhält sie die schriftliche Kündigung zum Sonntag, 11.12.2016.
Der Chef sagt ihr mündlich, dass sie ab Montag, 12.11.2016 arbeitslos ist und sich sofort beim Arbeitsamt melden muss. Es gibt bereits einen neuen Mitarbeiter M, der am Montag, 12.12.2016 die alte Stelle von AN antritt.

AN ist unsicher, ob die 14-tägige Kündigungsfrist wirklich eingehalten wurde. Nach ihrer Rechnung endet das Arbeitsverhältnis erst am Montag, 12.12.2016.
Sie hat Angst, einen Tag unentschuldigt zu Fehlen und vermutet eine Falle ihres Chefs.

Was kann AN Unternehmen?
Zuletzt geändert von Student2022 am Dienstag 8. März 2022, 20:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Tibor
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Re: Kündigungsfrist Probezeit

Beitrag von Tibor »

Achtung Trick17: Der 28.11.2021 war ein Sonntag und kein Montag.
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Re: Kündigungsfrist Probezeit

Beitrag von Student2022 »

Danke für den Hinweis.

Hier hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen.

Es sollte das Jahr 2016 und nicht das Jahr 2021 sein!
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Tikka
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Re: Kündigungsfrist Probezeit

Beitrag von Tikka »

Ich weiß ja, dass es ein rein fiktiver Sachverhalt ist, aber bitte dennoch eine Klarstellung für mich:
Sie hat Angst, einen Tag unentschuldigt zu Fehlen und vermutet eine Falle ihres Chefs.
???

Das verstehe ich nicht. Was für eine Falle soll das sein?

Zum Fall selbst: Es gelten die §§ 186 ff. BGB. § 193 BGB findet keine Anwendung (auch nicht analog).

Und zur Beantwortung der Sachverhaltsfrage: AN kann zur örtlich zuständigen Agentur für Arbeit gehen und sich arbeitslos melden, es sei denn eine Prüfung durch einen fachlich versierten Rechtsanwalt ergibt, dass ausnahmsweise ein seltener Fall vorliegt, in dem die Erhebung einer Kündigungsschutzklage außerhalb des Anwendungsbereiches des § 1 KSchG erfolgsversprechend erscheint.
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Re: Kündigungsfrist Probezeit

Beitrag von Student2022 »

Der Grund ist , dass sie nicht versteht, warum der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses der Sonntag ,11.12.2016 sein soll.
Nach ihrer Berechnung endet das Arbeitsverhältnis erst am Montag, 12.12.2016. Genau 14 Tage / 2 Wochen nach dem Überreichen der Kündigung.
Sie weiß nicht, ob ihr Chef sich bei der Berechnung der Frist verrechnet hat und ob die Kündigung dann trotzdem wirksam wäre, bei einer zu kurzen Frist.
Sollte die Kündigung nicht wirksam sein, müsste sie am Montag , 12.12.2016 zur Arbei erscheinen, damit sie nicht unentschuldigt fehlt.
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Tibor
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Re: Kündigungsfrist Probezeit

Beitrag von Tibor »

Es gibt im Netz Kündigungsfristenrechner. Die funktionieren.
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Tikka
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Re: Kündigungsfrist Probezeit

Beitrag von Tikka »

Student2022 hat geschrieben: Mittwoch 9. März 2022, 07:07 Der Grund ist , dass sie nicht versteht, warum der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses der Sonntag ,11.12.2016 sein soll.
Nach ihrer Berechnung endet das Arbeitsverhältnis erst am Montag, 12.12.2016. Genau 14 Tage / 2 Wochen nach dem Überreichen der Kündigung.
Sie weiß nicht, ob ihr Chef sich bei der Berechnung der Frist verrechnet hat und ob die Kündigung dann trotzdem wirksam wäre, bei einer zu kurzen Frist.
Sollte die Kündigung nicht wirksam sein, müsste sie am Montag , 12.12.2016 zur Arbei erscheinen, damit sie nicht unentschuldigt fehlt.
Das verstehe ich immer noch nicht. Die Frist hat doch gar keinen Einfluß auf die Wirksamkeit der Kündigung. Ich könnte auch jemandem mit einer gesetzlichen Kü-Frist von 7 Monaten zum Monatsende sagen, das Arbeitsverhältnis endet nächste Woche. Auf die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung hat das keinen Einfluß (sondern nur auf die verbleibende LAufzeit des Arbeitsverhältnisses).

Es bliebe also nur die Frage, ob das Arbeitsverhältnis von AN bereits mit Ablauf des Sonntags oder erst mit Ablauf des Montags geendet hat. Die lässt sich mit Hilfe der §§ 186 BGB bzw. einem beliebigen Fristenrechner klären.
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gola20
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Re: Kündigungsfrist Probezeit

Beitrag von gola20 »

Tikka hat geschrieben: Mittwoch 9. März 2022, 07:58 Die Frist hat doch gar keinen Einfluß auf die Wirksamkeit der Kündigung
!!
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Re: Kündigungsfrist Probezeit

Beitrag von Student2022 »

Vielen Dank.

Dann ist die Kündigung, unabhängig von der Frist, wirksam.

Nach § 187 BGB ist der Fristbeginn dann der Montag, 28.11.2016 und das Fristende dann 14 Tage später, also der Montag, 12.12.2016.

(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

Die Tatsache, dass der Chef die Frist zwar um einen Tag falsch berechnet hat, ändert also nichts an der Wirksamkeit der Kündigung?

Wäre die Kündigung außerhalb der Probezeit ausgesprochen worden, hätte AN die Kündigung aber im Rahmen einer Klage , aufgrund der falschen Frist, überprüfen lassen können?
gola20
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Re: Kündigungsfrist Probezeit

Beitrag von gola20 »

Das stinkt nach Rechtsberatung. Weil ich so nett bin: Es gilt automatisch die richtige Frist
Student2022
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Re: Kündigungsfrist Probezeit

Beitrag von Student2022 »

Vielen Dank für die Antworten.

Ich bin noch am Anfang von meinem Studium und beginne gerade erst mit dem Thema Arbeitsrecht.

Mir war nicht ganz klar, ob bei einer falschen Frist dann die richtige Frist zählt oder wie es sich auf die Kündigung auswirkt. Aber man muss es wohl dann so auslegen, dass der Arbeitgeber die Kündigung wollte und die Frist dann entsprechend umgedeutet werden kann.
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