Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
Muirne
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6243
Registriert: Sonntag 2. Januar 2011, 22:46

Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil

Beitrag von Muirne »

Das ist ein Grund, weshalb Prüfungsentscheidungen nur eingeschränkt überprüfbar sind.
Nebenbei wird das doch wohl kaum der einzige Satz sein, der unter der Klausur steht.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil

Beitrag von batman »

Eben. Der Satz spricht auch als solcher nicht dagegen, dass die konkrete Leistung unter den durchschnittlichen Anforderungen lag.
Enoch
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 49
Registriert: Dienstag 9. Januar 2018, 01:04

Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil

Beitrag von Enoch »

Gibt es hierzu EuGH- Entscheidungen ??? Hinsichtlich der Akteneinsicht hat der EuGH eine Entscheidung gegen die Juristenausbildungsgesetz getroffen.
stilzchenrumpel
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1759
Registriert: Montag 12. Januar 2015, 13:40
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil

Beitrag von stilzchenrumpel »

Vielleicht kann der EGMR helfen!
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5293
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil

Beitrag von thh »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Samstag 17. Oktober 2020, 21:33Vielleicht kann der EGMR helfen!
Das ist doch alles dasselbe.
Sektnase
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1893
Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil

Beitrag von Sektnase »

Examen ist doch irgendwie Freiheitsentzug und da haben die doch mal was zu gesagt..
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2278
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil

Beitrag von Strich »

Enoch hat geschrieben: Samstag 17. Oktober 2020, 18:18 Gibt es hierzu EuGH- Entscheidungen ??? Hinsichtlich der Akteneinsicht hat der EuGH eine Entscheidung gegen die Juristenausbildungsgesetz getroffen.
Nein gibt es nicht und ich sehe auch nicht, wie der EuGH mal dazu kommen sollte. Du solltest beachten, dass das BVerfG dem BVerwG ganz erheblich auf die Figner geklopft hat. Das was du da liest, ist also schon ein Mehr an Prüfungsmöglichtkeit der gerichte als vor der Enstcheidung. Davor war es Beurteilungsspielraum des Prüfers zu sagen etwas sei unvertretbar und damit falsch, auch wenn alle, selbst das Gesetz, etwas anderes gesagt haben (mal von der Willkürgrenze abgesehen).

Ich kann deine Position im Übrigen nachvollziehen. Die Prüfung ist ein merkwürdiges Verwaltungsverfahren, das ungerecht anmutet (selber Prüfer gibt Stellungnahme im Gerichtsverahren ab, ob sich seine Fehler auf die Benotung ausgewirkt haben; keine geschlossene Zweitkorretur etc) und ganz erheblich auf die Prüferperson fokusiert ist. Wenn du das ändern willst, musst du es in Leipzig oder Karlsruhe versuchen. Der ganze Rest folgt ausgetretenen Pfaden.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
andre_linus
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 26
Registriert: Mittwoch 13. Mai 2020, 16:03
Ausbildungslevel: Wirtschaftsjurist

Re: Prüfungsanfechtung/ Jura / Schriftlicher Teil

Beitrag von andre_linus »

Wenn es ums Bestehen geht, würde ich den Widerspruch so "unterwürfig" wie möglich schreiben und mich darauf beschränken, dass einzeln als falsch angemerkte Positionen vertretbar sind (wenn sich dafür etwas herleiten lässt). Würde dann auch irgendwie einfließen lassen, dass es um das Bestehen geht.

Eine Bekannte von mir hat im Letztversuch so erreicht, dass die Prüfer einer Klausur auf die benötigte Note (meine 4 Punkte) gingen. Meine Vermutung war aus Mitleid. Es gibt auch unter Prüfern durchaus Menschen, denen es persönlich unangenehm ist, damit so direkt konfrontiert zu werden.
Antworten