Der Patentanwalt

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Jura_Freiburg
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Der Patentanwalt

Beitrag von Jura_Freiburg »

Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage zum Patentanwalt. Vorweg: Ich selbst studiere Jura und der Beitrag hier entsteht aus reiner Neugierde und nicht aus Interesse, später mal in die Richtung zu gehen.
Ich hatte mich letztens mit einem Freund unterhalten, der Chemie studierte. Dieser meinte zu mir, dass er nach dem Studium evtl. Patentanwalt werden will. Da ich davor noch nie etwas davon gehört habe dachte ich, ich muss da mal etwas recherchieren ](*,) . Und zu meiner Verwunderung darf der Patentanwalt überraschend viel machen. Deswegen frage ich mich, was ist genau der Unterschied zwischen dem Patentanwalt und dem Anwalt für Patentrecht? Ich dachte Anfangs, dass ersteres für die "inhaltlichen" Sachen da ist. Ich habe aber mitunter auch gelesen, dass diese die Mandanten beraten und sogar vor Gericht vertreten? :-k Braucht man für die anwaltliche Vertretung vor Gericht nicht eigentlich das 2. Staatsexamen? Würde mich einfach mal interessieren, was es mit diesem "Patentanwalt" auf sich hat \:D/
OJ1988
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Re: Der Patentanwalt

Beitrag von OJ1988 »

Patentanwälte sind Naturwissenschaftler mit einer rechtswissenschaftlichen Zusatzausbildung (die nicht ohne ist). Zweck des Ganzen ist, dass handelsübliche Juristen meist nicht in der Lage sind, die technischen Zusammenhänge in Patentstreitigkeiten zu verstehen. In Verfahren mit Anwaltszwang dürfen Patentanwälte aber nur bei Patentstreitigkeiten auftreten (dann aber tatsächlich ohne 2. Staatsexamen).
gola20
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Re: Der Patentanwalt

Beitrag von gola20 »

Dürfen schon... . In der Praxis machen sie das, soweit ich mitbekommen habe, aber selten. Patentanwälte machen eher die Patentanmeldung. Die gerichtlichen Streitigkeiten übernehmen dann die Volljuristen in Zusammenarbeit mit den Patentanwälten.
jona7317
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Re: Der Patentanwalt

Beitrag von jona7317 »

Ja, ich weiss durch Zufall von einem Bekannten etwas mehr darüber:

Was OJ dort geschrieben hat stimmt soweit. Als Patentanwalt hast du ein naturwissenschaftliches, häufig auch ingenieurstechnisches Studium abgelegt und durchläufst dann eine längere juristische Zusatzausbildung. Diese Patentanwälte befassen sich in der Regel hauptsächlich mit Patentanmeldungen und arbeiten nicht primär juristisch.

Anders verhält es sich dann bei Patentstreitverfahren, dort treten in der Regel auf beiden Seiten Patentanwälte UND "normale" Juristen auf, die übrigens auch unterschiedliche Roben tragen. Der Jurist übernimmt die rechtstechnischen Aspekte während der Patentanwalt sich um die rein technischen Erklärungen kümmert.
In der Praxis als reiner Patentanwalt sind wohl die allermeisten außerhalb der Patentstreitsachen tätig und kümmern sich um Anmeldungen.
Allein zahlenmäßig gibt es in ganz Deutschland nur um die 800 Patentstreitverfahren pro Jahr, Anmeldungen aber über 50.000.
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