Aktivlegitimation bei Feststellungsklage wegen Verfahrenskosten

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Gernot15
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Aktivlegitimation bei Feststellungsklage wegen Verfahrenskosten

Beitrag von Gernot15 »

Hallo zusammen,
vielleicht hat einer mal ne Idee dazu: Ich habe für meinen rechtsschutzversicherten Mandanten eine Zahlungsklage erhoben, ohne vorgerichtliche Anwaltskosten geltend zu machen, weil die Gegenseite bei meiner Beauftragung nicht durch den Mandanten in Verzug gesetzt war. Die Gegenseite hat nach Klageerhebung, aber vor Rechtshändigkeit, also Zustellung der Klage, vollständig gezahlt. Nachdem ich mich "belesen" hatte, habe ich statt Klagerücknahme mit Kostenentscheidung des Gerichts nach billigem Ermessen, auf Feststellungsklage umgestellt, dass die Gegenseite die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Der Kollege der Gegenseite besteitet jetzt die Aktivlegitimation meines Mandanten. Ich verstehe gerade nicht, was es da zu bestreiten gibt. Ich kenne das nur in Zusammenhang mit der Geltendmachung vorgerichtlicher Anwaltsgebühren, wenn dann auf Fresitellung umgestellt werden muss oder die Rechtsschutzversicherung bestätigt, dass der Mandant die vorgerichtlichen Anwaltskosten in eigenem Namen geltend machen darf.

Was meint Ihr dazu ?

Viele Grüße
Gernot
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batman
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Re: Aktivlegitimation bei Feststellungsklage wegen Verfahrenskosten

Beitrag von batman »

Der nunmehr nur noch geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch Deines Mandanten dürfte auf die RSV übergegangen sein (§ 86 Abs 1 VVG, § 17 Abs. 9 ARB).
Gernot15
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Re: Aktivlegitimation bei Feststellungsklage wegen Verfahrenskosten

Beitrag von Gernot15 »

Vielen Dank für die Antwort. Es hat dann ganz gut funktiniert. Über die Feststellungklage bezogen auf die Kosten hat das Gericht geurteilt und die Gegenseite muss 75 % erstatten. Damit gleich die nächste Frage. Spielt die Feststellungklage abrechnungstechnisch überhaupt noch eine Rolle ? Ich muss ja jetzt den Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen und meinte, eine 1,3 Verfahrensgebühr reicht aus. Das Gericht hat nochmal einen Gegenstandswert für die Feststellungklage festgelegt und ich weiß nicht wofür. Weiß da einer Bescheid ?
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