Wechsel in Selbständigkeit ESt-Vorauszahlung

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Durchhaltevermögen
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Wechsel in Selbständigkeit ESt-Vorauszahlung

Beitrag von Durchhaltevermögen »

Ich habe bislang als abhängig Beschäftigter gemäß § 19 EStG Einkünfte erzielt und daneben aus Nebentätigkeiten gemäß § 18 EStG. Ich bin für 2010 veranlagt (mit Nachzahlung und Festsetzung von Vorauszahlungen). Für 2011 bin ich noch nicht veranlagt (ich rechne aber ebenfalls mit einer Nachzahlung oberhalb derjenigen für 2010). Jetzt hört meine abhängige Beschäftigung auf und die selbständige Beschäftigung fängt an. Das Einkommen steigt glücklicherweise an; der Wechsel geschieht unterjährig.

Eigentlich müsste ich die Vorauszahlung für die selbständige Beschäftigung anpassen. Ich kann aber belegen, dass ich in diesem Jahr erhebliche Werbungskosten hatte, welche dazu führen würden, dass ich (im Vergleich zu 2011, wenn ich immer noch abhängig beschäftigt wäre) keine Nachzahlung für 2012 zu leisten hätte, vielleicht sogar etwas zurückbekäme.

Ich möchte daher diese erheblichen Werbungskosten bei meinen Vorauszahlungen für 2012 berücksichtigen. Sollte ich das tun oder ist es zweckmäßiger, die Erklärung für 2011 abzugeben und zugleich anzuregen, die (hierfür geschuldete) Vorauszahlung für 2012 nicht anzuheben wegen der substanziiert darlegbaren Aufwendungen?

Das Problem ist, dass ja einerseits aus dem Betriebseröffnungsbogen Vorauszahlungen erfolgen; andererseits ist der "Altfall" aber noch nicht abgewickelt. Ich möchte vermeiden, dass das FA in beiden Konstellationen das Maximum verlangt und sich dann bei der Rückerstattung Zeit lässt.

Dieses Problem müssten einige von Euch beim Wechsel in die Selbständigkeit (ggf. mit einem Umzug verbunden) doch auch gehabt haben. Für Einschätzungen wäre ich dankbar.
Gruß
Durchhaltevermögen
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showbee
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Re: Wechsel in Selbständigkeit ESt-Vorauszahlung

Beitrag von showbee »

Gib 2011 ab und wenn dann die EStVZ angepasst werden, beantragst du wieder Anpassung nach unten. Dazu musst du nur eine vorläufige Gewinnermittlung (oder BWA) vorlegen und die Beendigung der Areitnehmertätigkeit mitteilen/glaubhaft machen.
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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showbee
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Re: Wechsel in Selbständigkeit ESt-Vorauszahlung

Beitrag von showbee »

ps als selbständiger hast du steuerlich einen Betrieb und Betriebsausgaben, keine Werbungskosten!
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Camillo_Ugi
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Re: Wechsel in Selbständigkeit ESt-Vorauszahlung

Beitrag von Camillo_Ugi »

Meine "Vorredner" haben recht. Nur ein Tip:

Nach meiner Erfahrung sind die Finanzämter relativ großzügig, was die Festlegung von Vorauszahlungen angeht. Das kann man (wenn man sich entsprechend geschickt anstellt) sogar über ein paar Jahre so machen und es ist auch legal. Dies erreicht man z.B. so:

Heute (Jahr X) hast Du fast keine Einnahmen, d.h. die Vorauszahlung ist gering. Wenn Du das dem Finanzamt glaubhaft machen kannst, wird es evtl. die Vorauszahlungen sogar auf Null setzen.

Im nächsten Jahr (X+1) hast Du die Kanzlei schon ins Rollen gebracht und somit sind die Einnahmen schon deutlich höher, d.h. eigentlich sollte deine Vorauszahlung steigen. Dies geschicht aber nicht ohne weiteres, denn woher soll das Finanzamt das wissen (?).

Du beantragst im übernächsten Jahr (X+2) für die Abgabe der Steuererklärung des letzten Jahres (X+1) Fristverlängerung (wenn Du keinen Steuerberater hast, ansonsten macht der das). Das Finanzamt wird sich da normalerweise nicht querstellen, es sei denn, du hast schon mehrfach deine Steuererklärung zu spät abgegeben. Aber das ist sowieso keine gute Idee. Also bekommst Du Fristverlängerung - üblicherweise bis Januar des nächsten Jahres. Wenn Du früher immer brav gewesen bist und nochmal höflich fragst, vielleicht sogar bis März oder April. [Anm.: Die Steuererklärung für das Jahr X+2 muss man natürlich auch im Jahr X+3 abgeben, aber das macht dann meist nicht so den großen Unterschied, es sei denn, in X+2 waren die Einnahmen nochmal deutlich höher als in X+1].

Somit gibst Du erst im überübernächsten Jahr (X+3) die Steuererlärung für das Jahr X+1 ab. Mit etwas Glück braucht das Finanzamt ein paar Monate für den Bescheid. Erst dann (!) werden deine Vorauszahlungen angehoben. Somit hast du fast zweieinhalb Jahre niedrige oder fast gar keine Vorauszahlungen geleistet.

Du musst Dir aber im klaren sein, dass dies quasi ein "Kredit von Staats wegen" ist. Irgendwann musst Du dann nicht nur die Steuern für das Jahr X+1 (und natürlich dann X+2) nachzahlen, das Finanzamt wird dann auch die Vorauszahlungen entsprechend raufsetzen. Und dann - ist zwar nicht mir passiert, aber Kollegen - wird das Finanzamt ziemlich grantig, wenn man versucht, an diesen höheren Zahlungen was zu drehen, weil man das Geld schon ausgegeben hat.

Somit: Wenn man die Vorauszahlungen runtergesetzt bekommen hat, immer etwas Geld auf ein Tagesgeldkonto tun, wenn der Laden anfängt zu laufen. Ist zwar von den Zinsen her Geldverschwendung, aber dann hat man das Geld gebunkert und ist nicht in Versuchung, es auszugeben. Man wird es irgendwann brauchen.
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Re: Wechsel in Selbständigkeit ESt-Vorauszahlung

Beitrag von showbee »

Jo, dann hast du im September x+3 die Steuern aus 3,5 Jahren zu zahlen und das binnen Monatsfrist.

Da der Zinslauf nach 15 Monaten bei 6% anfängt ist es keine gute Idee mit dem Tagesgeldkonto. Entweder man lässt das Geld arbeiten und vermeidet bspw einen Betriebsmittelkredit für Büroausstattung etc oder man sollte das bei dem Zinsniveau lassen.

Sollte man gut durchrechnen ob es sich wirklich lohnt!
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Re: Wechsel in Selbständigkeit ESt-Vorauszahlung

Beitrag von markus87 »

Heftig, man muss nach § 233a AO tatsächlich selbst dann rückwirkend Zinsen zahlen, wenn erstmalig eine entsprechende Steuerschuld festgesetzt wird. Da lohnt es sich wirklich nur, wenn man dadurch einen höher verzinsten Kredit vermeidet; also gerade nicht beim Ansparen auf dem Tagesgeldkonto.
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Re: Wechsel in Selbständigkeit ESt-Vorauszahlung

Beitrag von Camillo_Ugi »

showbee hat geschrieben:Jo, dann hast du im September x+3 die Steuern aus 3,5 Jahren zu zahlen und das binnen Monatsfrist.

Da der Zinslauf nach 15 Monaten bei 6% anfängt ist es keine gute Idee mit dem Tagesgeldkonto. Entweder man lässt das Geld arbeiten und vermeidet bspw einen Betriebsmittelkredit für Büroausstattung etc oder man sollte das bei dem Zinsniveau lassen.

Sollte man gut durchrechnen ob es sich wirklich lohnt!
Das verstehe ich nicht: Wieso fängt der Zinslauf nach 15 Monaten bei 6% an ? Rückwirkend Zinsen muss man nicht zahlen, denn man hat ja brav alle Fristen eingehalten.

Der Effekt besteht darin, dass man anfänglich Liquidität erhält und die kann man - zumindest war es bei uns so - sehr sehr gut brauchen!

Wenn man brav was zurücklegt, ist der Schock auch nicht so fürchterlich gross.
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Re: Wechsel in Selbständigkeit ESt-Vorauszahlung

Beitrag von showbee »

Markus87 hat doch die Norm schon gebracht: § 233a AO! Die ESt Nachzahlung wird mit 6% bzw 0,5% mtl verzinst, wobei der Zinslauf unabhängig von der Festsetzung immer am 1.4. des Steuerjahres + 2 beginnt (2011er ESt also ab 1.4.2013). Wenn dann die Festsetzung der hohen Nachzahlung (weil keine EStVZ geleistet) bspw erst in den Oktober 2013 fällt, ist der Gesamtnachzahlungsbetrag plus 3% Zins (6 volle Monate) zu zahlen. Das kann ok sein (weil ja tatsächlich Geld ggf 18 Monate aufm Konto), aber bei den Tagesgeldsätzen ist es arg zu bezweifeln.
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Re: Wechsel in Selbständigkeit ESt-Vorauszahlung

Beitrag von Camillo_Ugi »

Bin kein Steuerrechtler, aber §233a AO gilt IMHO nicht für Vorauszahlungen (s. Absatz 1, Satz 2). Somit entstehen auch keine Zinsen. Im Jahr X+3 bekommt man den Erststeuerbescheid. Zinsen gibt es (soweit ich weiss) nur für den Fall, dass später in einem zweiten Steuerbescheid noch Nachforderungen kommen.

Ich habe auf jeden Fall keine gezahlt und meine Mitstreiter auch nicht...

Das ganze System funktioniert sowieso nur am Anfang, aber da ist jeder gesparte Euro doppelt wichtig. Irgendwann mal wird man sowieso nicht nur privat sondern auch von der Kanzlei her vom Finanzamt geschätzt (und da ist das Finanzamt ja tendenziell eher großzügig...)
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Re: Wechsel in Selbständigkeit ESt-Vorauszahlung

Beitrag von markus87 »

Ich bin auch kein Steuerrechtler; mir aber trotzdem ziemlich sicher, dass du falsch liegst. Das bestätigen mir auch die Kommentare bei Beck Online. Abs. 1 S. 2 macht bezüglich der Vorauszahlungen aus meiner Sicht nur Sinn, wenn auch eine Vorauszahlungspflicht ohne entsprechenden Festsetzungsbescheid entstehen kann. Showbee?
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Re: Wechsel in Selbständigkeit ESt-Vorauszahlung

Beitrag von showbee »

Ich habe nicht behauptet, dass du auf die VZ Zinsen zahlen musst. Da ich ungern Lexikonbeiträge schreibe:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... ungszinsen
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Re: Wechsel in Selbständigkeit ESt-Vorauszahlung

Beitrag von Camillo_Ugi »

Alles klar, ihr habt recht. Aber die Zinsen entstehen sowieso erst 15 Monate nach dem Ablauf des Jahres, in dem die Steuern fällig gewesen wären, d.h. hier spätestens ab 1. April des Jahres "X+3". Bis dahin hat man meistens auch den Bescheid (vielleicht ist das Finanzamt etwas langsam, dann gibts ein oder zwei Monate obendrauf).

Der große Vorteil ergibt sich daraus, dass man erst im Jahr X+3 die höheren Vorauszahlungen hat und somit im Jahr X+1 und X+2 noch Luft... und grade wenn man Firmengründer ist, braucht man das Geld am Anfang.
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Re: Wechsel in Selbständigkeit ESt-Vorauszahlung

Beitrag von jennymaier1412 »

Camillo_Ugi hat geschrieben: Dienstag 21. August 2012, 11:59 Meine "Vorredner" haben recht. Nur ein Tip:

Nach meiner Erfahrung sind die Finanzämter relativ großzügig, was die Festlegung von Vorauszahlungen angeht. Das kann man (wenn man sich entsprechend geschickt anstellt) sogar über ein paar Jahre so machen und es ist auch legal. Dies erreicht man z.B. so:

Heute (Jahr X) hast Du fast keine Einnahmen, d.h. die Vorauszahlung ist gering. Wenn Du das dem Finanzamt glaubhaft machen kannst, wird es evtl. die Vorauszahlungen sogar auf Null setzen.

Im nächsten Jahr (X+1) hast Du die Kanzlei schon ins Rollen gebracht und somit sind die Einnahmen schon deutlich höher, dass eigentlich deine Vorauszahlung steigen. Dies geschicht aber nicht ohne weiteres, denn woher soll das Finanzamt das wissen (?).

Du beantragst im übernächsten Jahr (X+2) für die Abgabe der Steuererklärung des letzten Jahres (X+1) Fristverlängerung (wenn Du keinen Steuerberater hast, ansonsten macht der das). Das Finanzamt wird sich da normalerweise nicht querstellen, es sei denn, du hast schon mehrfach deine Steuererklärung zu spät abgegeben. Aber das ist sowieso keine gute Idee. Also bekommst Du Fristverlängerung - üblicherweise bis Januar des nächsten Jahres. Wenn Du früher immer brav gewesen bist und nochmal höflich fragst, vielleicht sogar bis März oder April. [Anm.: Die Steuererklärung für das Jahr X+2 muss man natürlich auch im Jahr X+3 abgeben, aber das macht dann meist nicht so den großen Unterschied, es sei denn, in X+2 waren die Einnahmen nochmal deutlich höher als in X+1].

Somit gibst Du erst im überübernächsten Jahr (X+3) die Steuererlärung für das Jahr X+1 ab. Mit etwas Glück braucht das Finanzamt ein paar Monate für den Bescheid. Erst dann (!) werden deine Vorauszahlungen angehoben. Somit hast du fast zweieinhalb Jahre niedrige oder fast gar keine Vorauszahlungen geleistet. EIn Kollege von mir hat es für seinen Onlineshop Dutch Flair genauso gehandhabt.

Du musst Dir aber im klaren sein, dass dies quasi ein "Kredit von Staats wegen" ist. Irgendwann musst Du dann nicht nur die Steuern für das Jahr X+1 (und natürlich dann X+2) nachzahlen, das Finanzamt wird dann auch die Vorauszahlungen entsprechend raufsetzen. Und dann - ist zwar nicht mir passiert, aber Kollegen - wird das Finanzamt ziemlich grantig, wenn man versucht, an diesen höheren Zahlungen was zu drehen, weil man das Geld schon ausgegeben hat.

Somit: Wenn man die Vorauszahlungen runtergesetzt bekommen hat, immer etwas Geld auf ein Tagesgeldkonto tun, wenn der Laden anfängt zu laufen. Ist zwar von den Zinsen her Geldverschwendung, aber dann hat man das Geld gebunkert und ist nicht in Versuchung, es auszugeben. Man wird es irgendwann brauchen.
Hi,

Danke für die ausführliche Antwort. Stehe auch vor der Selbstständigkeit und bin über Google auf das Thema gekommen. Deine Antwort hat mir viele Sorgen genommen.

Liebe Grüße,
Jenny
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