BeA

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Moderator: Verwaltung

sai
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Re: BeA

Beitrag von sai »

Kroate hat geschrieben: Mittwoch 15. Mai 2019, 09:48
sai hat geschrieben:
Kroate hat geschrieben: Dienstag 14. Mai 2019, 20:54
sai hat geschrieben:
Du kennst den Aufwand doch gar nicht. Das wird in den Fachanwendungen nicht einfach „vermerkt“, sondern muss ggf. in jedem Einzelfall eingetragen und nachgehalten werden. Das ist unzumutbar.
Da haben wohl die Lobbyorganisationen der Richterschaft geschlafen, die es versäumt haben, taugliche Fachanwendungen einzuführen. Jetzt muss man eben mit den Konsequenzen leben und den erforderlichen Aufwand betreiben.

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Der Richterschaft kann das herzlich egal sein. Wenn die Vollmacht auf die Kanzlei läuft, kann ich an jeden zustellen. Punkt.
Das war aber gerade bei Ara nicht der Fall.

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Aras Fall hat damit nichts zu tun. Wenn die Vollmacht nicht auf die Kanzlei ausgestellt ist, muss - und wird - natürlich an das beA des einzelnen Anwalts zugestellt. Das ist aber auch entsprechend einfach durch einen Blick auf die Vollmacht herauszufinden.
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Kroate
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Re: BeA

Beitrag von Kroate »

sai hat geschrieben:
Kroate hat geschrieben: Mittwoch 15. Mai 2019, 09:48
sai hat geschrieben:
Kroate hat geschrieben: Dienstag 14. Mai 2019, 20:54
sai hat geschrieben:
Du kennst den Aufwand doch gar nicht. Das wird in den Fachanwendungen nicht einfach „vermerkt“, sondern muss ggf. in jedem Einzelfall eingetragen und nachgehalten werden. Das ist unzumutbar.
Da haben wohl die Lobbyorganisationen der Richterschaft geschlafen, die es versäumt haben, taugliche Fachanwendungen einzuführen. Jetzt muss man eben mit den Konsequenzen leben und den erforderlichen Aufwand betreiben.

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Der Richterschaft kann das herzlich egal sein. Wenn die Vollmacht auf die Kanzlei läuft, kann ich an jeden zustellen. Punkt.
Das war aber gerade bei Ara nicht der Fall.

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Aras Fall hat damit nichts zu tun. Wenn die Vollmacht nicht auf die Kanzlei ausgestellt ist, muss - und wird - natürlich an das beA des einzelnen Anwalts zugestellt. Das ist aber auch entsprechend einfach durch einen Blick auf die Vollmacht herauszufinden.
Dann sind wir uns im Wesentlichen einig. Ich hatte folgendes Zitat anders interpretiert:
sai hat geschrieben:
Ara hat geschrieben: Dienstag 14. Mai 2019, 17:50
Unsere Vollmachten laufen sogar nur auf unsere Namen und nicht auf die Kanzlei... Ansonsten halte ich es für einen zumutbaren Aufwand zu vermerken an welchen Anwalt das gehen soll. Die EBs haben ja häufig auch den richtigen Namen.
Du kennst den Aufwand doch gar nicht. Das wird in den Fachanwendungen nicht einfach „vermerkt“, sondern muss ggf. in jedem Einzelfall eingetragen und nachgehalten werden. Das ist unzumutbar.


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sai
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Re: BeA

Beitrag von sai »

Sehr gut! :D
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Re: BeA

Beitrag von lawlita »

Mir werden sogar Schriftsätze persönlich per beA zugestellt, obwohl dem Gericht gar keine Vollmacht von uns vorliegt. Die haben es tatsächlich geschafft, das dem Schriftsatz zu entnehmen. So inkompetent sind die Gerichte manchmal gar nicht. ;-)

Scherz beiseite: Wie geht ihr mit Empfangsbekenntnissen per beA um, wenn beA noch nicht aktiv genutzt werden soll?
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Re: BeA

Beitrag von sai »

§ 174 IV S. 4, 5 ZPO.
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Re: BeA

Beitrag von lawlita »

sai hat geschrieben:§ 174 IV S. 4, 5 ZPO.
Hm. Ich hole mal etwas weiter aus. Dann ist vielleicht klarer, was ich meine. Ich hatte die Situation selbst noch nicht, aber mir wurde folgendes berichtet:

Wenn ein Gericht per beA ein Anfrage zum Empfangsbekenntnis schickt, dann scheint das keine Anlage zu sein, sondern irgendwie im System integriert. Jedenfalls angeblich so, dass man es nicht ausdrucken und per Fax zurückschicken kann.

So. Als Kanzlei habe ich mich nun entschieden, das beA vorerst nicht aktiv zu nutzen (wegen ungeklärter Haftungsfragen, Datenschutzproblemen oder sonstwas), was ich ja auch nicht muss.

Und was mache ich jetzt mit dem EB, das ich nicht per beA verschicken will, aber das sich angeblich auch nicht ausdrucken lässt, um es zu faxen?

Momentan ist hier der Vorschlag schlicht selbst ein EB /Kurzschriftsatz zu entwerfen und den an das Gericht zu schicken. Aber vielleicht kennt sich hier ja jemand mit dem Thema aus und hat eine Alternative zu bieten.
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Re: BeA

Beitrag von thh »


lawlita hat geschrieben: Wenn ein Gericht per beA ein Anfrage zum Empfangsbekenntnis schickt, dann scheint das keine Anlage zu sein, sondern irgendwie im System integriert. Jedenfalls angeblich so, dass man es nicht ausdrucken und per Fax zurückschicken kann.
Natürlich.
lawlita hat geschrieben: So. Als Kanzlei habe ich mich nun entschieden, das beA vorerst nicht aktiv zu nutzen (wegen ungeklärter Haftungsfragen, Datenschutzproblemen oder sonstwas), was ich ja auch nicht muss.

Und was mache ich jetzt mit dem EB, das ich nicht per beA verschicken will, aber das sich angeblich auch nicht ausdrucken lässt, um es zu faxen?.
Die Normen wurden doch zitiert: bei elektronischer Zustellung *ist* das EB elektronisch zurückzusenden.
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Re: BeA

Beitrag von lawlita »

Hat denn da niemand ein Störgefühl dabei, dass man als Anwalt so doch gezwungen wird, das beA aktiv zu nutzen?
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Tibor
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Re: BeA

Beitrag von Tibor »

eEB versenden ist doch nur ein Klick, oder hab ich die BeA-Oberfläche falsch in Erinnerung?
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Re: BeA

Beitrag von sai »

lawlita hat geschrieben: Donnerstag 16. Mai 2019, 19:20
sai hat geschrieben:§ 174 IV S. 4, 5 ZPO.
Hm. Ich hole mal etwas weiter aus. Dann ist vielleicht klarer, was ich meine. Ich hatte die Situation selbst noch nicht, aber mir wurde folgendes berichtet:

Wenn ein Gericht per beA ein Anfrage zum Empfangsbekenntnis schickt, dann scheint das keine Anlage zu sein, sondern irgendwie im System integriert. Jedenfalls angeblich so, dass man es nicht ausdrucken und per Fax zurückschicken kann.

So. Als Kanzlei habe ich mich nun entschieden, das beA vorerst nicht aktiv zu nutzen (wegen ungeklärter Haftungsfragen, Datenschutzproblemen oder sonstwas), was ich ja auch nicht muss.

Und was mache ich jetzt mit dem EB, das ich nicht per beA verschicken will, aber das sich angeblich auch nicht ausdrucken lässt, um es zu faxen?

Momentan ist hier der Vorschlag schlicht selbst ein EB /Kurzschriftsatz zu entwerfen und den an das Gericht zu schicken. Aber vielleicht kennt sich hier ja jemand mit dem Thema aus und hat eine Alternative zu bieten.
Wie thh schon schrieb, du musst es elektronisch zurücksenden. Dazu gibt es auch Tutorials in den Rundschreiben der BRAK. Selbst wenn man darin tatsächlich eine aktive Nutzung des beA sehen würde, wäre sie jedenfalls gesetzlich angeordnet. Alle anderen Formen der Mitteilung dürften - jedenfalls bei hartnäckiger Verweigerung - im Hinblick auf § 14 BORA standeswidrig sein.
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Re: BeA

Beitrag von frage »

Wie haltet ihr es denn mit dem Thema § 2 ERVV. Danach müssen die Schriftsätze ja nun ab 1.7. durchsuchbar sein. Für den eigentlichen Schriftsatz ist das ja erstmal kein Problem. Aber gilt das auch für Anlagen? Zumindest ich scanne Textdateien zwar im PDF-Format aber ohne Texterkennung und bin unsicher, ob das dann ausreichend sein wird.
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Re: BeA

Beitrag von thh »

frage hat geschrieben:Wie haltet ihr es denn mit dem Thema § 2 ERVV. Danach müssen die Schriftsätze ja nun ab 1.7. durchsuchbar sein. Für den eigentlichen Schriftsatz ist das ja erstmal kein Problem. Aber gilt das auch für Anlagen? Zumindest ich scanne Textdateien zwar im PDF-Format aber ohne Texterkennung und bin unsicher, ob das dann ausreichend sein wird.
Warum macht man so etwas (also scannen ohne Texterkennung)?
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Re: BeA

Beitrag von sai »

frage hat geschrieben: Mittwoch 26. Juni 2019, 09:35 Wie haltet ihr es denn mit dem Thema § 2 ERVV. Danach müssen die Schriftsätze ja nun ab 1.7. durchsuchbar sein. Für den eigentlichen Schriftsatz ist das ja erstmal kein Problem. Aber gilt das auch für Anlagen? Zumindest ich scanne Textdateien zwar im PDF-Format aber ohne Texterkennung und bin unsicher, ob das dann ausreichend sein wird.
Das gilt auch für alle Anlagen: § 1 Abs.1 Satz 1 ERVV i.V.m. (zB) § 130a Abs. 1 ZPO. "Elektronisches Dokument" meint insbesondere alle Schriftsätze mit Anlagen.
frage
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Re: BeA

Beitrag von frage »

thh hat geschrieben: Mittwoch 26. Juni 2019, 11:29
frage hat geschrieben:Wie haltet ihr es denn mit dem Thema § 2 ERVV. Danach müssen die Schriftsätze ja nun ab 1.7. durchsuchbar sein. Für den eigentlichen Schriftsatz ist das ja erstmal kein Problem. Aber gilt das auch für Anlagen? Zumindest ich scanne Textdateien zwar im PDF-Format aber ohne Texterkennung und bin unsicher, ob das dann ausreichend sein wird.
Warum macht man so etwas (also scannen ohne Texterkennung)?
](*,) ](*,) Ich mach das doch schon immer so #-o #-o
Scheint an der Zeit zu sein, die anderen Knöpfe am Scanner auszuprobieren
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Tibor
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Re: BeA

Beitrag von Tibor »

Warum scannt man Dokumente ohne OCR? Dann kann man doch kaum/wenig damit arbeiten? Dann ist es ja wirklich nur eine andere Speicherform (verglichen zu Papier) und kein Effizienzgewinn.
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