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Re: Angestellter Rechtsanwalt in eigener Sache

Verfasst: Donnerstag 5. August 2021, 09:15
von thh
Leroelcyrt212 hat geschrieben: Mittwoch 4. August 2021, 21:02Sie können keine Anwaltskosten geltend machen, wenn Sie sich selbst vertreten.
Warum sollte das nicht möglich sein?
Leroelcyrt212 hat geschrieben: Mittwoch 4. August 2021, 21:02Das Gesetz besagt, dass Anwaltshonorare nicht umsatzsteuerpflichtig sind, wenn sie für die Erbringung persönlicher Dienstleistungen verwendet werden.
Welches Gesetz besagt das wo?
Leroelcyrt212 hat geschrieben: Mittwoch 4. August 2021, 21:02Wenn Sie jedoch einen Anwalt auf Ihrer eigenen Gehaltsliste haben, können Sie die Anwaltskosten geltend machen. Es handelt sich nicht um eine Umsatzsteuer. Es wäre eine Dienstleistungssteuer.
Welche Art Dienstleistungssteuer soll für anwaltliche Dienstleistungen anfallen?