Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen
Ja, 40€ im Jahr sind schon hart. Das kann der Angestellte kaum stemmen
- Tibor
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen
Dann muss man eben nicht nur eine Übernahme des Beitrags, sondern auch eine Gehaltserhöhung oben drauf vereinbaren. Hast du bspw keine Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags, ergibt sich ne faktische Belastung von 100€ (30% Steuer, 20% SV). Wenn die auch ausgeglichen werden soll, braucht es eben nochmals 200€ mehr Bar-Brutto, um wieder auf dem Ausgangsbetrag (wie vorher 2.500€) zu landen.gola20 hat geschrieben:Ja, 40€ im Jahr sind schon hart. Das kann der Angestellte kaum stemmen
Tibor hat geschrieben:Bsp. (Neu)
...
Nun übernimmt der Arbeitgeber noch den Kammerbeitrag von 200€ und erhöht das Brutto um weitere 200€, dann sieht die Rng - Abgaben bleiben der Einfachheit bei gleichen %-Sätzen - wie folgt aus:
5.200
- 1.560 Lohnsteuer
- 1.040 SV
+ 200 Übernahme
- 60 Lohnsteuer
- 40 Sozialkasse
= 2.700 Netto
- 200 Auszahlung an RAK
= 2.500 Auszahlung an ArbN wie vorher.
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen
Diese Arbeit wird sich niemand machen wegen 40€ im Jahr. Ein ArbN, der das verlangt, macht sich auch direkt sehr unbeliebt.
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen
Da es hier vielleicht ganz gut reinpasst:
Worunter gebt ihr denn die beA-Kosten im Rahmen der Anlage N an? "Beiträge zu Berufsverbänden"?
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen
Es ist egal.
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