Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

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lawlaw
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Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

Beitrag von lawlaw »

Hallo zusammen,

ich spiele nach Abschluss des zweiten Examens mit dem Gedanken, mich bei einer der Big 4s im Bereich "Legal" zu bewerben
und ich habe dazu noch einige Anfängerfragen, die euch wahrscheinlich als lapidar erscheinen werden. Ich freue mich trotzdem
sehr über eure Antworten und bedanke mich schon recht herzlich dafür!

1. Verstehe ich es richtig, dass diese grundsätzlich nichtanwaltlichen Wirtschaftsberatungsunternehmen rechtlich selbständige
"Untereinheiten" gebildet haben, die als Rechtsanwaltsgesellschaften arbeiten (zB die PWC Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
im Vergleich zur PWC GmbH, die Wirtschaftsprüfungen durchführt). Teilen sich diese selbständigen Unternehmen dementsprechend
sozusagen einfach die Räumlichkeiten, sind rechtlich gesehen aber auf der einen Seite Wirtschaftsunternehmen, auf der anderen
Seite Rechtsanwaltsgesellschaft?
Aufbauend auf dieser Frage meine eigentliche Frage: Ich bin als angestellter Rechtsanwalt bei PWC Legal dementsprechend
"normaler Rechtsanwalt" und kein Syndikusanwalt, da mein Arbeitgeber ja eine Rechtsanwaltsgesellschaft ist, oder?

2. Falls dem so ist: Muss ich als angestellter "normaler Anwalt" dann eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die wohl
über den Arbeitgeber idR läuft, und zudem auch noch eine private Berufshaftpflichtversicherung ? Dies habe ich hier
gelesen:
https://www.hemmer-finance.de/content/2 ... anwalt.pdf
Dort steht "Wenn der angestellte Rechtsanwalt nicht nach außen auftritt, haftet er im Regelfall auch nicht im Außenverhältnis. Die
eigene Prämie kann in diesem Fall geringer gehalten werden."
Soll diese zusätzliche private Haftpflichtversicherung für solche Fälle vorsorgen, in denen man als angestellter Rechtsanwalt
potentiell zusätzlich noch eigene Mandate abwickelt, die nicht über die Kanzlei laufen? In den übrigen Fällen ist der Mandant
ja eben Mandant der Rechtsanwaltsgesellschaft, die ich vertrete, und nicht mein eigener Mandant, oder?

3. Wer zahlt idR die Kammerbeiträge, die Kosten für das beA? Welche Kosten kommen noch auf mich theoretisch zu? Oder
trägt das idR alles der Arbeitgeber?

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe!
gola20
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

Beitrag von gola20 »

1. frag die Gesellschaften. Als ob hier im Anwaltsforum jemand weiß wie die sich organisieren.

2. Das sehen die RAK unterschiedlich soweit ich weiß. Manche verlangen zwei Versicherungen.

3. Klär das mit deinem Arbeitgeber. Meiner übernimmt alles.
McLawster
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

Beitrag von McLawster »

1. Das verstehst du richtig. Ob sie an allen Standorten dieselben Räume benutzen, weiß ich nicht, aber jedenfalls 3 der 4 tun dies in Düsseldorf. Du bist als Rechtsanwalt zugelassen, da es sich um Kanzleien handelt. Das ist auch für die Mandanten bedeutsam, siehe nur § 53 StPO.

Zu 2. und 3. kann ich dir nicht helfen, aber gerade größere Kanzleien übernehmen recht viel (sie können es ja absetzen)
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Tibor
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

Beitrag von Tibor »

McLawster hat geschrieben: Zu 2. und 3. kann ich dir nicht helfen, aber gerade größere Kanzleien übernehmen recht viel (sie können es ja absetzen)
Der Anwalt könnte es auch als Werbungskosten „bei der Steuer absetzen“. Das kann wohl kein Kriterium sein.

Im Übrigen ist der damit erreichte Steuervorteil beim ArbN deutlich größer:

Wenn eine Legal GmbH 1.000€ mehr Ausgaben hat, mindert sie ihre Steuerbelastung um 15,825% Körperschaftsteuer inkl Soli und um ca weitere 15-18% Gewerbesteuer, macht 338€.

Ein Single mit hohem Einkommen (bspw 80.000 zu versteuerndes Einkommen = ca 100.000 Brutto) erzielt bei 1.000 € mehr Aufwand eine Steuerersparnis ESt/Soli von 443 € (42% Grenzbelastung plus 5,5% = 44,31%).
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

Beitrag von andre_linus »

In meinem Arbeitsvertrag (aber nicht Big4) steht, dass die Deckung der Berufshaftpflicht übernommen wird und die Beiträge für die Anwaltskammer gezahlt werden.

Hierauf anfallende Steuern und Sozialversicherungsbeiträge :-# fallen in die Sphäre des Anwaltes...
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

Beitrag von lawlaw »

Die Steuer kann man sich ja als Werbungskosten erstatten lassen. Aber das mit den Sozialversicherungsbeiträgen ist ja bescheuert..
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

Beitrag von TaxMan »

lawlaw hat geschrieben:Die Steuer kann man sich ja als Werbungskosten erstatten lassen.
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

Beitrag von lawlaw »

Ungenau ausgedrückt. Lohnsteuer und Sozialversicherung, die ich auf solche Dinge gezahlt habe, kann ich als Werbungskosten geltend machen und bekomme dann die Lohnsteuer, die auch auf diesen Betrag entrichtet wurde, erstattet. Richtig? Zu einer vollen Kompensation kommt es also nicht?
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

Beitrag von Brainiac »

Verstehe ich das richtig, dass du die Steuern und SozVersBeiträge, die du auf einen geldwerten Vorteil zahlst, wiederum von der Steuer absetzen willst?!
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

Beitrag von lawlaw »

"Wenn der Arbeitgeber allerdings die Kosten der Lohnsteuer unterwirft - und dann auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sozialabgaben dafür zahlen muss -, sind für den angestellten Rechtsanwalt die entsprechenden Kosten, genauer die zusätzliche Lohnsteuer als Werbungskosten im Rahmen seiner nichtselbstständigen Tätigkeit, abzugsfähig."

https://www.lto.de/recht/juristen/b/rec ... ohnsteuer/
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

Beitrag von Tibor »

Bsp.

Brutto 5.000 €

Das würde ihm Normalfall zu 30% Steuer und 20% Sozialabgaben führen (unterstellt). Also

5.000
- 1.500 Lohnsteuer
- 1.000 SV
= 2.500 Netto

Nun übernimmt der Arbeitgeber noch den Kammerbeitrag von 200€, dann sieht die Rng - Abgaben bleiben der Einfachheit bei gleichen %-Sätzen - wie folgt aus:

5.000
- 1.500 Lohnsteuer
- 1.000 SV
+ 200 Übernahme
- 60 Lohnsteuer
- 40 Sozialkasse
= 2.600 Netto
- 200 Auszahlung an RAK
= 2.400 Auszahlung an ArbN

Dafür kann dann der ArbN in der Einkommensteuererklärung die 200€ wieder als Werbungskosten geltend machen, weil er diese Aufwendungen getragen hat. Das führt dann wiederum zu einer Steuererstattung - wenn er ohnehin den Werbungskostenpauschbetrag übersteigt - von 30% von 200 = 60€.

That’s it.
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

Beitrag von Brainiac »

Interessant, danke.
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

Beitrag von lawlaw »

Sodass der RA also effektiv auf 40 Euro "sitzen bleibt"?
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Tibor
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

Beitrag von Tibor »

Ja
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Re: Rechtsanwalt bei den Big 4s - Anfängerfragen

Beitrag von cd84 »

Ist das bei jemand anders bzw was ist die Alternative? Wenn man mit den Werbungskosten unter dem pauschbetrag liegt ist die Belastung ja sogar noch höher.
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