Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

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esprit
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Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von esprit »

Kennt sich jemand hier gut mit dem Insolvenzrecht aus?
Wenn man eine Insolvenz vorbereitet und dafür eine Gebühr vereinbart, läuft man doch immer Gefahr, dass der Insolvenzverwalter diese Zahlung nachträglich anfechten kann.
Macht es Sinn, dass nicht der Schuldner, der Mandant sondern eine dritte Person die Zahlung leistet, so dass im Grunde eine Verminderung der Insolvenzmasse Nicht gegeben ist?
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Tibor
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Tibor »

§§ 130, 142 InsO
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scndbesthand
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von scndbesthand »

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Tibor
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Tibor »

Die Lösung steckt wie gesagt in § 142 InsO. Wenn esprit keinen Kommentar hat, muss er eben googlen. Auch dann wird er viele Beiträge zum Bargeschäft und den Voraussetzungen finden: Eine Barabzahlung von mindestens 5.000€ für zukünftig zu erbringende und noch nicht klar bezeichnete Leistung verlangen, die mehr als 30 Tage in der Zukunft liegt nicht.
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von scndbesthand »

Wobei man als Anwalt nach § 9 RVG einen Vorschussanspruch hat. Ich bin jetzt zu faul, § 9 RVG, § 142 InsO und Bargeschäft in Beck einzuhämmern, könnte das bitte wer anders erledigen?
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von esprit »

Erst mal danke für die Beiträge, hat mir weitergeholfen.
Aber liege ich mit meiner Vermutung jetzt falsch, wenn ein Dritter für den Schuldner zahlt, besteht doch gar keine Gefahr, da eine Gläubigerbenachteiligung gar nicht gegeben ist, weil Das Vermögen des Schuldners ja gar nicht belastet wird.
Zusätzlich kann ich keine Kenntnis Von der Schädigung unterstellt bekommen, da ja ein Dritter gezahlt hat und somit nach meinem Kenntnisstand eine Schädigung für die anderen Gläubiger gar nicht stattfinden kann.
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Tibor
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Tibor »

Der Dritte ist doch üblicherweise in diesen Konstellationen nur Strohmann und verfügt über Gelder des „bald Zahlungsunfähigen“. Insoweit ist das alles andere als sicher.
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von arlovski »

drittzahlungen sind häufig genug anfechtbar. unsere hier in der kanzlei: (theoretisch) abrechnung alle 14 tage, längstens monatlich. gibt keine feste dauer in der rspr, aber 30 tage ist wie tibor sagte wohl safe, darüber wirds gefährlich

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Swann
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Swann »

esprit hat geschrieben: Sonntag 16. August 2020, 00:22 Kennt sich jemand hier gut mit dem Insolvenzrecht aus?
Du berätst im Insolvenzrecht, solltest du dich nicht im Insolvenzrecht auskennen?
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Tibor
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Tibor »

Er kann doch im Insolvenzrecht beraten, solange seine Beratungsleistung, trotz ihrer Mängel, durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht.
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Liz »

Esprit ist der lebende Beweis dafür, dass man als Anwalt ohne Probleme auch in Rechtsgebieten beratend tätig werden kann, von denen man keinen blassen Schimmer hat. Es erstaunt mich aber zugegebenermaßen auch immer wieder, wie lange das schon gut geht...
esprit
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von esprit »

Tibor hat geschrieben: Sonntag 16. August 2020, 16:45 Der Dritte ist doch üblicherweise in diesen Konstellationen nur Strohmann und verfügt über Gelder des „bald Zahlungsunfähigen“. Insoweit ist das alles andere als sicher.
Wieso? Der dritte kann doch auch jemand sein der die Gebühren für den Schuldner der Schuldnerin zahlen möchte und muss nicht zwangsläufig ein Strohmann sein.

Dann müsste doch der Insolvenzverwalter nachweisen, dass die Zahlung des Dritten aus dem Vermögen des Schuldners oder der Schuldnerin geleistet wurde. Das ist doch in der Praxis meiner Meinung nach gar nicht möglich.
Zumal der Insolvenzverwalter dem Anwalt ja auch noch positive Kenntnis nachweisen müsste. Wie soll das denn gehen?
Also ich halte die Zahlung von einer dritten Person als relativ sicher.
Zuletzt geändert von esprit am Montag 17. August 2020, 09:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Tibor »

Naja, beurteile das gern selbst. Der InsV wird dann nach dem Verhältnis InsoSchuldner <—> Dritter fragen. Wenn nämlich der InsoSchuldner einen Anspruch ggü dem Dritten hatte ...
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von esprit »

Müsste ja dann so aussehen, Schuldner sagt ich habe meiner Tante Geld aus der Insolvenzmasse gegeben damit Anwalt bezahlt werden kann und Anwalt wusste das.
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Re: Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Beitrag von Liz »

Und was meinst Du wird rauskommen, wenn der Insolvenzverwalter den Insolvenzschuldner und dessen Tante befragt? Wenn Du meinst, es besser zu wissen, dann versuche halt Dein Glück, aber beschwere Dich hier nicht, wenn es schief geht.
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