Abschreibung PKW

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esprit
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Abschreibung PKW

Beitrag von esprit »

Die Abschreibungsdauer für einen neuen PKW sind ja sechs Jahre. Sind es zwingend sechs Jahre oder kann man das auch verkürzen und auf 3 oder 4 Jahre abschreiben?
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Tibor
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Re: Abschreibung PKW

Beitrag von Tibor »

Wenn es ein fürchterlich runtergekommener und alter Wagen ist, dann klappt das.
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esprit
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Re: Abschreibung PKW

Beitrag von esprit »

Ist das eine kann oder muss Vorschrift?
Könnte man nicht auch argumentieren dass es bei einem Neuwagen die Nutzung nur drei oder vier Jahre vorgesehen ist?
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Tibor
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Re: Abschreibung PKW

Beitrag von Tibor »

Guckst du hier: https://lexetius.com/2011,2114
Als Hilfsmittel für die Schätzung der Nutzungsdauer hat das Bundesministerium der Finanzen unter Beteiligung der Fachverbände der Wirtschaft AfA-Tabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter und für verschiedene Wirtschaftszweige herausgegeben. Sie berücksichtigen sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Gerichte nicht bindend (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559, und BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000). Gleichwohl sind die AfA-Tabellen von den Steuergerichten unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und im Hinblick auf das Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu beachten. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Anwendung der AfA-Tabelle im Regelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).
Um es konkret zu sagen: Es haben schon Unzählige Stpfl versucht ihr Finanzamt oder ein Finanzgericht von einer technischen Nutzungsdauer ihres PKW von unter 6 Jahren zu überzeugen. Es waren alles untaugliche Versuche.
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esprit
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Re: Abschreibung PKW

Beitrag von esprit »

Okay danke für die Hinweise.
Nachvollziehbar ist das für mich aber nicht, wenn ich jetzt jährlich zwischen 60.000 und 70.000 km fahre dann werde ich einen Wagen nicht sechs Jahre lang behalten können. D.h. mit anderen Worten ist es mir eigentlich nicht möglich einen Neuwagen als Geschäftswagen zu fahren.
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Tibor
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Re: Abschreibung PKW

Beitrag von Tibor »

Es steht dir doch frei die Abschreibung nach Maßgabe einer Nutzungsdauer von 4 Jahren zu ermitteln. Du musst nur damit rechnen, dass das Risikomanagementsystem der FinVerw das automatisch erkennt und einen Prüffall draus macht. Im worst case hast du dann eine Außenprüfung an der Hacke, die sehr belastend iSv zeitintensiv sein kann. Vielleicht akzeptiert der Bearbeiter auf Nachfrage das auch; man weiß es nicht. Da sich „zu geringe“ Abschreibung spätestens im Zeitpunkt des Verkaufs (Wagentausch alle x Jahre?) auswirkt (geringere Abschreibung —> höherer Restbuchwert im Zeitpunkt des Verkaufs —> geringerer Veräußerungsgewinn bzw. höherer Veräußerungsverlust), ist es eh nur eine Frage der Periodenverschiebung über dann maximal 4 Kalenderjahre. Muss man selbst entscheiden, ob man deshalb Papierkram in eigener Sache erzeugen will.
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