Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

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batman
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von batman »

Vom Gegner will Dein Mandant die Erfüllung des Vergleichs ( = 400 €).
Wegen der erstattungsfähigen Kosten benötigst Du einen Kostenfestsetzungsbeschluss.

Vielleicht solltest Du Dir bei alledem aber doch anwaltliche Hilfe holen...
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Tibor
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von Tibor »

batman hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 10:35 Vielleicht solltest Du Dir bei alledem aber doch anwaltliche Hilfe holen...
TE ist Anwalt, wenn ich das richtig verstehe.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Seeker
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von Seeker »

Tibor hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 10:46
batman hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 10:35 Vielleicht solltest Du Dir bei alledem aber doch anwaltliche Hilfe holen...
TE ist Anwalt, wenn ich das richtig verstehe.
Ich glaube, batman hat das in Kenntnis dieser Tatsache gepostet. :D
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Strich
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von Strich »

Seeker hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 10:48
Tibor hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 10:46
batman hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 10:35 Vielleicht solltest Du Dir bei alledem aber doch anwaltliche Hilfe holen...
TE ist Anwalt, wenn ich das richtig verstehe.
Ich glaube, batman hat das in Kenntnis dieser Tatsache gepostet. :D
Was es ein wenig herabwürdigend machen würde, da diese Anfängerfragen normal sind. Und ja das lernt man im Referendariat, genau wie Baumbach und Mehrkostenmethode, trotzdem würde da niemand auf den Trichter kommen solche dämlichen Ratschläge zu geben.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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batman
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von batman »

Tibor hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 10:46
batman hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 10:35 Vielleicht solltest Du Dir bei alledem aber doch anwaltliche Hilfe holen...
TE ist Anwalt, wenn ich das richtig verstehe.
So jedenfalls die formelle Eigenbeschreibung d. TE.
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von juristin88 »

Ich bin Anwalt. Allerdings habe ich mich frisch aus dem Examen raus selbständig gemacht. Vieles muss ich mir selbst beibringen, im Ref. bekommt man solche Sachen nicht beigebracht... Ich dachte, dafür wäre das Forum da ... hmmm.
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von juristin88 »

Strich hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 11:02
Seeker hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 10:48
Tibor hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 10:46
batman hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 10:35 Vielleicht solltest Du Dir bei alledem aber doch anwaltliche Hilfe holen...
TE ist Anwalt, wenn ich das richtig verstehe.
Ich glaube, batman hat das in Kenntnis dieser Tatsache gepostet. :D
Was es ein wenig herabwürdigend machen würde, da diese Anfängerfragen normal sind. Und ja das lernt man im Referendariat, genau wie Baumbach und Mehrkostenmethode, trotzdem würde da niemand auf den Trichter kommen solche dämlichen Ratschläge zu geben.
Danke für dein Verständnis!
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famulus
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von famulus »

Ich finde das Vorgehen auch "schwierig". Schließlich bietest du eine entgeltliche Dienstleistung auf dem Markt an zum selben Preis, wie ihn auch gestandene Profis verlangen. Jedem Mandanten, der sich vertrauensvoll an dich wendet, schuldest du eine kompetente Beratung und Betreuung und jeder darf von dir erwarten, dass du das, wofür du bezahlt werden willst, auch bereits beherrschst und nicht erst "on the job" lernen musst - zumal offensichtlich ohne Mentor im Rücken. Also mein Anspruch wäre das im Fall einer Selbstständigkeit jedenfalls gewesen. Wenn ich das ad hoc nicht hätte leisten können, hätte ich - schon aus der Selbstunsicherheit heraus - noch ein paar Monate (mit Einführungs- und Formularbüchern) "gelernt" oder irgendwo hospitiert.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von juristin88 »

famulus hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 18:00 Ich finde das Vorgehen auch "schwierig". Schließlich bietest du eine entgeltliche Dienstleistung auf dem Markt an zum selben Preis, wie ihn auch gestandene Profis verlangen. Jedem Mandanten, der sich vertrauensvoll an dich wendet, schuldest du eine kompetente Beratung und Betreuung und jeder darf von dir erwarten, dass du das, wofür du bezahlt werden willst, auch bereits beherrschst und nicht erst "on the job" lernen musst - zumal offensichtlich ohne Mentor im Rücken. Also mein Anspruch wäre das im Fall einer Selbstständigkeit jedenfalls gewesen. Wenn ich das ad hoc nicht hätte leisten können, hätte ich - schon aus der Selbstunsicherheit heraus - noch ein paar Monate (mit Einführungs- und Formularbüchern) "gelernt" oder irgendwo hospitiert.
Nicht jeder hat die Zeit, sich einige Monate einzuarbeiten. Es handelt sich ja auch nicht um materielle Fragen/Probleme, die den Fall des Mandanten gefährden. Das anwaltliche "drum herum" ist noch schwierig...

Dass einige Fragen dann im Forum lächerlich behandelt werden, ist echt traurig. Alle waren doch mal Anfänger :(
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von Sektnase »

famulus hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 18:00 Ich finde das Vorgehen auch "schwierig". Schließlich bietest du eine entgeltliche Dienstleistung auf dem Markt an zum selben Preis, wie ihn auch gestandene Profis verlangen. Jedem Mandanten, der sich vertrauensvoll an dich wendet, schuldest du eine kompetente Beratung und Betreuung und jeder darf von dir erwarten, dass du das, wofür du bezahlt werden willst, auch bereits beherrschst und nicht erst "on the job" lernen musst - zumal offensichtlich ohne Mentor im Rücken. Also mein Anspruch wäre das im Fall einer Selbstständigkeit jedenfalls gewesen. Wenn ich das ad hoc nicht hätte leisten können, hätte ich - schon aus der Selbstunsicherheit heraus - noch ein paar Monate (mit Einführungs- und Formularbüchern) "gelernt" oder irgendwo hospitiert.
Weswegen du kein Anwalt bist.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von Mia »

Ein Mandant kann bei solchen Streitwerten ganz froh sein, überhaupt wen zu finden, der sich materiell damit beschäftigt. On the job lernen ist auch normal.
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von juristin88 »

Streitwert war höher übrigens. Kläger begehrte vom Beklagten eine Zahlung iHv.4000 Euro. Wir haben einen Vergleich geschlossen. Der Kläger muss an meinen Mandanten 400 Euro zahlen aufgrund meiner Widerklage!
Der Kläger geht leer aus.
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von stilzchenrumpel »

juristin88 hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 18:37
famulus hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 18:00 Ich finde das Vorgehen auch "schwierig". Schließlich bietest du eine entgeltliche Dienstleistung auf dem Markt an zum selben Preis, wie ihn auch gestandene Profis verlangen. Jedem Mandanten, der sich vertrauensvoll an dich wendet, schuldest du eine kompetente Beratung und Betreuung und jeder darf von dir erwarten, dass du das, wofür du bezahlt werden willst, auch bereits beherrschst und nicht erst "on the job" lernen musst - zumal offensichtlich ohne Mentor im Rücken. Also mein Anspruch wäre das im Fall einer Selbstständigkeit jedenfalls gewesen. Wenn ich das ad hoc nicht hätte leisten können, hätte ich - schon aus der Selbstunsicherheit heraus - noch ein paar Monate (mit Einführungs- und Formularbüchern) "gelernt" oder irgendwo hospitiert.
Nicht jeder hat die Zeit, sich einige Monate einzuarbeiten. Es handelt sich ja auch nicht um materielle Fragen/Probleme, die den Fall des Mandanten gefährden. Das anwaltliche "drum herum" ist noch schwierig...

Dass einige Fragen dann im Forum lächerlich behandelt werden, ist echt traurig. Alle waren doch mal Anfänger :(
Wir sind alles einfach irgendwelche - idR etwas berufserfahrene - Rechtsanwälte und Richter mit Psychosen. Das ist offiziell in dem anderen Forum - sozusagen in Letzter Instanz - attestiert worden.

Lass dich nicht ärgern. Es wirkt eben nur an der Stelle wirklich unbeholfen und hier schrillen dann bestimmte Alarmglocken ... wir haben halt Erfahrung und esprit ... *hust
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Strich
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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von Strich »

famulus hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 18:00 Ich finde das Vorgehen auch "schwierig". Schließlich bietest du eine entgeltliche Dienstleistung auf dem Markt an zum selben Preis, wie ihn auch gestandene Profis verlangen. Jedem Mandanten, der sich vertrauensvoll an dich wendet, schuldest du eine kompetente Beratung und Betreuung und jeder darf von dir erwarten, dass du das, wofür du bezahlt werden willst, auch bereits beherrschst und nicht erst "on the job" lernen musst - zumal offensichtlich ohne Mentor im Rücken. Also mein Anspruch wäre das im Fall einer Selbstständigkeit jedenfalls gewesen. Wenn ich das ad hoc nicht hätte leisten können, hätte ich - schon aus der Selbstunsicherheit heraus - noch ein paar Monate (mit Einführungs- und Formularbüchern) "gelernt" oder irgendwo hospitiert.
Uhhhh mit der Einstellung wirst du nie Anwalt ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von batman »

Es ist sicherlich zu verschmerzen, dass einige Foristen kein Anwalt sind und auch nicht mehr werden wollen.
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