Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

gola20
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 866
Registriert: Donnerstag 29. September 2011, 20:11
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Gerichtlicher Vergleich - weiteres Vorgehen

Beitrag von gola20 »

Learning on the job ist doch okay. Wenn der Anfänger für den gleichen Preis 50h investiert statt 10 Minuten, dann gleicht sich das doch aus. Jeder fängt mal klein an und auch als erfahrener Anwalt kommt man in Kontakt mit unbekannten Problemen.

Vergleich ist ein Titel. Vollstreckbare Ausfertigung beantragen und dann den GV schicken. Sollte aber auch im Gesetz und Kommentar irgendwo so stehen.
Antworten