Wie kommt man an eine Einstweilige Verfügung?

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Patient
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Wie kommt man an eine Einstweilige Verfügung?

Beitrag von Patient »

Hallo,

wie mein Nutzername schon sagt, bin ich Patient, und zwar Psycho. Ich bin seit 10 Jahren wegen Psyche in Frührente und leide u.a. an einer Depression, aber auch an einer Angststörung – eine ziemlich unheilvolle Kombination. Zum Krankheitsbild der Depression gehört die "Antriebsstörung", d.h. man bekommt den Hintern nicht hoch, um sein Tagwerk zu erledigen. Ich habe bereits einen Suizidversuch (typisch für Deppression) hinter mir (vor Jahren) und fühle mich derzeit hilflos dem (Nicht-)Gesundheitssystem ausgeliefert. Ich bin wieder in einer depressiven Phase, mir geht es in der Coronazeit ohne die Kontakte absolut furchtbar und seit Jahren sind die Psychologen ausgebucht, weil das Gesundheitswesen einfach zu wenig Plätze ausweist. Bei einer Therapeutin habe ich einen Termin für Anfang 2020, wenn es gut geht! Ich brauche aber jetzt Hilfe!

Telefonate mit Krankenkasse und Kassenärztlicher Vereinigung habe ich schon geführt – vergeblich.

Es gäbe Hilfe von Heilpraktikern für Psychotherapie, aber die können von der Krankenkasse nicht abgerechnet werden (die sind ja aus einem minderen Stand!), nicht mal auf dem Wege der Kostenerstattung. Eine Therapie auf eigene Kosten kann ich mir wegen der geringen Rente nicht leisten.

Da fällt mir nur noch ein: ich brauche eine einstweilige Verfügung. Deshalb suche ich jemanden, der mir hier weiterhilft, entweder weil er es selber machen möchte oder mir jemanden nennen kann, der das macht.

Ich freue mich über jeden Hinweis! Vielen Dank schon mal!

Verzweifelter Gruß
Patient
Julia
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Re: Wie kommt man an eine Einstweilige Verfügung?

Beitrag von Julia »

Vielleicht versuchst du es mal über die Hotline der Krankenkassen zur Vereinbarung von Terminen; ggfs. kommt ja auch eine freiwillige stationäre Behandlung in Betracht, wenn es dir akut so schlecht geht.
Leider gibt es hier auch in diesen Fällen keine Rechtsberatung, sodass dieser Thread geschlossen wird. Such dir im Zweifel bitte Hilfe bei einem Anwalt, den du auch bei geringer EU-Rente über einen Beratungshilfeschein bezahlt bekommen kannst. Hierzu bitte an dein örtliches Amtsgericht wenden. In manchen Städten gibt es dort auch regelmäßig eine unentgeltliche Rechtsberatung für einkommensschwache Bürger, vielleicht hast du da ja auch Glück.
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