Hallo!
Mich würde mal interessieren, wie bei euch in der Kanzlei die Zahlungen von Beiträgen für die RAK/Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Rechtsanwälte in Elternzeit gehandhabt wird. Wer muss zahlen bzw zahlt? Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in Elternzeit?
Danke euch!
Viele Grüße,
Anna
Beiträge in Elternzeit
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Re: Beiträge in Elternzeit
Was steht im Arbeitsvertrag?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Beiträge in Elternzeit
Leider gibt es keinen schriftlichen AV- in der Vergangenheit (also außerhalb der EZ) wurden sämtliche Beiträge jedoch vom Arbeitgeber übernommen. Dieser ist nun jedoch der Auffassung, dass er dazu aufgrund des Ruhen des Arbeitsverhältnisses nicht mehr verpflichtet ist.