Insolvenz
Moderator: Verwaltung
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Re: Insolvenz
Ich denke schon wenn sie berechtigt wäre.
Ich habe den Schulden Sanierungsplan als Vorbereitung für die Insolvenz gemacht und der Schuldner wollte dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen das Geld zurück, die bin ich natürlich nicht nachgekommen und die Insolvenz wurde eröffnet. Jetzt wurde die Insolvenz aufgerufen und bevor der Anspruch verjährt ist hat der Schuldner Ende 2020 ein Mahnbescheid beantragt.
jetzt versucht er im Klageverfahren das Geld von mir zurück zu bekommen. Meiner Meinung nach hätte er dann die vermeintliche und angeblich Forderung im Insolvenzantrag angeben müssen.
Ich habe den Schulden Sanierungsplan als Vorbereitung für die Insolvenz gemacht und der Schuldner wollte dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen das Geld zurück, die bin ich natürlich nicht nachgekommen und die Insolvenz wurde eröffnet. Jetzt wurde die Insolvenz aufgerufen und bevor der Anspruch verjährt ist hat der Schuldner Ende 2020 ein Mahnbescheid beantragt.
jetzt versucht er im Klageverfahren das Geld von mir zurück zu bekommen. Meiner Meinung nach hätte er dann die vermeintliche und angeblich Forderung im Insolvenzantrag angeben müssen.
- Tibor
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Re: Insolvenz
Du solltest gleich sagen, dass es die Fortsetzung dieses Threads ist:
Gebühren im Insolvenzrecht absichern?
Gebühren im Insolvenzrecht absichern?
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Re: Insolvenz
Und ich dachte noch, das Ganze kommt mir doch bekannt vor...Tibor hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. März 2021, 10:09 Du solltest gleich sagen, dass es die Fortsetzung dieses Threads ist:
Gebühren im Insolvenzrecht absichern?
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Re: Insolvenz
Das tut sie aber doch nur, wenn sie negativ ist, oder? (Plus an Plus und Minus an Masse, richtig?)Tibor hat geschrieben:Müsste man wissen, ob die Forderung zur Masse gehörte.
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Re: Insolvenz
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Re: Insolvenz
Minus an Masse, also Spender an Empfänger!
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Re: Insolvenz
Ist es doch gar nicht.Tibor hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. März 2021, 10:09 Du solltest gleich sagen, dass es die Fortsetzung dieses Threads ist:
Gebühren im Insolvenzrecht absichern?
Die Frage ist ob ein Schuldner nach Aufhebung der Insolvenz alte Forderungen selbst einklagen darf.
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Re: Insolvenz
Die Norm wurde mehrfach zitiert!
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Re: Insolvenz
Der Schlüssel liegt in der Definition der Prozessführungsbefugnis.
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Re: Insolvenz
Während der nachtragsverteilung hat wer die verfügungsmacht und ist somit klagebefugt?
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Re: Insolvenz
Der Insolvenzverwalter?
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Re: Insolvenz
Hier geht alles ziemlich durcheinander. Es werden Vorschriften Planverfahrens zitiert, ohne dass von einem Plan die Rede war (§ 259 InsO).
Um zu klären, was die Problematik ist, müssten die Verfahrensdaten offen gelegt werden. Wurde das Verfahren gemäß § 201 InsO aufgehoben. Ist das Verfahren in die Wohlverhaltensphase übergegangen? Welchen Anspruch genau will der Schuldner einklagen. Wenn es um die Klagebefugnis des Schuldners geht, ist der Vorbehalt der Nachtragsverteilung nicht relevant, da er sich auf Steuererstattungsansprüche bezieht. Ohne eine geordnete Sachverhaltsdarstellung und eine konkrete Frage, kann überhaupt keine Antwort gegeben werden.
Um zu klären, was die Problematik ist, müssten die Verfahrensdaten offen gelegt werden. Wurde das Verfahren gemäß § 201 InsO aufgehoben. Ist das Verfahren in die Wohlverhaltensphase übergegangen? Welchen Anspruch genau will der Schuldner einklagen. Wenn es um die Klagebefugnis des Schuldners geht, ist der Vorbehalt der Nachtragsverteilung nicht relevant, da er sich auf Steuererstattungsansprüche bezieht. Ohne eine geordnete Sachverhaltsdarstellung und eine konkrete Frage, kann überhaupt keine Antwort gegeben werden.