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Re: Insolvenz

Verfasst: Mittwoch 3. März 2021, 08:36
von esprit
Ich denke schon wenn sie berechtigt wäre.
Ich habe den Schulden Sanierungsplan als Vorbereitung für die Insolvenz gemacht und der Schuldner wollte dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen das Geld zurück, die bin ich natürlich nicht nachgekommen und die Insolvenz wurde eröffnet. Jetzt wurde die Insolvenz aufgerufen und bevor der Anspruch verjährt ist hat der Schuldner Ende 2020 ein Mahnbescheid beantragt.
jetzt versucht er im Klageverfahren das Geld von mir zurück zu bekommen. Meiner Meinung nach hätte er dann die vermeintliche und angeblich Forderung im Insolvenzantrag angeben müssen.

Re: Insolvenz

Verfasst: Mittwoch 3. März 2021, 10:09
von Tibor
Du solltest gleich sagen, dass es die Fortsetzung dieses Threads ist:

Gebühren im Insolvenzrecht absichern?

Re: Insolvenz

Verfasst: Mittwoch 3. März 2021, 10:15
von TedRemptation
Tibor hat geschrieben: Mittwoch 3. März 2021, 10:09 Du solltest gleich sagen, dass es die Fortsetzung dieses Threads ist:

Gebühren im Insolvenzrecht absichern?
Und ich dachte noch, das Ganze kommt mir doch bekannt vor... :lmao:

Re: Insolvenz

Verfasst: Mittwoch 3. März 2021, 18:08
von thh
Tibor hat geschrieben:Müsste man wissen, ob die Forderung zur Masse gehörte.
Das tut sie aber doch nur, wenn sie negativ ist, oder? (Plus an Plus und Minus an Masse, richtig?)

Re: Insolvenz

Verfasst: Mittwoch 3. März 2021, 18:27
von famulus
thh hat geschrieben: Mittwoch 3. März 2021, 18:08
Tibor hat geschrieben:Müsste man wissen, ob die Forderung zur Masse gehörte.
Das tut sie aber doch nur, wenn sie negativ ist, oder? (Plus an Plus und Minus an Masse, richtig?)
=D>

Re: Insolvenz

Verfasst: Mittwoch 3. März 2021, 19:20
von Tibor
Minus an Masse, also Spender an Empfänger!

Re: Insolvenz

Verfasst: Mittwoch 3. März 2021, 22:04
von esprit
Tibor hat geschrieben: Mittwoch 3. März 2021, 10:09 Du solltest gleich sagen, dass es die Fortsetzung dieses Threads ist:

Gebühren im Insolvenzrecht absichern?
Ist es doch gar nicht.
Die Frage ist ob ein Schuldner nach Aufhebung der Insolvenz alte Forderungen selbst einklagen darf.

Re: Insolvenz

Verfasst: Mittwoch 3. März 2021, 22:19
von Tibor
Die Norm wurde mehrfach zitiert!

Re: Insolvenz

Verfasst: Mittwoch 3. März 2021, 22:21
von thh
Tibor hat geschrieben: Mittwoch 3. März 2021, 22:19Die Norm wurde mehrfach zitiert!
Du weißt es also auch nicht?

Re: Insolvenz

Verfasst: Donnerstag 4. März 2021, 19:17
von Shlomo
Der Schlüssel liegt in der Definition der Prozessführungsbefugnis.

Re: Insolvenz

Verfasst: Montag 15. März 2021, 21:17
von esprit
Shlomo hat geschrieben: Donnerstag 4. März 2021, 19:17 Der Schlüssel liegt in der Definition der Prozessführungsbefugnis.
Ja vermutlich. Und?

Re: Insolvenz

Verfasst: Montag 15. März 2021, 21:25
von thh
esprit hat geschrieben: Montag 15. März 2021, 21:17
Shlomo hat geschrieben: Donnerstag 4. März 2021, 19:17 Der Schlüssel liegt in der Definition der Prozessführungsbefugnis.
Ja vermutlich. Und?
Dafür benötigt man dann einen Schlüsseldienst.

Re: Insolvenz

Verfasst: Donnerstag 22. April 2021, 07:03
von esprit
Während der nachtragsverteilung hat wer die verfügungsmacht und ist somit klagebefugt?

Re: Insolvenz

Verfasst: Donnerstag 22. April 2021, 10:46
von Strich
Der Insolvenzverwalter?

Re: Insolvenz

Verfasst: Donnerstag 22. April 2021, 15:54
von Gizmo
Hier geht alles ziemlich durcheinander. Es werden Vorschriften Planverfahrens zitiert, ohne dass von einem Plan die Rede war (§ 259 InsO).
Um zu klären, was die Problematik ist, müssten die Verfahrensdaten offen gelegt werden. Wurde das Verfahren gemäß § 201 InsO aufgehoben. Ist das Verfahren in die Wohlverhaltensphase übergegangen? Welchen Anspruch genau will der Schuldner einklagen. Wenn es um die Klagebefugnis des Schuldners geht, ist der Vorbehalt der Nachtragsverteilung nicht relevant, da er sich auf Steuererstattungsansprüche bezieht. Ohne eine geordnete Sachverhaltsdarstellung und eine konkrete Frage, kann überhaupt keine Antwort gegeben werden.