Syndikuszulassung & Versorgungswerk - unterschiedliche Kanzleisitze, Versicherung...

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jansimak
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Syndikuszulassung & Versorgungswerk - unterschiedliche Kanzleisitze, Versicherung...

Beitrag von jansimak »

Hallo,

ja, der Titel ist zugegebenermaßen sehr sperrig. Ich bräuchte mal Tipps für mein Grundproblem. Ich hoffe, es ist im richtigen Bereich.

Ich bin derzeit noch RA in Niedersachsen, wechsel aber in Bälde als Unternehmensjurist nach Berlin. Für mich stellt sich nun die Frage, ob es sinnvoll ist, mich nunmehr als Syndikus zuzulassen, um weiterhin in die Anwaltsversorgung einzuzahlen.

Hierbei bin ich auf mehrere Themen gestoßen. So bin ich derzeit bei der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen, die aber kein Überleitungsabkommen mit der RAV Berlin ist, sodass ich hier keine bisherigen Einzahlungen nicht einfach "mitnehmen" kann. Meine Idee war, dass ich als "Anwaltskanzlei" mein Elternhaus in Niedersachsen nutze und als "Syndikuskanzlei" dann eben die Adresse meines zukünftigen Arbeitgebers in Berlin. Meines Wissens läuft die Zulassung als Syndikus bei bestehender RA-Zulassung über die bisherige Anwaltskammer. Dies wäre für mich natürlich gut, weil ich dann in meiner bisherigen RAK Celle bleiben könnte und somit auch weiterhin in der Anwaltsversorgung Niedersachsen, obwohl die Tätigkeit als Syndikus in Berlin wäre. Passt das so? Habe ich da einen Denkfehler? Hat ggf. jemand hiermit Erfahrungen, wie die Kammern reagieren, wenn beide Kanzleien örtlich doch etwas auseinanderliegen? Ich wäre da für Input, Ideen usw. sehr dankbar.

Zudem: Ich weiß natürlich, inwiefern die Anwalsversorgungswerke arbeiten - kapitalgedeckt statt umlagegedeckt. Sind die Vorteile da so groß am Ende? Soll heißen: Lohnt sich der ganze Aufwand - oder sollte ich einfach meine Zulassung zurückgeben und eben in die DRV einzahlen? Denn bei einer Doppelzulassung würde ja der Kammerbeitrag und beA-Kosten anfallen, zzgl. Versicherung (als Syndikus brauche ich m.W. keine Berufshaftpflicht, wie sie das bei der Zulassung als Syndikus bei schon bestehender RA-Zulassung aus?) anfallen.

Wäre für jegliche Hilfe sehr dankbar!
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Blaumann
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Re: Syndikuszulassung & Versorgungswerk - unterschiedliche Kanzleisitze, Versicherung...

Beitrag von Blaumann »

Gemäß § 10 Abs. 2 Satzung RVN kannst Du auch nach Ausscheiden aus der niedersächsischen Rechtsanwaltskammer im niedersächsischen Versorgungswerk bleiben. Nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Satzung RVB müsstest Du dann die Befreiung von der Mitgliedschaft im Berliner Versorgungswerk beantragen können, soweit Du dich in Berlin zur Anwaltschaft zulassen lässt.

Näheres würde ich an deiner Stelle direkt mit dem Berliner und dem niedersächsischen Versorgungswerk besprechen.

Ob sich der Verbleib im Versorgungswerk gegenüber der DRV finanziell rechnet, musst Du einen Rentenberater fragen. Die mir bekannten Kollegen, die ins Unternehmen gewechselt sind, sind im Versorgungswerk geblieben.
Praxiskommentar
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Re: Syndikuszulassung & Versorgungswerk - unterschiedliche Kanzleisitze, Versicherung...

Beitrag von Praxiskommentar »

jansimak hat geschrieben: Mittwoch 5. Mai 2021, 18:05 Denn bei einer Doppelzulassung würde ja der Kammerbeitrag und beA-Kosten anfallen, zzgl. Versicherung (als Syndikus brauche ich m.W. keine Berufshaftpflicht, wie sie das bei der Zulassung als Syndikus bei schon bestehender RA-Zulassung aus?) anfallen.
Zu deinem Hauptproblem kann ich leider nichts beitragen, aber wenigstens hierzu:

Auch bei bestehender RA-Zulassung und nachträglicher Syndikus-Zulassung gilt mWn folgendes: Berufshaftpflicht benötigst du nur für die Zulassung als niedergelassener RA. Wenn man nur kleine Mandate für sich selbst oder im engsten Bekanntenkreis übernimmt, bietet sich eine günstige Haftpflicht an, die die Mindestanforderungen erfüllt. Für die Zulassung als Syndikus kannst du bei Gelegenheit ja mal bei deinen neuen Kollegen nachfragen. Normalerweise ist man über seinen Arbeitgeber als Arbeitnehmer mitversichert und benötigt keine eigene Haftpflichtversicherung.

Kammerbeitrag und beA-Kosten kann man idR von der Steuer absetzen, wenn der Arbeitgeber sie nicht übernimmt.

Ich persönlich denke, dass sich die Einzahlung ins Versorgungswerk finanziell lohnen wird, aber mit Sicherheit kann das natürlich niemand vorhersagen. Man kann nach meiner Erfahrung auch solche Fragen gut mit der DRV besprechen.
jansimak
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Re: Syndikuszulassung & Versorgungswerk - unterschiedliche Kanzleisitze, Versicherung...

Beitrag von jansimak »

Vielen Dank für die Antworten und die Hilfe!

Die Möglichkeit mit der Befreiung vom Berliner Versorgungswerk bei "bleibender" freiwilliger Mitgliedschaft in Niedersachsen hatte ich in der Tat nicht vor Augen. Ich werde da noch einmal das Versorgungswerk in Berlin kontaktieren; tendiere aber fast dazu, in in meiner hiesigen RAK zu bleiben und dort eine Syndikuszulassung mit "Kanzlei" in Berlin zu beantragen, laut denen geht das.
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