Syndikuszulassung & Versorgungswerk - unterschiedliche Kanzleisitze, Versicherung...
Verfasst: Mittwoch 5. Mai 2021, 18:05
Hallo,
ja, der Titel ist zugegebenermaßen sehr sperrig. Ich bräuchte mal Tipps für mein Grundproblem. Ich hoffe, es ist im richtigen Bereich.
Ich bin derzeit noch RA in Niedersachsen, wechsel aber in Bälde als Unternehmensjurist nach Berlin. Für mich stellt sich nun die Frage, ob es sinnvoll ist, mich nunmehr als Syndikus zuzulassen, um weiterhin in die Anwaltsversorgung einzuzahlen.
Hierbei bin ich auf mehrere Themen gestoßen. So bin ich derzeit bei der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen, die aber kein Überleitungsabkommen mit der RAV Berlin ist, sodass ich hier keine bisherigen Einzahlungen nicht einfach "mitnehmen" kann. Meine Idee war, dass ich als "Anwaltskanzlei" mein Elternhaus in Niedersachsen nutze und als "Syndikuskanzlei" dann eben die Adresse meines zukünftigen Arbeitgebers in Berlin. Meines Wissens läuft die Zulassung als Syndikus bei bestehender RA-Zulassung über die bisherige Anwaltskammer. Dies wäre für mich natürlich gut, weil ich dann in meiner bisherigen RAK Celle bleiben könnte und somit auch weiterhin in der Anwaltsversorgung Niedersachsen, obwohl die Tätigkeit als Syndikus in Berlin wäre. Passt das so? Habe ich da einen Denkfehler? Hat ggf. jemand hiermit Erfahrungen, wie die Kammern reagieren, wenn beide Kanzleien örtlich doch etwas auseinanderliegen? Ich wäre da für Input, Ideen usw. sehr dankbar.
Zudem: Ich weiß natürlich, inwiefern die Anwalsversorgungswerke arbeiten - kapitalgedeckt statt umlagegedeckt. Sind die Vorteile da so groß am Ende? Soll heißen: Lohnt sich der ganze Aufwand - oder sollte ich einfach meine Zulassung zurückgeben und eben in die DRV einzahlen? Denn bei einer Doppelzulassung würde ja der Kammerbeitrag und beA-Kosten anfallen, zzgl. Versicherung (als Syndikus brauche ich m.W. keine Berufshaftpflicht, wie sie das bei der Zulassung als Syndikus bei schon bestehender RA-Zulassung aus?) anfallen.
Wäre für jegliche Hilfe sehr dankbar!
ja, der Titel ist zugegebenermaßen sehr sperrig. Ich bräuchte mal Tipps für mein Grundproblem. Ich hoffe, es ist im richtigen Bereich.
Ich bin derzeit noch RA in Niedersachsen, wechsel aber in Bälde als Unternehmensjurist nach Berlin. Für mich stellt sich nun die Frage, ob es sinnvoll ist, mich nunmehr als Syndikus zuzulassen, um weiterhin in die Anwaltsversorgung einzuzahlen.
Hierbei bin ich auf mehrere Themen gestoßen. So bin ich derzeit bei der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen, die aber kein Überleitungsabkommen mit der RAV Berlin ist, sodass ich hier keine bisherigen Einzahlungen nicht einfach "mitnehmen" kann. Meine Idee war, dass ich als "Anwaltskanzlei" mein Elternhaus in Niedersachsen nutze und als "Syndikuskanzlei" dann eben die Adresse meines zukünftigen Arbeitgebers in Berlin. Meines Wissens läuft die Zulassung als Syndikus bei bestehender RA-Zulassung über die bisherige Anwaltskammer. Dies wäre für mich natürlich gut, weil ich dann in meiner bisherigen RAK Celle bleiben könnte und somit auch weiterhin in der Anwaltsversorgung Niedersachsen, obwohl die Tätigkeit als Syndikus in Berlin wäre. Passt das so? Habe ich da einen Denkfehler? Hat ggf. jemand hiermit Erfahrungen, wie die Kammern reagieren, wenn beide Kanzleien örtlich doch etwas auseinanderliegen? Ich wäre da für Input, Ideen usw. sehr dankbar.
Zudem: Ich weiß natürlich, inwiefern die Anwalsversorgungswerke arbeiten - kapitalgedeckt statt umlagegedeckt. Sind die Vorteile da so groß am Ende? Soll heißen: Lohnt sich der ganze Aufwand - oder sollte ich einfach meine Zulassung zurückgeben und eben in die DRV einzahlen? Denn bei einer Doppelzulassung würde ja der Kammerbeitrag und beA-Kosten anfallen, zzgl. Versicherung (als Syndikus brauche ich m.W. keine Berufshaftpflicht, wie sie das bei der Zulassung als Syndikus bei schon bestehender RA-Zulassung aus?) anfallen.
Wäre für jegliche Hilfe sehr dankbar!