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Steuerrechtliche Fragen

Verfasst: Montag 30. August 2021, 22:45
von esprit
Ist hier jmd in einer GbR oder Partnerschaft?
Habe verschiedene Fragen dazu.
Wenn nun ein Partner ein Fahrzeug least oder überhaupt einen Geschäftswagen will, wie macht man das am besten?
Er zahlt die Leasing-Rate und der steuerliche Vorteil kommt der ganzen kanzlei zugute?

Genauso ein Kollege will zu Hause ein Arbeitszimmer. Er zahlt die Miete dafür und kanzlei setzt den Betrag als Aussage ab?

Dritte Frage, teilt man den Gewinn nach den Beteiligungen auf oder nach dem erzielten Umsatz? Nach Umsatz ist doch schwierig, dann will jeder die lukrativen Gebiete.

Re: Steuerrechtliche Fragen

Verfasst: Dienstag 31. August 2021, 07:54
von Tibor
esprit hat geschrieben: Montag 30. August 2021, 22:45 Wenn nun ein Partner ein Fahrzeug least oder überhaupt einen Geschäftswagen will, wie macht man das am besten?
Er zahlt die Leasing-Rate und der steuerliche Vorteil kommt der ganzen kanzlei zugute?
Es gibt keine steuerlichen Vorteile, wenn man ein Auto least. Man hat Betriebsausgaben und man muss einen sog. geldwerten Vorteil (Nutzungsentnahme) für die private Nutzung erfassen. Im konkreten Fall ist die Lösung vorgegeben, denn wenn "er" - also einer der Partner - die Leasing-Rate zahlt und - unterstellt - auch der Vertragspartner des Leasingunternehmens ist - dann betrifft das Kfz nicht die Gesamthand (Partnerschaft), sondern den Partner/Gesellschafter allein. Damit sind das Sonderbetriebsausgaben und die Nutzungsentnahme auch.
esprit hat geschrieben: Montag 30. August 2021, 22:45 Genauso ein Kollege will zu Hause ein Arbeitszimmer. Er zahlt die Miete dafür und kanzlei setzt den Betrag als Aussage ab?
s.o., da das Arbeitszimmer nicht der Gesamthand zuzurechnen ist, sind es Sonderbetriebsausgaben. Im Zweifel würde ich aber bei einer Kanzlei (mit Büro!) davon ausgehen, dass der Aufwand dann nicht abziehbar ist (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG), denn für die Anwaltstätigkeit steht ein anderer Arbeitsplatz (Büro) zur Verfügung.
esprit hat geschrieben: Montag 30. August 2021, 22:45 Dritte Frage, teilt man den Gewinn nach den Beteiligungen auf oder nach dem erzielten Umsatz? Nach Umsatz ist doch schwierig, dann will jeder die lukrativen Gebiete.
Das ergibt sich entweder aus dem Gesellschafts- bzw. Partnerschaftsvertrag oder eben aus dem Gesetz (§ 1 Abs. 4 PartGG iVm § 722 BGB). Freilich gibt es viele Regelungsideen, wie man die Gewinnverteilung gerechter gestaltet und zugleich eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und keine schlichte Bürogemeinschaft abbildet (eat what you kill). Ohne Regelung im Vertrag bleibt es aber bei "hat jeder Gesellschafter ohne Rücksicht auf die Art und die Größe seines Beitrags einen gleichen Anteil am Gewinn".

Bsp.
A & B PartG erzielt in der Gesamthand einen Gewinn von 80T. A zahlt noch 12T p.a. für den Wagen (Leasing, laufende Kosten), B zahlt noch 6T p.a. für sein Arbeitszimmer. A wird mit der 1% Methode noch der geldwerte Vorteil gegengerechnet (bspw. 6T) und B's Arbeitszimmer ist zwar betrieblich, aber nicht abzugsfähig.

Im Bsp. ermittelt sich dann der Gewinn wie folgt:

+ 40 Anteil A am Gesamtgewinn
- 12 Sonderbetriebsausgaben Auto
+ 6 geldwerter Vorteil
= 34 Gewinnanteil A

+ 40 Anteil B am Gesamtgewinn
- 6 Sonderbetriebsausgaben ArbZi
+ 6 nicht abzf. Betriebsausgabe
= 40 Gewinnanteil B

Re: Steuerrechtliche Fragen

Verfasst: Dienstag 31. August 2021, 21:14
von esprit
Super vielen Dank, habe ich verstanden.

Wieso beim Arbeitszimmer nicht Abzug betruebsausgabe?

40 Anteil B am Gesamtgewinn
- 6 Sonderbetriebsausgaben ArbZi
+ 6 nicht abzf. Betriebsausgabe
= 40 Gewinnanteil B

Re: Steuerrechtliche Fragen

Verfasst: Dienstag 31. August 2021, 22:44
von Tibor
§ 4 Abs 5 EStG:
Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: …

Nr. 6b Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung. Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Achtung: Doppelte Verneinung.

Re: Steuerrechtliche Fragen

Verfasst: Dienstag 31. August 2021, 22:59
von esprit
Wenn es aber kein anderen arbeutsplatz gibt kann ich das absetzen.

Re: Steuerrechtliche Fragen

Verfasst: Dienstag 31. August 2021, 23:01
von Tibor
Dann ja.