Anwaltszulassung trotz Vorstrafe

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Blaukraut10101
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Anwaltszulassung trotz Vorstrafe

Beitrag von Blaukraut10101 »

Hallo Leute,

mal angenommen jemand hat sich im Jahr 2018 wegen Fahrerflucht zu 30 Tagessätzen strafbar gemacht. Die Person lässt sich nichts mehr zu Schulden kommen und begehrt im Jahr 2026 die Anwaltszulassung. Das BZR ist also gelöscht.

Nun stellt sich die Frage, ob die jeweilige RAK im Rahmen des Zulassungsverfahrens auch noch bei anderen Behörden wie beispielsweise den Staatsanwaltschaften früherer Wohnsitze Auskünfte einholt?

Hat da jemand von euch Erfahrung?

Vielen Dank für eure Antworten
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Ara
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Re: Anwaltszulassung trotz Vorstrafe

Beitrag von Ara »

wie kommste darauf, dass 30 TS eine relevant für die Zulassung hätte? Wird der Kammer relativ egal sein. Ich kenne Kollegen mit Bewährungsstrafen im BZR (Aber nicht mehr im Führungszeugnis).
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Tibor
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Re: Anwaltszulassung trotz Vorstrafe

Beitrag von Tibor »

Blaukraut10101 hat geschrieben: mal angenommen jemand hat sich im Jahr 2018 wegen Fahrerflucht zu 30 Tagessätzen strafbar gemacht.
Strafbar? Angeklagt? Verurteilt?

*brrrrrr
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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