Anwaltszulassung trotz Vorstrafe
Verfasst: Sonntag 5. September 2021, 14:22
Hallo Leute,
mal angenommen jemand hat sich im Jahr 2018 wegen Fahrerflucht zu 30 Tagessätzen strafbar gemacht. Die Person lässt sich nichts mehr zu Schulden kommen und begehrt im Jahr 2026 die Anwaltszulassung. Das BZR ist also gelöscht.
Nun stellt sich die Frage, ob die jeweilige RAK im Rahmen des Zulassungsverfahrens auch noch bei anderen Behörden wie beispielsweise den Staatsanwaltschaften früherer Wohnsitze Auskünfte einholt?
Hat da jemand von euch Erfahrung?
Vielen Dank für eure Antworten
mal angenommen jemand hat sich im Jahr 2018 wegen Fahrerflucht zu 30 Tagessätzen strafbar gemacht. Die Person lässt sich nichts mehr zu Schulden kommen und begehrt im Jahr 2026 die Anwaltszulassung. Das BZR ist also gelöscht.
Nun stellt sich die Frage, ob die jeweilige RAK im Rahmen des Zulassungsverfahrens auch noch bei anderen Behörden wie beispielsweise den Staatsanwaltschaften früherer Wohnsitze Auskünfte einholt?
Hat da jemand von euch Erfahrung?
Vielen Dank für eure Antworten