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Anwaltszulassung trotz Vorstrafe

Verfasst: Sonntag 5. September 2021, 14:22
von Blaukraut10101
Hallo Leute,

mal angenommen jemand hat sich im Jahr 2018 wegen Fahrerflucht zu 30 Tagessätzen strafbar gemacht. Die Person lässt sich nichts mehr zu Schulden kommen und begehrt im Jahr 2026 die Anwaltszulassung. Das BZR ist also gelöscht.

Nun stellt sich die Frage, ob die jeweilige RAK im Rahmen des Zulassungsverfahrens auch noch bei anderen Behörden wie beispielsweise den Staatsanwaltschaften früherer Wohnsitze Auskünfte einholt?

Hat da jemand von euch Erfahrung?

Vielen Dank für eure Antworten

Re: Anwaltszulassung trotz Vorstrafe

Verfasst: Sonntag 5. September 2021, 17:04
von Ara
wie kommste darauf, dass 30 TS eine relevant für die Zulassung hätte? Wird der Kammer relativ egal sein. Ich kenne Kollegen mit Bewährungsstrafen im BZR (Aber nicht mehr im Führungszeugnis).

Re: Anwaltszulassung trotz Vorstrafe

Verfasst: Sonntag 5. September 2021, 18:11
von Tibor
Blaukraut10101 hat geschrieben: mal angenommen jemand hat sich im Jahr 2018 wegen Fahrerflucht zu 30 Tagessätzen strafbar gemacht.
Strafbar? Angeklagt? Verurteilt?

*brrrrrr