DAHAG, Telefonanwalt
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DAHAG, Telefonanwalt
Hat jemand von Euch schon Erfahrungen als Telefonanwalt gesammelt? Beispielsweise in Zusammenarbeit mit der DAHAG? Lohnt sich das?
Mündliche Prüfungen sind die Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen mündlich zu beantworten sind (§ 4 Nr. 31 Universitäts-Studiengesetz, Österrreich)
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Re: DAHAG, Telefonanwalt
Ich hatte aus neugier kürzlich ein Telefonat mit denen:
Gewünscht werden 10 Stunden Erreichbarkeit pro Woche, die Lage disponiert man selbst. Geboten wurden 0,50 € pro Minute. Bei Vollauslastung also 30,-€ pro Stunde. Mit der Telefonberatung könne man an weiteren, lukrativeren Services teilnehmen (Email-Beratung, Chat-Beratung).
Ich sehe das eher kritisch. Die 30 €/h sind eigentlich nicht akzeptabel, es sei denn bei den anderen Services wäre Vergütungskracher dabei.
Gewünscht werden 10 Stunden Erreichbarkeit pro Woche, die Lage disponiert man selbst. Geboten wurden 0,50 € pro Minute. Bei Vollauslastung also 30,-€ pro Stunde. Mit der Telefonberatung könne man an weiteren, lukrativeren Services teilnehmen (Email-Beratung, Chat-Beratung).
Ich sehe das eher kritisch. Die 30 €/h sind eigentlich nicht akzeptabel, es sei denn bei den anderen Services wäre Vergütungskracher dabei.
"Das korrekte Abschreiben von Diktaten, bei denen schnell und undeutlich gesprochen wird, gehört nicht zu den von einer Anwaltsgehilfin zu erwartenden Leistungen. "
LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07
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Re: DAHAG, Telefonanwalt
Soll das ein Angestelltenverhältnis oder eine (Schein-)Selbständigkeit sein?
Als Angestellter wären bis zu 30€ / Stunde brutto wohl i.O., als Selbständiger sollte man sich da ohnehin noch ein paar andere Fragen stellen:
Wie verhält sich das überhaupt zum RVG bzw. zur BRAO? Liegen Vergütungsvereinbarungen zu 120€/Stunde brutto vor, wie es die Website suggeriert? Kann man deren Vorliegen in Textform bzw. die Erfüllung der Vorgaben des § 3a RVG vor dem Anruf überprüfen? Was ist, wenn damit eine Gebührenunterschreitung droht, also z.B. der Anrufer mal eben noch eine kurze Frage zu seinem Arbeitsvertrag als Radiologe stellt?
Als Angestellter wären bis zu 30€ / Stunde brutto wohl i.O., als Selbständiger sollte man sich da ohnehin noch ein paar andere Fragen stellen:
Wie verhält sich das überhaupt zum RVG bzw. zur BRAO? Liegen Vergütungsvereinbarungen zu 120€/Stunde brutto vor, wie es die Website suggeriert? Kann man deren Vorliegen in Textform bzw. die Erfüllung der Vorgaben des § 3a RVG vor dem Anruf überprüfen? Was ist, wenn damit eine Gebührenunterschreitung droht, also z.B. der Anrufer mal eben noch eine kurze Frage zu seinem Arbeitsvertrag als Radiologe stellt?
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Re: DAHAG, Telefonanwalt
Gebührenunterschreitung bei außergerichtlichen Angelegenheiten?Theopa hat geschrieben: Was ist, wenn damit eine Gebührenunterschreitung droht, also z.B. der Anrufer mal eben noch eine kurze Frage zu seinem Arbeitsvertrag als Radiologe stellt?
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Re: DAHAG, Telefonanwalt
Jop, Denkfehler, sorry