Gemeinsam Veranlagung

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esprit
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Gemeinsam Veranlagung

Beitrag von esprit »

Kennt sich hier jmd im Familienrecht und Steuerrecht hinsichtlich gemeinsamer Veranlagung gut aus?
kann eine Zustimmung zu einer gemeinsames Veranlagung verlangt werden?
26 EStG besagt ja, wenn nicht dauerhaft getrennt.
Wenn also Trennung 2018 und Scheidung erst 2020, geht doch eine gemeinsame Veranlagung 2019 und 2020 gar nicht u kann nicht gefordert werden. Oder?
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daimos
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Re: Gemeinsam Veranlagung

Beitrag von daimos »

Die Antwort steht in § 26 Abs. 1 EStG.
The farther backward you look, the farther forward you can see.
(Winston Churchill)

Im Konjunktiv ist alles möglich.
esprit
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Re: Gemeinsam Veranlagung

Beitrag von esprit »

Für 2019 und 2020 ist klar und 2018?
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Tibor
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Re: Gemeinsam Veranlagung

Beitrag von Tibor »

Ob der Ehegatte ein Wahlrecht (steuerlich) ausüben muss, dürfte wohl eine familienrechtliche Frage sein.
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esprit
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Re: Gemeinsam Veranlagung

Beitrag von esprit »

Nutze Information, ein entsprechendes recht hat der Ehegatte nur, wenn durch eine gemeinsame Veranlagung eine Steuerreduzierung tatsächlich sich ergibt.
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Tibor
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Re: Gemeinsam Veranlagung

Beitrag von Tibor »

Weniger rumeiern, richtig recherchieren:

BGH, Urteil vom 18. 11. 2009 - XII ZR 173/06, NJW 2010, 1879
BGH Leitsatz: Ein Ehegatte kann auch dann verpflichtet sein, dem der steuerlichen Entlastung des anderen Ehegatten dienenden Antrag auf Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, wenn er während der Zeit des Zusammenlebens steuerliche Verluste erwirtschaftet hat, die er im Wege des Verlustvortrags in einem späteren Veranlagungszeitraum zur Verminderung seiner eigenen Steuerlast einsetzen könnte. Wenn die Ehegatten die mit Rücksicht auf eine infolge der Verluste zu erwartende geringere Steuerbelastung zur Verfügung stehenden Mittel für ihren Lebensunterhalt oder eine Vermögensbildung, an der beide Ehegatten teilhaben, verwendet haben, ist es einem Ehegatten im Verhältnis zu dem anderen verwehrt, für sich die getrennte steuerliche Veranlagung zu wählen. Durch die Verweigerung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung macht er sich schadensersatzpflichtig.
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Re: Gemeinsam Veranlagung

Beitrag von Sektnase »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 17. November 2021, 21:08 Weniger rumeiern, richtig recherchieren:
Ist er doch grade dabei!
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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