BeA

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esprit
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BeA

Beitrag von esprit »

Warum schicken manche Kollegen Nachrichten per Bea und wohl noch ein entsprechendes Empfangsbekenntnis?
Wann ist doch sicherlich nicht verpflichtet dieses zurück zu schicken?
Anhand der Sendebericht ist doch das schicken dokumentiert.
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thh
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Re: BeA

Beitrag von thh »

esprit hat geschrieben: Mittwoch 17. November 2021, 18:45Anhand der Sendebericht ist doch das schicken dokumentiert.
Ja, das ist wie beim Telefax, wo der Sendebericht auch das Absenden und den Zugang beweist. Daher hat der Gesetzgeber ab 01.01.2022 auch die gerichtliche Zustellung gegen Empfangsbekenntnis zugunsten der Übermittlung per Telefax abgeschafft. Das entlastet nicht unwesentlich.
esprit
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Re: BeA

Beitrag von esprit »

Also muss man Kollegen keine sendenbestätigung schicken?
stilzchenrumpel
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Re: BeA

Beitrag von stilzchenrumpel »

:eeeek:
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Nason
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Re: BeA

Beitrag von Nason »

thh hat geschrieben: Mittwoch 17. November 2021, 20:00
esprit hat geschrieben: Mittwoch 17. November 2021, 18:45Anhand der Sendebericht ist doch das schicken dokumentiert.
Ja, das ist wie beim Telefax, wo der Sendebericht auch das Absenden und den Zugang beweist. Daher hat der Gesetzgeber ab 01.01.2022 auch die gerichtliche Zustellung gegen Empfangsbekenntnis zugunsten der Übermittlung per Telefax abgeschafft. Das entlastet nicht unwesentlich.
Das war überfällig.
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Ruben
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Re: BeA

Beitrag von Ruben »

Die Frage ist leider sowohl sprachlich als auch inhaltlich von Fehlern gezeichnet. Empfangsbekenntnisse muss man zurückschicken, § 14 Satz 1 BORA, und diese dienen auch als Zugangsnachweis.
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Tibor
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Re: BeA

Beitrag von Tibor »

Bora? Das ist doch ein Dienstwagen!
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