Ich befinde mich aktuell noch im Studium und würde gerne wissen; wenn man dann endlich das 2. Staatsexamen bestanden hat, wie es danach weitergeht für diejenigen die sich noch nicht festgelegt haben? Ich würde gerne als Strafverteidigerin arbeiten, aber auch in zivil/ öffentlichrechtlichen Themen beraten.
Wäre das möglich oder muss man sich als Anwalt für einen Rechtsgebiet entscheiden?
Kann man als Anwalt für mehrere Rechtsangelegenheiten beraten?
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Re: Kann man als Anwalt für mehrere Rechtsangelegenheiten beraten?
Man muss an dieser Stelle zwischen Dürfen und Können unterscheiden.
Natürlich darf jede Anwältin in jedem Rechtsgebiet beraten und/oder vertreten, es spricht aus dieser Sicht nichts dagegen Strafrecht, Familienrecht, Mietrecht und internationales Schifffahrtsrecht zu verbinden.
Dein Plan ist auch nichts ungewöhnliches, gerade bei der Beratung von Normalbürgern muss man oftmals wenigstens zwei bis drei Bereiche abdecken.
Das Problem ist eher, dass man ab einem gewissen Niveau eine Spezialisierung benötigen wird, um das jeweilige Gebiet auch wirklich gut zu beherrschen. Daher ist es mE auch etwas fragwürdig, wenn manche mit drei Fachanwaltschaften ohne jeden Zusammenhang herumlaufen. Es mag Synergie-Kombinationen geben (z.B. Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht). In anderen Fällen (z.B. Familienrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht) dürfte das aber eher auf eine etwas oberflächliche Herangehensweise hindeuten.
Natürlich darf jede Anwältin in jedem Rechtsgebiet beraten und/oder vertreten, es spricht aus dieser Sicht nichts dagegen Strafrecht, Familienrecht, Mietrecht und internationales Schifffahrtsrecht zu verbinden.
Dein Plan ist auch nichts ungewöhnliches, gerade bei der Beratung von Normalbürgern muss man oftmals wenigstens zwei bis drei Bereiche abdecken.
Das Problem ist eher, dass man ab einem gewissen Niveau eine Spezialisierung benötigen wird, um das jeweilige Gebiet auch wirklich gut zu beherrschen. Daher ist es mE auch etwas fragwürdig, wenn manche mit drei Fachanwaltschaften ohne jeden Zusammenhang herumlaufen. Es mag Synergie-Kombinationen geben (z.B. Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht). In anderen Fällen (z.B. Familienrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht) dürfte das aber eher auf eine etwas oberflächliche Herangehensweise hindeuten.