Hallo zusammen!
Es geht um folgendes: Der Gerichtsvollzieher hat zunächst einen Termin zur Zug um Zug Vollstreckung beim Schuldner angesetzt, wo der streitgegenständliche PKW von unserem Gläubiger hingebracht werden sollte. Problem ist, dass der Pkw nicht fahrbereit ist. Wir wollten also die Transportkosten als Kosten der Vollstreckung geltend machen. Der GV lehnt es jedoch ab, eine solche Überführung zu veranlassen. Der Zwangsvollstreckungsauftrag wurde als fehlerhaft abgelehnt, denn die Vollstreckung aus dem Vergleich sei nicht durchführbar, da der Pkw nicht genau bezeichnet sei und auch die Fahrgestellnummer fehlt (stimmt leider). Auch wurde im Vergleich leider nicht festgehalten, dass der Schuldner sich im Annahmeverzug befindet.
Wie könnte man dagegen vorgehen, dass der GV doch noch die Vollstreckung durchführen lassen muss? Muss der Titel erst berichtet werden?
Vielleicht habt ihr ja schlaue Anregungen...
Vielen Dank schon mal vorab!
Gerichtsvollzieher lehnt Vollstreckungsauftrag ab
Moderator: Verwaltung
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Re: Gerichtsvollzieher lehnt Vollstreckungsauftrag ab
Welches ist der in der ZPO vorgesehene Rechtsbehelf, wenn der GV eine Vollstreckungsmaßnahme ablehnt?
- scndbesthand
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Re: Gerichtsvollzieher lehnt Vollstreckungsauftrag ab
Und noch zum Teilaspekt der Überführungskosten: Welcher Leistungsort ergibt sich denn aus dem Vergleich? Du schreibst ja, dass der Pkw zum Schuldner gebracht werden sollte. Wenn Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners ist, warum sollte der Schuldner dann die Transportkosten für die Verbringung übernehmen sollen?
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Re: Gerichtsvollzieher lehnt Vollstreckungsauftrag ab
Weil er schuld ist, auch daran, dass der Pkw nicht fahrbereit ist; das sagt doch schon die Bezeichnung!scndbesthand hat geschrieben: ↑Dienstag 26. Juli 2022, 09:20Wenn Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners ist, warum sollte der Schuldner dann die Transportkosten für die Verbringung übernehmen sollen?
(War da nicht mal was mit "keine Rechtsberatung"? Falls nicht, könnte man sinnvollerweise die Beschreibung berichtigen.)
- scndbesthand
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Re: Gerichtsvollzieher lehnt Vollstreckungsauftrag ab
Bei Referendaren(?) wollen wir doch wohl nicht so streng sein, oder?thh hat geschrieben: ↑Dienstag 26. Juli 2022, 15:11Weil er schuld ist, auch daran, dass der Pkw nicht fahrbereit ist; das sagt doch schon die Bezeichnung!scndbesthand hat geschrieben: ↑Dienstag 26. Juli 2022, 09:20Wenn Leistungsort der Wohnsitz des Schuldners ist, warum sollte der Schuldner dann die Transportkosten für die Verbringung übernehmen sollen?
(War da nicht mal was mit "keine Rechtsberatung"? Falls nicht, könnte man sinnvollerweise die Beschreibung berichtigen.)
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