Gerichtsvollzieher lehnt Vollstreckungsauftrag ab
Verfasst: Montag 25. Juli 2022, 22:11
Hallo zusammen!
Es geht um folgendes: Der Gerichtsvollzieher hat zunächst einen Termin zur Zug um Zug Vollstreckung beim Schuldner angesetzt, wo der streitgegenständliche PKW von unserem Gläubiger hingebracht werden sollte. Problem ist, dass der Pkw nicht fahrbereit ist. Wir wollten also die Transportkosten als Kosten der Vollstreckung geltend machen. Der GV lehnt es jedoch ab, eine solche Überführung zu veranlassen. Der Zwangsvollstreckungsauftrag wurde als fehlerhaft abgelehnt, denn die Vollstreckung aus dem Vergleich sei nicht durchführbar, da der Pkw nicht genau bezeichnet sei und auch die Fahrgestellnummer fehlt (stimmt leider). Auch wurde im Vergleich leider nicht festgehalten, dass der Schuldner sich im Annahmeverzug befindet.
Wie könnte man dagegen vorgehen, dass der GV doch noch die Vollstreckung durchführen lassen muss? Muss der Titel erst berichtet werden?
Vielleicht habt ihr ja schlaue Anregungen...
Vielen Dank schon mal vorab!
Es geht um folgendes: Der Gerichtsvollzieher hat zunächst einen Termin zur Zug um Zug Vollstreckung beim Schuldner angesetzt, wo der streitgegenständliche PKW von unserem Gläubiger hingebracht werden sollte. Problem ist, dass der Pkw nicht fahrbereit ist. Wir wollten also die Transportkosten als Kosten der Vollstreckung geltend machen. Der GV lehnt es jedoch ab, eine solche Überführung zu veranlassen. Der Zwangsvollstreckungsauftrag wurde als fehlerhaft abgelehnt, denn die Vollstreckung aus dem Vergleich sei nicht durchführbar, da der Pkw nicht genau bezeichnet sei und auch die Fahrgestellnummer fehlt (stimmt leider). Auch wurde im Vergleich leider nicht festgehalten, dass der Schuldner sich im Annahmeverzug befindet.
Wie könnte man dagegen vorgehen, dass der GV doch noch die Vollstreckung durchführen lassen muss? Muss der Titel erst berichtet werden?
Vielleicht habt ihr ja schlaue Anregungen...
Vielen Dank schon mal vorab!