Baugenehmigung (Nutzungsänderung) für Wohnzimmerkanzlei?

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
HaiHappen
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 73
Registriert: Samstag 8. Oktober 2005, 23:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Baugenehmigung (Nutzungsänderung) für Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von HaiHappen »

Hallo zusammen,

ich beabsichtige mich in absehbarer Zeit selbständig zu machen und hätte auch Räumlichkeiten in meinem Haus. Sogar zwei Räume, die ideal dafür wären. Genehmigt ist aber das Haus, Baujahr 1906, nur als Wohnraum. Brauche ich jetzt eine Baugenehmigung wegen einer Nutzungsänderung? Oder gilt das noch als "Wohnzimmerkanzlei" und dann brauche ich keine Baugenehmigung? Es soll tatsächlich auch nur so eine Art Wohnzimmerkanzlei werden, also kein Sekretariat, sondern eben nur ich, ein Computer und ein bzw zwei Räume. Mandantenbesuch sehr wenig bis gar nicht, aber natürlich nicht ganz ausgeschlossen.

Ich konnte diesbezüglich nichts brauchbares bisher finden, bin aber auch wirklich kein Experte für öff. Baurecht. Ab wann liegt denn eine Nutzungsänderung vor? Abstrakt weiß ich das schon auch, aber konkret bezogen auf diesen Einzelfall weiß ich das nicht.

besten Dank
Antworten