Kündigung Mietrecht

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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich denke die meinung geht in die falsche richtung.

es ist richtig, dass der mieter dem vermieter nicht vorschreiben kann mit wem er ein mietverhältnis eingeht, aber dadurch dass der nachmieter die nachbarwohnung bekommt, zeigt der vermieter, dass er den nachmieter für solvent hält. das reicht.

der fall ist doch wie folgt, der nachmieter will genau diese wohnung und eben nicht irgendeine im haus, ist nur aufgrund seiner sit. darauf angewiesen eine wohnung zu bekommen und nimmt notfalls auch die nachbarwohnung.

interessenabwägung, bei dem mieterfreundlichen mietrecht geht immer zugunsten des mieter aus.

die umziehen aufgrund eines neuen jobs reicht als außerordentlicher kündigungsgrund schon aus, so dass gar keine frist an sich zu beachten wäre.

ihr denkt nicht in der praxis, fragt doch einfach mal bewußt einen nichtjuristen und der wird sagen es kann nicht sein, d.h. der vermieter einen nachmieter annimmt, aber ihm nicht die gewünschte wohnung, sondern die nachbarwohnung gibt.
Warum sollte der derzeitige mieter dem vermieter Mieter für den rest seines hauses vorstellen.
TeWe
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Beitrag von TeWe »

Irgendetwas verstehst Du an meinen Ausführungen nicht richtig:

1) Niemand in Deutschland zwingt den Mieter dazu, dem Vermieter "das Haus mit Mietern zu füllen", der Mieter könnte ja auch einfach bis zum Beendigungszeitpunkt die vereinbarte Miete bezahlen und die angemietete Whg. leerstehen lassen.

2) Wenn der Nachmieter sowieso gerade eine Wohnung suchte und beim Vermieter eine leerstand, ist wohl auch naheliegend, dass er direkt mit dem Vermieter ins Geschäft gekommen wäre, weil dieser die Wohnung wohl auch auf dem Markt anbietet.

3) Der Umstand, dass der Vermieter den Nachmietinteressenten für solvent genug hält, besagt nichts darüber, ob er das dann auch ist.

4) Wäre ein Vermieter wohl auch ganz schön doof, wenn er 1,2 oder gar 3 Monatsmieten verschenkt, die er kassieren kann, dass er dem Nachmietinteressenten die Wohnung des Mieters statt der leerstehenden gibt. Da doofe Leute im Normalfall keine Mietshäuser besitzen, ist das beschriebene Handeln also nur allzu verständlich.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

sorry, muss nik recht geben ... das rechtsempfinden (sauerei ::twisted: ) spricht - ausgehend von der geschilderten fallkonstellation - dagegen.

ich finde, der vermieter kann sich nicht einfach so den "präsentierten" nachmieter schnappen und an ihn eine andere wohnung vermieten. ob sich hieraus evt. schadenersatzansprüche (ehem. cic o. ä.) ableiten lassen (und vor allem durchsetzbar sind) ist eine andere frage ...

als anwalt des mieters sollte man m. e. n. daher auf abschluss einer entsprechenden vereinbarung hinwirken, in der sich der vermieter ausdrücklich verpflichtet, den mieter bei stellung eines nachmieters (der gewisse vss erfüllt) aus dem vertrag zu entlassen.
TeWe
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Beitrag von TeWe »

"Einfach so schnappen" kann sich der Vermieter den Nachmieter sowieso nicht, denn wenn der das nicht möchte, zieht der auch nicht in die leerstehende Wohnung nebenan und unterschreibt auch keinen Mietvertrag für diese. Wenn der alte Mieter vom Vermieter hierfür nun einen Mäklerlohn verlangen will, müsste er diesen wohl vorher vereinbaren.

Hilfe bei der Lösung dieses Rechtsproblems könnte wohl auch noch die Vorschrift des § 415 II BGB bieten.

Und auch ein Laie dürfte wissen, dass er grundsätzlich an Vereinbarungen, z. B. auch Regelungen über die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses, gebunden ist. Über den Sinn und die Gerechtigkeit solcher Vorschrift kann der Mieter von mir aus Nächte lang mit seinen Freunden oder Studenten aus dem Fachbereich Sozialpädagogik philosophieren.

So, nun mache ich aber Feierabend;-)
ready_or_not
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Beitrag von ready_or_not »

Nik hat geschrieben:ich denke die meinung geht in die falsche richtung.

es ist richtig, dass der mieter dem vermieter nicht vorschreiben kann mit wem er ein mietverhältnis eingeht, aber dadurch dass der nachmieter die nachbarwohnung bekommt, zeigt der vermieter, dass er den nachmieter für solvent hält. das reicht.
Sorry, aber da hast Du schlicht unrecht. Du verkennst den Ausgangspunkt. Der Mieter hat KEIN RECHT auszuziehen, nur weil er einen Nachmieter präsentiert. Eine solche Regelung ist dem deutschen Mietrecht fremd. Allenfalls in besonderen Ausnahmefällen kann der Vermieter zu einer vorzeitigen Entlassung aus dem Mietverhältnis verpflichtet sein. Die ganze Nachmietergeschichte stammt noch aus einer Zeit, als Mieter- und Vermieterkündigungsfrist gleich liefen. Hier sollte dem Mieter unter bestimmten Konstellationen geholfen werden. Heute ist die Präsentation eines Nachmieters regelmäßig unbeachtlich, da dem Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten regelmäßig zuzumuten sein wird
Nik hat geschrieben:
interessenabwägung, bei dem mieterfreundlichen mietrecht geht immer zugunsten des mieter aus.
Sorry, aber das ist bullsh***. Wäre dies so, wäre es keine Interessenabwägung. Du musst bedenken, das hier die gesetzliche Situation eigentlich eindeutig ist, der Mieter muss bleiben. Nur unter besonderen Umständen wird er vorzeitig entlassen. Dann müssen aber auch besondere Umstände vorliegen. Diese sind (selbstverständlich) ergebnisoffen abzuwägen!
Nik hat geschrieben: die umziehen aufgrund eines neuen jobs reicht als außerordentlicher kündigungsgrund schon aus, so dass gar keine frist an sich zu beachten wäre.
Solltest Du das ernsthaft so sehen, verstehe ich Dein Problem nicht, dann kündige einfach fristos. Allerdings knüpft die fristose Kündigung grds. an ein Verschulden bzw. eine Vertragsverletzung seitens des Vermieters an, eine solche liegt hier nicht vor. Weiterhin ist auch bei der fristlosen Kündigung nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut eine Interessenabwägung vorzunehmen. Du verschiebst somit allenfalls den Standort der Diskussion, veränderst aber nicht das eigentliche Problem. Richtigerweise schwächst Du dadurch sgar deine Stellung, da die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung sogar strenger sind als die an ein vorzeitiges Entlassen. Somit scheidet eine fristlose Kündigung hier ziemlich eindeutig aus!
Schließlich soltest du Dich hinsichtlich des Sachverhalts festlegen. Kündigung wegen sofortigen Jobantritts in einer anderen Stadt oder Kündigung um in ener anderen Stadt einen Job zu suchen? Das macht auf der Wertungsebene einen gewaltigen Unterschied ....
Nik hat geschrieben:ihr denkt nicht in der praxis, fragt doch einfach mal bewußt einen nichtjuristen und der wird sagen es kann nicht sein, d.h. der vermieter einen nachmieter annimmt, aber ihm nicht die gewünschte wohnung, sondern die nachbarwohnung gibt.
Warum sollte der derzeitige mieter dem vermieter Mieter für den rest seines hauses vorstellen.
Das kommt immer darauf an, wen ich frage und v.a wie ich dir Frage stelle. Frage ich einen Mieter mit den Worten "kann es wirklich sein, dass ein Vermieter einen Mieter nicht rasläßt, obwohl der ihm einen Nachmieter präsentiert" wird die Antwort anders ausfalen, als wenn ich einen Vermieter frage, ob es wirklich sein kann, dass man einen Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen muss, weil ein Nachmieter vorhanden ist, obwohl a.) dies weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben ist und b.) noch andere Wohnungne leer stehen ...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

du schreibst ja wie ein schlechter Journalist und reißt Beiträge aus dem Zusammenhang. [-X
ready_or_not
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Beitrag von ready_or_not »

Nik hat geschrieben:du schreibst ja wie ein schlechter Journalist und reißt Beiträge aus dem Zusammenhang. [-X
Kein Problem, ich muss nicht auf Deine Fragen antworten ... allerdings wäre eine fundierte Auseinandersetzung mit meiner Aurgumentation hilfreicher als eine pauschale Beleidigung. Die Aussagen sind direkt aus Deinem Text zitiert, jeder kann den Zusammenhang nachlesen. Ich habe zu jeder Deiner Argumentationsstränge etwas gesagt, was man von Dir hinsichtlich meiner Argumente nicht gerade behaupten kann. An welcher Stelle ich den Kontext nicht einhalte solltest du ggf. konkret aufzeigen, nicht schlicht pauschal behaupten. Ich halte deine Argumentation für juristisch nicht tragfähig und habe dies m.E. schlüssig begründet. Wenn dies für Dich "Schreiben wie ein schlechter Jounrnalist ist", kein Problem. Allerdings solltest Du Dich evtl. Fragen, ob Dein Beitrag tatsächlich das Schreiben eines guten Juristens ist ... meine Meinung dazu kannst Du Dir sicher denken ....
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

besser wir beenden das hier.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

wie beurteilt man, ob jemand ein guter oder schlechter jurist ist?
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Beitrag von Auslegeware »

Was ist ein Jurist?
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
Asche
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Beitrag von Asche »

Nik hat geschrieben:wie beurteilt man, ob jemand ein guter oder schlechter jurist ist?
Unterhalte Dich doch mal mit urubu.
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
ready_or_not
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Beitrag von ready_or_not »

Für mich beendet ;-)
- Due to budget cutbacks the light at the end of the tunnel is temporarily switched off! -
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Es ist möglich einen ersatzmieter zu stellen.

Folgende voraussetzungen sind erforderlich.
Das festhalten am vertrag muss für den mieter eine besondere härte darstellen, das ist der fall bei beruf. versetzung oder arbeitslosigkeit.
(DWW 00,56)
der nachmieter muss geiignet, d.h. solvent sein( ZMR01,545)
das interesse einen nachmieter zu stellen muss das festhalten des vermieters am vertrag überwiegen.

dies ist doch eine vereinbarung möglich und der vermieter darf sich dagegen nicht sperren, wenn er gegen treu und glauben verstößt.

ivF.: nun liegt einer der gründe vor, so dass der mieter eine vereinbarung mit dem vermieter treffen darf.
der vermieter bestätigt und sagt zu, dass der mieter einen nachmieter stellen darf um die kündigungsfrist zu verkürzen und früher aus dem mietverhältnis herauszukommen.
der mieter stellt nun einen nachmieter, der genau die wohnung zu den selben konditionen übernehmen will. natürlich ist der vermieter nicht verpflichtet den ersten nachmieter anzunehmen, da es ihm genauso wie nach dem mietverhältnis zustehen muss, einen mieter frei zu wählen.
der vermieter hat ein nachforschungs und eine überlegungsrecht.
der vermieter kann jedoch nicht den nachmieter für eine andere wohnung akzeptieren, da er damit konkludent bestätigt, dass er den nachmieter als solvent und geeingnet ansieht, zumal die andere wohnung die gleiche miete kostet.

der vermieter nimmt den nachmieter als solventen vertragspartner an und wenn er nunmehr eine andere wohnung vergibt und den derzeitigen mieter auf die weitere vertragszeit verweist, ist das ein verstoß gegen treu und glauben. ich denke da gibt es keine zwei meinungen.

das interesse des derzeitigen mieters überwiegt nun das interesse des vermieters, da es nicht pflicht des derzeitigen mieters sein kann, dem vermieter unentgeltlich mieter für die wohnungen des vermieters zu stellen.
hätte der vermieter den nachmieter für diese wohnungen angenommen, hätte er keinen mietausfall gehabt und dem derzeitigen mieter entstehen, falls er keinen weiteren solventen nachmieter findet ein schaden. Interesse überwiegt also.
Der mieter kann, da der vermieter sich nicht an die vereinbarung hält, sogar schadensersatz verlangen (ZMR 02, 344)
TeWe
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Beitrag von TeWe »

ZMR 01, da gabs auch noch Kündigungsfristen bis zu einem Jahr...Die meisten Kommentierungen enthalten stützen sich auf eine amtsrichterliche Beurteilung eines leider meist unbekannt gebliebenen Einzelfalls. Hier wird die Beurteilung von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen: Wohnt der Richter zur Miete, wird er vielleicht die von Dir verbreitete Ansicht teilen, hat seine Frau selbst so einen Wohnsilo und ärgert sich ständig mit Querulanten herum, die zwar 2 Handys zum Bilderverschicken besitzen, aber ihre Miete nicht bezahlen, wird er wohl eher zu der anderen Lösung neigen. In beiden Fällen wird er aber so tun, als habe er seine Bewertung aus dem Gesetz und der dazu "einschlägigen" Kommentierung, wenn das Gesetz etwas anderes sagt oder lückenhaft ist entnommen.

Hauptpflichten des Mietvertrages sind Gebrauchsüberlassung gegen Zahlung von Miete während der Mietzeit, nicht das besorgen irgendwelcher Ersatzmieter. Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitssuche??? Mit Arbeitslosigkeit muss man heutzutage rechnen, und wer nur für einen oder zwei Monate was sucht, ist mit einem Hotelzimmer sicher besser beraten als mit der Anmietung einer Wohnung.

In der Praxis wird bei dem beschriebenen Querulanten einfach die Mietsicherheit einbehalten werden und ggf. noch Beschädigung der Mietsache behauptet (----> "SIE HABEN MEINE ALTERSVORSORGE RUINIERT!") und dann kann der Arbeitslose ja klagen und von seinem Hartz IV Geld Vorschuss einzahlen, wenn ihm die PKH wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit versagt wird;-)
TeWe
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Beitrag von TeWe »

Und auch bei einer Interessenabwägung wäre zu berücksichtigen, dass der Vermieter einen wirtschaftlichen Vorteil hat, wenn er die leerstehende Wohnung an den Nachmietinteressenten vergibt und den Mieter an seinen vertraglichen Pflichten bis zum Beendigungszeitpunkt festhält. Bis zum Ende des Mietverhältnisses mit dem Mieter erhält er dann nämlich für 2 Wohnungen die Miete, anderenfalls würde er die nur für eine bekommen, was auch nicht ungerecht ist, da beide Wohnungen ja der jeweiligen Vertragspartei zur Nutzung überlassen sind.

Wäre der Mieter etwas schlauer gewesen, hätte er vermutlich weniger in veralteter Kommentarliteratur gewälzt, sondern die ungestrichene, vollgequalmte Bude einfach an "seinen" Nachmieter untervermietet, bzw., da dies mietvertraglich verboten sein wird, bis zum Kündigungszeitpunkt gegen cash "einen Gast beherbergt".
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