Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

Moderator: Verwaltung

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PB_AUT
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Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG

Beitrag von PB_AUT »

Liebe Forumsgemeinde
Ich arbeite derzeit (als in Österreich ausgebildeter Jurist) im Rechtsbereich eines österreichischen Unternehmens.
Im Rahmen meiner Berufstätigkeit muss ich mich seit geraumer Zeit auch deutschrechtlichen Themen widmen, und dies wird sich in naher Zukunft kaum ändern. In der Regel beauftragen wir in solchen Fällen deutsche Rechtsanwaltskanzleien, ich denke mir aber, es wäre in unserem Unternehmen gerne gesehen, könnte ich ohne Beiziehung externer Anwälte Fragestellungen zum deutschen Recht (sofern und soweit diese eine gewisse Komplexität nicht erreichen) selbst beurteilen (oder mir dazu wenigstens eine qualifizierte Meinung bilden) – dies nicht zuletzt wegen des (wohl überall) obwaltenden Kostendrucks.
Aus dem genannten Grund überlege ich mir, berufsbegleitend die Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG zu absolvieren (die - formalen - Anforderungen zum Prüfungsantritt erfülle ich). Es geht mir dabei – wie gesagt – um Wissenserweiterung/-vertiefung für meinen jetzigen Arbeitsplatz und unternehmensinterne Schulterklappen, eine berufliche Veränderung nach Deutschland strebe ich nicht an (vorbehaltlich "sag niemals nie, sag niemals immer").
Ich wäre daher dankbar für allfällige Erfahrungsberichte von Forumsmitgliedern, die die Eignungsprüfung absolviert haben, sowie Feedback zu den diversen Anbietern von Vorbereitungskursen (Dr. Grannemann, Hemmer etc.) (den Erfahrungsberichten, die auf den Websites der Kursanbieter abgerufen werden können, traue ich nur bedingt).
Vielen Dank im Voraus! Beste Grüße
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Strich
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Re: Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG

Beitrag von Strich »

Uh das interessiert mich auch, nicht persönlich, aber es interessiert mich ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Tibor
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Re: Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG

Beitrag von Tibor »

"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
PB_AUT
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Re: Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG

Beitrag von PB_AUT »

Hallo Tibor,
ja danke, RAZEignPrV ist bekannt. Außerdem bietet zB das Justizportal NRW (https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Beho ... /index.php) gute Grundinformationen für Interessierte.

Es geht aber eben nix über direkte Erfahrungsberichte von KollegInnen, die sich dieses "Vergnügen" unmittelbar "gegönnt" haben.. :-)
KlickaDo
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Re: Eignungsprüfung nach § 16 EuRAG

Beitrag von KlickaDo »

Hallo zusammen.
Ich bin auch österreichischer Jurist und möchte nun die Eignungsprüfung und danach das Ref in Berlin absolvieren. Jemand hier, der einen ähnlichen Plan hat oder die Eignungsprüfung bereits abgelegt hat? Ich bin um jeden Tipp dankbar!
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