Zeit sparen in der StA-Klausur

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Logisch_Win7
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Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Logisch_Win7 »

Hallo zusammen,

ich schreibe im März mein 2. Examen und bin nach mehreren unschön verlaufenen StA-Klausuren zu dem Ergebnis gekommen, dass ich da vermutlich keinen Blumentopf gewinnen kann, da ich mit der Zeit hinten und vorne nicht klarkomme. Das liegt hauptsächlich daran, dass ich persönlich eine gescheite Beweiswürdigung nur hinbekomme, wenn ich mir die in Aussagen, Gutachten, etc. enthaltenen wesentlichen Aussagen separat aufschreibe, um dann bei der Fertigung des Gutachtens nicht im Sachverhalt hin- und herblättern zu müssen. Habe es schon anders probiert (im Sachverhalt mit unterschiedlichen Farben markiert, an den Rand des Sachverhalts Anmerkungen geschrieben), hat aber nicht geklappt, weil ich dann den Überblick verliere.

Lange Einleitung, nun zur Frage: Unter der Annahme, dass ich in der StA-Klausur mit jeder Bewertung über 3 Punkten schon zufrieden wäre, wo kann ich eurer Meinung nach am ehesten Zeit einsparen, um a) eine fertige Klausur abgeben zu können und b) nicht "unter dem Strich" zu landen?

Meine Ideen wären:
  • Nur die wichtigsten TBs prüfen, "Nebenschauplätze" weglassen oder allenfalls in drei Sätzen abhandeln
  • Beweiswürdigung nur da, wo man tatsächlich umfangreich würdigen muss. Beispiel: Wenn der Beschuldigte in seiner Aussage eingeräumt hat, das Telefon im Laden eingesteckt zu haben, würde ich bei der "Wegnahme" einfach kurz schreiben, dass die vorliegt, ohne darauf einzugehen, dass sich das ja aus der Aussage des Beschuldigten ergibt. Hier bin ich unsicher, ob das zu viel Punktabzug gibt.
  • Im B-Guachten bei der Frage, zu welchem Gericht angeklagt wird, keine großartige Strafzumessung machen, sondern Strafrahmen nennen und ein paar Aspekte für / gegen den Beschuldigten aufzählen
Bin für jeden Tipp dankbar. :-)
Sektnase
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Sektnase »

Ich mach die Strafzumessung sowieso nur, wenn es eng ist. Oft sind ja sowieso 5 Jahre Mindeststrafe, dann mache ich es ganz knapp. Bspw. bei § 250 muss man dann ja nur kurz darlegen, wieso kein msF. Da reichen dann ja schon 1-2 Punkte aus. Wenn es nur um die Starfhöhe geht und es irgendwas zwischen 2-6 Jahren sein könnten, dann ist da meiner bisherigen (Probe-)Klausurerfahrung kein Schwerpunkt drin. Bei unseren Lösungen steht da fast immer "aA vertretbar". Gibt da ja auch praktisch keine Folgefehler.

Nr. 2 würde ich auf jeden Fall erwähnen, einfach schon weil es praktisch keine Zeit kostet, irgendwo noch 3 Worte dazu einzuflechten, dass der Beschuldigte das ja gesagt hat. Wenns echt nur um 3 Punkte geht, würde ich eher an den Schwerpunkten sparen und lieber eine Runde Lösung abliefern. Sowas wie Rechtswidrigkeit und Schuld erwähne ich meistens gar nicht, wenn es nicht problematisch ist (was es im zweiten Examen ja meistens nicht ist).
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Volki
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Volki »

Das ewige Problem. In Lösungshinweisen zu einer StA-Klausur in einem Klausurenkurs hierzulande fanden sich mal folgende treffende Hinweise, hauptsächlich zum Zeitproblem.

Der Autor prüft zwischenzeitlich aus anderen Gründen nicht mehr und hat nichts dagegen, seine Ausarbeitung hier veröffentlicht zu sehen:

Grundsätzliche Anmerkungen:
Es handelt sich um eine inhaltlich anspruchslose Klausur. Die im Rahmen der Bearbeitung zu erkennenden und zu bearbeitenden Probleme sind sämtlich Standards, die jedem Kandidaten geläufig sein müssen.

Indes sind diese im Rahmen der Bearbeitungszeit nur von solchen Rechtsfreunden angemessen zu Papier zu bringen, denen das Formulieren von Obersätzen leicht von der Hand geht und die in der Lage sind, ohne großes Skizzieren der Lösung nach maximal dreißig Minuten der Sachverhaltserfassung mit dem Ausformulieren der Gutachten zu beginnen. Die restliche gedankliche Lösungsarbeit muss sodann beim Schreiben erfolgen, was hier auch kein großes Problem ist, da, wie ausgeführt, ohnehin nur Standards abgefragt werden und der eingleisige chronologische Aufbau mit nur einem Täter eine solche Herangehensweise begünstigt.

Die Parole bei Arbeiten wie dieser muss lauten „fertig werden um jeden Preis“. Wenn dann das eine oder andere Problem untergeht: Sei es drum. Wer zwei vollständige Gutachten und eine annehmbaren Anklageschrift abliefert bei vier Raubtaten, einem prozessualen Problem und einer veritablen Autoklauaktion wie vorliegend kann so viele Punkte sammeln, das er sich schon extrem dusselig anstellen muss, um nicht zu bestehen.

Umgekehrt wiegt zeitliches Totalversagen um so schwerer. Klausuren wie diese sind im Examen eher die Regel denn die Ausnahme und die Beherrschung von Zeitnot gehört zu den Kardinaltugenden eines guten Juristen.

Wie schafft man das? Auf Wunsch einer einzelnen Dame hier der Versuch einer Auswahl des erforderlichen Handwerkszeuges:

- Üben. Üben. Üben. Schreiben Sie so viele Klausuren wie möglich unter Echtzeitbedingungen.
- Obersätze pauken. Wer hier lange nachdenken muss, hat verloren.
- Standardprobleme und Systematik pauken. Wer hier lange nachdenken muss, hat erst recht verloren.
- Siehe vorstehende drei Spiegelstriche.
- Siehe vorstehenden Spiegelstrich.
- Urteilsstil, wo immer dies möglich erscheint.
- Keine Nacherzählung des Sachverhaltes.
- Kein Quellensuche. Auf Zitate verzichten. „nach einer Meinung (blah), nach der anderen Meinung (blubb), vorzugswürdig erscheint (blahblubb)“ genügt in aller Regel. Niemand will wissen, ob die gute Idee vom BGH stammt oder der h.L. in der Literatur.

- Keine Tintenkiller, Korrekturbänder, Schönschreibübungen. Vermeiden Sie alles, was Zeit kostet.
- Taktisch denken. „Wie komme ich irgendwie vertretbar und schnell aus der aktuellen Prüfung raus um die nächste Sache anzugehen“ muss hier absoluten Vorrang haben vor „wie verdutze ich den Korrektor mit einer schicken um-die-Ecke-Lösung, die er nicht erwartet hätte“.

- Strategisch denken. Fertig werden um jeden Preis. „Es gibt genug, die es nicht schaffen. Wenn ich fertig werde, bin ich besser als die und alle können nicht durchfallen.“

- Den Korrektor vorne zum Freund machen bedeutet, dass er einem auch hinten beisteht. Geschliffene Obersätze und schulmäßiges Gutachten auf den ersten paar Seiten und bei den Bigpoints entschuldigen stichwortorientierten Urteilsstil hinten und beim Beiwerk.

- Dabei nicht übertreiben. Was Sie vorne an Zeit verbraten, fehlt Ihnen am Ende.
- Pausen reduzieren. Jede Minute, die Sie nicht schreiben, fehlt Ihnen am Ende.

- Obersätze. „A. könnte sich eines Raubes hinreichend verdächtig gemacht haben, indem er M. vom Fahrrad riss....“ geht natürlich gar nicht. Ihre Aufgabe ist es hier zu prüfen, ob A. etwas nachgewiesen werden kann. Also formulieren Sie bitte so, wie Sie es bei Frau E. in der AG gelernt haben. Sie hatte hier keine AG? Dann schreiben Sie bitte etwas in der Art von „Die Angaben der Zeugin M. sowie des Beschuldigten geben Anlass zur Prüfung, ob er sich eines Raubes hinreichend verdächtig gemacht hat. Vorliegend hat Frau M. ausgesagt, ein etwa 1,70 m großer schwarzhaariger Mann habe sie vom Fahrrad gerissen...“

- Vermeiden Sie Beamten-Deutsch im Sinne von „Die Moller“ „Der Ali“ pp. Vermeiden Sie auch Verona-Deutsch im Sinne von „der Moller ihre Tasche“

- Verlieren Sie nicht den Mut.
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Tibor »

Großartig!!!
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Seeker
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Seeker »

Volki hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 17:53

- Obersätze. „A. könnte sich eines Raubes hinreichend verdächtig gemacht haben, indem er M. vom Fahrrad riss....“ geht natürlich gar nicht. Ihre Aufgabe ist es hier zu prüfen, ob A. etwas nachgewiesen werden kann. Also formulieren Sie bitte so, wie Sie es bei Frau E. in der AG gelernt haben. Sie hatte hier keine AG? Dann schreiben Sie bitte etwas in der Art von „Die Angaben der Zeugin M. sowie des Beschuldigten geben Anlass zur Prüfung, ob er sich eines Raubes hinreichend verdächtig gemacht hat. Vorliegend hat Frau M. ausgesagt, ein etwa 1,70 m großer schwarzhaariger Mann habe sie vom Fahrrad gerissen...“
Ich würde das meiste unterschreiben, was hier zitiert wurde, aber diesen^^ Abschnitt halte ich für sehr fragwürdig. M.E. entspricht es absolut "herrschender Übung", als Obersatz das zu schreiben, was anfangs als Negativbeispiel aufgeführt wird ("A. könnte sich eines Raubes hinreichend verdächtig gemacht haben, indem er M. vom Fahrrad riss....").

Natürlich könnte man meinen, es sei falsch im OS zu behaupten, A habe den M vom Fahrrad gerissen, was überhaupt noch zu belegen wäre. Nur kann die Alternative ja nicht sein, gleich zu Beginn der Prüfung erst den Sachverhalt umfänglich nachzuerzählen, was amateurhaft wirkt und Zeit kostet.

Allenfalls würde ich etwas schreiben wie: "A. könnte sich eines Raubes hinreichend verdächtig gemacht haben, indem er M. ausweislich der Zeugenaussage der Frau E. vom Fahrrad riss".
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von thh »

Seeker hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 18:33 Ich würde das meiste unterschreiben, was hier zitiert wurde, aber diesen^^ Abschnitt halte ich für sehr fragwürdig. M.E. entspricht es absolut "herrschender Übung", als Obersatz das zu schreiben, was anfangs als Negativbeispiel aufgeführt wird ("A. könnte sich eines Raubes hinreichend verdächtig gemacht haben, indem er M. vom Fahrrad riss....").

Natürlich könnte man meinen, es sei falsch im OS zu behaupten, A habe den M vom Fahrrad gerissen, was überhaupt noch zu belegen wäre.
Das könnte man nicht nur meinen - es ist falsch. Wenn schon müsste es heißen "A. könnte sich eines Raubes hinreichend verdächtig gemacht haben, wenn (!) er M. vom Fahrrad riss....".
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Urs Blank »

thh hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 19:58
Seeker hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 18:33 Ich würde das meiste unterschreiben, was hier zitiert wurde, aber diesen^^ Abschnitt halte ich für sehr fragwürdig. M.E. entspricht es absolut "herrschender Übung", als Obersatz das zu schreiben, was anfangs als Negativbeispiel aufgeführt wird ("A. könnte sich eines Raubes hinreichend verdächtig gemacht haben, indem er M. vom Fahrrad riss....").

Natürlich könnte man meinen, es sei falsch im OS zu behaupten, A habe den M vom Fahrrad gerissen, was überhaupt noch zu belegen wäre.
Das könnte man nicht nur meinen - es ist falsch. Wenn schon müsste es heißen "A. könnte sich eines Raubes hinreichend verdächtig gemacht haben, wenn (!) er M. vom Fahrrad riss....".
Mit Verlaub, das ist Haarspalterei auf Kosten von Examenskandidaten. Das obige Negativbeispiel ("A. könnte sich eines Raubes hinreichend verdächtig gemacht haben, indem er M. vom Fahrrad riss....") ist ein vollkommen korrekter Obersatz. In der folgenden Prüfung muss freilich deutlich werden, dass der Sachverhalt nicht als gegeben vorausgesetzt wird, sondern ein Verdachtsgrad (hier: hinreichender Tatverdacht) zu bestimmen ist, sich die im Obersatz steckende Hypothese also nicht nur auf die Rechts-, sondern auch auf die Tatfrage bezieht. Es würde anerkannten Prüfungsgrundsätzen widersprechen, dem Kandidaten aus einer solchen Formulierung einen Strick zu drehen.

Der Gegenvorschlag des unbekannten Staatsanwalts („Die Angaben der Zeugin M. sowie des Beschuldigten geben Anlass zur Prüfung, ob er sich eines Raubes hinreichend verdächtig gemacht hat. Vorliegend hat Frau M. ausgesagt, ein etwa 1,70 m großer schwarzhaariger Mann habe sie vom Fahrrad gerissen...“) scheint mir auf eine freihändige Prüfung ohne Bezug der Sachverhaltselemente zu Tatbestandsmerkmalen hinauszulaufen; davon ist dringend abzuraten.
Zuletzt geändert von Urs Blank am Montag 8. Februar 2021, 22:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Seeker »

Was die beiden gesagt haben. Wurde auch, in genau der Form, in ca 20 Übungsklausuren StA und den echten Klausuren nicht beanstandet.

Es ist aber, das sei nebenbei bemerkt, schon bezeichnend für unser Prüfungssystem und zugleich traurig, dass mindestens zwei Volljuristen, darunter auch mindestens ein Prüfer, diese völlig übliche und überall so unterrichtete Form sogar als "falsch" und Negativbeispiel bezeichnen.
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von OJ1988 »

So ein Quark. Bei uns (BW) hat jeder so formuliert und mir wurde es weder in diversen Probeklausuren noch im Examen angestrichen. Dass jeder Prüfer meint, seinen Geschmacksimperialismus auf dem Rücken der Kandidaten zelebrieren zu müssen, ist einer der Hauptgründe, weshalb das 2. so hirnrissig ist.
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Brainiac »

Wurde uns in der StA-AG auch so beigebracht. Dies ergibt auch Sinn, siehe Zaiakus Beitrag.
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Sektnase
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Sektnase »

Seeker hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 22:15 Es ist aber, das sei nebenbei bemerkt, schon bezeichnend für unser Prüfungssystem und zugleich traurig, dass mindestens zwei Volljuristen, darunter auch mindestens ein Prüfer, diese völlig übliche und überall so unterrichtete Form sogar als "falsch" und Negativbeispiel bezeichnen.
Generelles Problem insbesondere des Referendariats. Jeder erzählt was anderes, ob hinsichtlich Stil, Aufbau, whatever. Aber alle halten ihre Ansicht für die einzig wahre. Am Ende schreiben alle bei Kaiser ab, der selbst wieder aus den Examensklausuren abschreibt.

Nebenbei finde ich auch die Lösungsskizzen oft haarsträubend. Beteiligte falsch bezeichnet, Zinsen falsch, Bearbeiterhinweis und gewollte Lösung beissen sich.. Aber wehe man macht es selbst falsch und es ist in der Lösung richtig.
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Volki »

OJ1988 hat geschrieben: Dienstag 9. Februar 2021, 08:59 Geschmacksimperialismus
Der ist gut. War hier in der Tat so eine Art Spezialvorliebe einer AG-Leiterin und des Korrektors. Verstoß führte übrigens angeblich nie zu Abwertung, die Stilvorgabe zu befolgen sorgte aber für gute Stimmung.
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Strich »

OJ1988 hat geschrieben: Dienstag 9. Februar 2021, 08:59 So ein Quark. Bei uns (BW) hat jeder so formuliert und mir wurde es weder in diversen Probeklausuren noch im Examen angestrichen. Dass jeder Prüfer meint, seinen Geschmacksimperialismus auf dem Rücken der Kandidaten zelebrieren zu müssen, ist einer der Hauptgründe, weshalb das 2. so hirnrissig ist.
Da ich ja sonst immer Ziel einer solchen Beschimpfung bin (nur weil ich nach Christian Thomasius hier in Halle frage ^^ ,was letztens übrigens einer meiner Mitprüfer tat), wollte ich nur mal anmerken, dass ich den Negativbeispielsobersatz auch für zutreffend und den "besseren" Vorschlag für ... naja meh halte.

Btw wurde ich hier schon dafür gescholten, dass ich sagte, "fertig werden um jeden Preis" sollte das Gebot der Stunde sein. Wer nicht fertig wird, hat die Aufgabe nicht erfüllt. In der Diskussion fand dann diese Ansicht nicht so viele Mitstreiter. Das scheint sich ja nun gedreht zu haben ^^
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Seeker »

Ich finde es auch äußerst wichtig, fertig zu werden. Natürlich wird man immer jemanden finden, der erzählt, er habe 10+ Punkte trotz unfertiger Klausur erhalten. Aber eine Klausur zu bearbeiten, ist immer eine Risikoabwägung. Eine unfertige Klausur abzugeben, beinhaltet m.E. das nicht zu unterschätzende Risiko, dass der Korrektor die Lösung als nicht praxistauglich mit <4 Punkten oder zumindest mit maximal 6 Punkten benotet.
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Re: Zeit sparen in der StA-Klausur

Beitrag von Seeker »

Ich finde es auch äußerst wichtig, fertig zu werden. Natürlich wird man immer jemanden finden, der erzählt, er habe 10+ Punkte trotz unfertiger Klausur erhalten. Aber eine Klausur zu bearbeiten, ist immer eine Risikoabwägung. Eine unfertige Klausur abzugeben, beinhaltet m.E. das nicht zu unterschätzende Risiko, dass der Korrektor die Lösung als nicht praxistauglich mit <4 Punkten oder zumindest mit maximal 6 Punkten benotet.
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