Anwaltstation in der schweiz

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Alex01
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Anwaltstation in der schweiz

Beitrag von Alex01 »

Hi, ich habe erst kürzlich mein erstes examen in Ba-Wü bestanden und ich möchte unbedingt in Zukunft in der schweiz als jurist tätig werden (sei es in einer Kanzlei oder im Unternehmen). Deswegen möchte ich meine Stationen auch alle in der schweiz machen. Ich möchte also diese anwaltsstationen nutzen um mich in das Schweizer recht und in ihrer Praxis einzuarbeiten. Jetzt hatte ich gehofft hier vllt. auf leute zu treffen die schon diesen weg beschritten haben und wollte fragen:

1) ob es nachteilig in Bezug auf das zweite examen ist, wenn man keine anwaltsstation in deutschland ausgeführt hat.

2) bringt es überhaupt etwas in der CH die Stationen zu machen. Also nimmt man genug mit um dann in der Bewerbung sagen zu können ich habe Kenntnisse vom CH-Recht. Sodass sie mich überhaupt in Erwägung ziehen.

3) Welche Besonderheiten muss ich beachten, wenn ich eine Zusage bekommen würde?

Ich habe mir schon viel durchgelesen, aber trz. würde ich gern mal eure Meinung dazu hören.
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batman
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Re: Anwaltstation in der schweiz

Beitrag von batman »

Ich habe große Zweifel, ob man die Pflichtstationen in der Schweiz absolvieren kann. Die in § 47 JAPrO BW geforderte "sachgerechte Ausbildung unter fachkundiger Leitung" bezieht sich auf den Prüfungsstoff (d.h. deutsches Recht in praktischer Anwendung und ggf. noch Europarecht) und düfte in der Schweiz nicht gewährleistet sein. Außerhalb Deutschlands gelegene Institutionen sind nur für die Verwaltungsstation erwähnt (EU, Europarat) und für die Wahlstation ausdrücklich zugelassen. Letzteres scheint mir auch die passende Gelegenheit, in der Schweiz tätig zu werden. Wenn man nicht gerade grenznah wohnt und ständig pendelt, wird es auch mit der Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften nicht so einfach (oder läuft das in BaWü inszwischen alles online?).
Alex01
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Re: Anwaltstation in der schweiz

Beitrag von Alex01 »

Also ich hab jetzt mal beim OLG nachgefragt und die meinten das würde gehen. Der schweizer jurist muss halt nur eine deutsche Zulassung haben.
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