Nachweis der Nebentätigkeit

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hnt
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Nachweis der Nebentätigkeit

Beitrag von hnt »

Hallo, Ich starte demnächst mit meinem Referendariat in Deutschland, bin aber noch an einer Hochschule in der Schweiz beschäftigt. Mein Professor würde mir ermöglichen, dem remote für eine gewisse Zeit weiter nachzugehen. Nun habe ich ein kleines Problem: Man darf ja nur 10/Woche eine Nebentätigkeit ausüben. Bei mir sind es laut Vertrag 19h pro Woche, wovon aber nur 12 „Arbeitszeit“ sind und der Rest für die Anfertigung einer Dissertation. Diese werden ja wohl nicht „zählen“. Was will das Gericht sehen? Reicht eine Bestätigung meines Professors, das ich nur 10h/Woche arbeite oder wollen sie einen Vertrag sehen etc.? Denke schon dass sie irgendeinen Nachweis wollen, angesichts des hohen Gehalts für deutsche Verhältnisse. Vielen Dank für die Infos!
Tyberius
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Re: Nachweis der Nebentätigkeit

Beitrag von Tyberius »

Das wird wohl von Bundesland zu Bundesland, eventuell sogar von LG zu LG, unterschiedlich sein. In meinem Fall (Ref NRW, Bezirk OLG Hamm) war laut Antragsvordruck vorgesehen, dass man den Arbeitsvertrag oder ähnliche Dokumente als Anlage miteinreicht. Weil ich den zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht hatte, habe ich das so auf dem Antrag vermerkt. Ich wurde auch nie aufgefordert, einen Nachweis nachzureichen.

Bist du an der Schweizer Hochschule mit einer juristischen Tätigkeit befasst? Ansonsten gilt (zumindest in NRW) eine wöchentliche Grenze von 8h für nichtjuristische Tätigkeiten. Wenn du "viel" verdienst für deine 19h/Woche könntest du auch Probleme mit der Höchsthinzuverdienstgrenze bekommen. Die liegt in NRW beim 1,5 fachen der Unterhaltsbeihilfe. Alles darüber hinaus wird zu 100 Prozent gekürzt. In anderen Bundesländern ist die Grenze teilweise auch deutlich niedriger.
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