Wahlstation Strafrecht
Moderator: Verwaltung
Wahlstation Strafrecht
Hallo an alle,
hat jemand einen Tipp für die Wahlstation Strafrecht in Niedersachsen, wenn ich nicht wieder zum Gericht oder zum Anwalt will?
Habe bis jetzt noch keine anderen Möglichkeiten gefunden.
hat jemand einen Tipp für die Wahlstation Strafrecht in Niedersachsen, wenn ich nicht wieder zum Gericht oder zum Anwalt will?
Habe bis jetzt noch keine anderen Möglichkeiten gefunden.
Nochmal zur Staatsanwaltschaft beim LG? Dort eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft? Generalstaatsanwaltschaft beim OLG? Auch im Ausland soll es angeblich Strafrecht geben...
Die Ausbildung an der FernUni-Hagen (Wahlstation Strafrecht) wird nach meinen Informationen in Niedersachsen jedoch nicht anerkannt.
Die Ausbildung an der FernUni-Hagen (Wahlstation Strafrecht) wird nach meinen Informationen in Niedersachsen jedoch nicht anerkannt.
Nochmal Staatsanwaltschaft habe ich keine Lust. Dann werde ich vom OlG nur wieder ans andere Ende der Welt verschickt.
Fernuni Hagen geht für mich sowieso nicht, da die nur Kurse im Oktober und März anbieten, und das liegt außerhalb der Zeit meiner Wahlstation.
Ausland wäre u.U. eine Möglichkeit, lieber wäre mir aber etwas im Inland.
Fernuni Hagen geht für mich sowieso nicht, da die nur Kurse im Oktober und März anbieten, und das liegt außerhalb der Zeit meiner Wahlstation.
Ausland wäre u.U. eine Möglichkeit, lieber wäre mir aber etwas im Inland.
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Re: Wahlstation Strafrecht
Ich stehe auch gerade vor der Entscheidung, wo ich meine Wahlstation absolvieren könnte und spiele auch mit dem Gedanken, diese im Gebiet Strafrecht zu wählen. Inwiefern unterscheidet sich da eine Wahlstation bei der GenStA von einer Station bei der StA? Hat jemand noch Ideen, wo man eine interessante Station im Strafrecht machen könnte?
- thh
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Re: Wahlstation Strafrecht
Ungefähr so wie die Station bei einem Tatgericht von der bei einem Revisionsgericht - die Aufgaben der GenStA sind völlig andere als die der StA. Ermittlungsverfahren (primär in Staatsschutzsachen) sind die Ausnahme, Beschwerden gegen Einstellungs-/Nichteinleitungsverfügungen, Revisionen und Rechtsbeschwerden hingegen der Alltag, ergänzt um Rechtshilfe (Auslieferungssachen) und Fiskalsachen sowie Zentralstellenfunktionen.
- Urs Blank
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Re: Wahlstation Strafrecht
Mit anderen Worten: die Generalstaatsanwaltschaft – eine Behörde, ohne die wir auskämen.
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
- thh
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Re: Wahlstation Strafrecht
Die Abschaffung der Einstellungsbeschwerde, der Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen und der Revisionen gegen Urteile des Amts- und Landgerichts erschiene mir etas radikal.
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Re: Wahlstation Strafrecht
Erstmal Danke für die Beiträge!
Wenn ich das Thema noch kurz zur Wahlstation zurückbringen darf: Welche Tätigkeiten erwarten einen Referendar dann bei der GenStA? Im Gegensatz zur StA dann mehr Gutachten und Revisionsbegründungen und weniger Anklageschriften? So wie ich das verstanden habe ist die Tätigkeit/Station bei der GenStA juristischer als bei der StA. Bei letzterer betreibt man freilich, vllt je nach Dezernat, kein (Straf-)Recht am Hochreck. Zumindest habe ich dieses Gefühl, wenn ich meine Zivilrechtsstation beim LG mit der Station bei der StA vergleiche.
Wenn ich das Thema noch kurz zur Wahlstation zurückbringen darf: Welche Tätigkeiten erwarten einen Referendar dann bei der GenStA? Im Gegensatz zur StA dann mehr Gutachten und Revisionsbegründungen und weniger Anklageschriften? So wie ich das verstanden habe ist die Tätigkeit/Station bei der GenStA juristischer als bei der StA. Bei letzterer betreibt man freilich, vllt je nach Dezernat, kein (Straf-)Recht am Hochreck. Zumindest habe ich dieses Gefühl, wenn ich meine Zivilrechtsstation beim LG mit der Station bei der StA vergleiche.
- thh
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Re: Wahlstation Strafrecht
Eine Anklageschrift fände ich überraschend; naheliegend wäre es, Referendare primär mit Revisionen und Rechtsbeschwerden zu befassen. Weniger mit der Begründung - die Staatsanwaltschaften legen ja doch selten Revision ein - als vielmehr mit der Zuschrift an den Senat. Die GenStA arbeitet ja üblicherweise den Fall für den Senat auf und beschäftigt sich mit den erhobenen Rügen; nur deshalb können ja Rechtsmittel ohne jede Begründung als "o.u." verworfen werden, weil sich die Begründung aus der Zuschrift der Staatsanwaltschaft (GenStA oder GBA) ergibt. Dann vielleicht noch ein paar Einstellungsbeschwerden und etwas von dem restlichen bunten Strauß, damit man alles mal gesehen hat.
Ja.
Kommt ein bißchen darauf an, was man macht, aber ja, juristische Fragestellungen halten sich mit Fragen der praktischen Vorgehensweise (Schwerpunktsetzung, Ermittlungstaktik, Kommunikation mit anderen Behörden und Verfahrensbeteiligten) bestenfalls die Waage. (Das ist ja das Schöne daran. )