In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

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Moderator: Verwaltung

Trin
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In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

Beitrag von Trin »

Oft wird behauptet, die Wahlstation sei für den Berufseinstieg die Wichtigste, noch vor der Anwaltstation. Hier sei man am Wissenshöhepunkt angelangt und könne sich für einen späteren potenziellen Arbeitgeber besonders empfehlen. Während man in der Anwaltstation eher mit sich und der Examensvorbereitung beschäftigt ist.

Daher meine Frage, wozu ihr tendieren würdet?

Die Wahlstation in Deutschland bei einem potenziellen Arbeitgeber zu machen oder noch ein mal (bzw das erste Mal) ins Ausland zu gehen, um in der Persönlichkeit zu reifen und mal für drei Monate etwas anderes zu sehen?
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Baron
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Re: In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

Beitrag von Baron »

Auf jeden Fall ins Ausland. Nach dem schriftlichen Examen wirst so was von kein Bock auf arbeiten haben. Dann lieber 3 Monate irgendwo abhängen, wo es fast urlaubsmäßig ist.
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Motte
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Re: In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

Beitrag von Motte »

Mal abgesehen davon - wenn man dann später erstmal einen Job hat, kann man nicht mehr ohne weiteres mal für 3 Monate weg. Ich würde also auch eher ins Ausland gehen :)
Wenn Sie einen Schweizer Bankier aus dem Fenster springen sehen, springen Sie hinterher. Es gibt bestimmt etwas zu verdienen. (Voltaire)
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Re: In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

Beitrag von Lara83 »

ich habe die drei monate genutzt, um mich bei meinem potentiellen - und tatsächlich dann auch späteren - arbeitgeber zu beweisen und würde es wieder so machen.
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BuggerT
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Re: In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

Beitrag von BuggerT »

Igor hat geschrieben:Auf jeden Fall ins Ausland. Nach dem schriftlichen Examen wirst so was von kein Bock auf arbeiten haben. Dann lieber 3 Monate irgendwo abhängen, wo es fast urlaubsmäßig ist.
Dem ist nichts hinzuzufügen ;).


grtz
BuggerT
strafrechtler
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Re: In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

Beitrag von strafrechtler »

Ich war auch weg und möchte das nicht missen. Wenn man aber aufgrund des bisherigen Verlaufs der Ausbildung die begründete Befürchtung hat, es könnte mit der Jobsuche etwas aufwendiger werden, dann liegt die Sache schon nicht mehr so eindeutig. Da ist die Wahlstation schon eine tolle Chance, die "Papierform" Lügen zu strafen.
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Re: In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

Beitrag von ÖR-Spezine »

ich stand vor derselben Entscheidung und hab mich gegen eine Auslandsstation entschieden (und war auch vorher nie für längere Zeit im Ausland)

bei mir war allerdings die Besonderheit, dass ich mir überlegt hatte, in die USA zu gehen und mich auch der Aufwand (Visum) sowie die Kosten abgeschreckt haben. Ich wollte nicht so viel Kohle ausgeben, um dann von Mo-Fr voll zu arbeiten... Auch würde ich später gerne bei der StA arbeiten und hab doch öfter gehört, dass es da durchaus von Vorteil sein kann, wenn man auch seine Wahlstation bei der StA gemacht hat

ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass bei anderen potentiellen Arbeitgebern (größere Kanzleien) sich vlt auch gerade die Station im Ausland gut macht
Trin
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Re: In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

Beitrag von Trin »

strafrechtler hat geschrieben:Ich war auch weg und möchte das nicht missen. Wenn man aber aufgrund des bisherigen Verlaufs der Ausbildung die begründete Befürchtung hat, es könnte mit der Jobsuche etwas aufwendiger werden, dann liegt die Sache schon nicht mehr so eindeutig. Da ist die Wahlstation schon eine tolle Chance, die "Papierform" Lügen zu strafen.
Wie ist das eigentlich realistischerweise? Man bekommt teilweise den Eindruck, man müsse sich in der Anwalts- bzw. Wahlstation nur genügend ins Zeug legen und würde übernommen, sofern das 2. Examen in etwa das 1. bestätigt.

Ich kenne aber einige, die ein gutes Gefühl bzgl. ihrer Arbeit hatten, aber nie gefragt wurden, ob sie später fest dort arbeiten würden. Wie läuft das dann? Fragt man selber nach? Sollte man abwarten? Kommen Übernahmen überhaupt nennenswert oft vor?
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Re: In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

Beitrag von Nimm2 »

Auch eine Möglichkeit: Eine lockere Wahlstation am Heimatort. Einfach zwei Monate Daheim chillen.
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Re: In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

Beitrag von jurabilis »

Igor hat geschrieben:Auf jeden Fall ins Ausland. Nach dem schriftlichen Examen wirst so was von kein Bock auf arbeiten haben. Dann lieber 3 Monate irgendwo abhängen, wo es fast urlaubsmäßig ist.
Oder das Beste aus beiden Optionen: im Ausland ackern :D
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

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Re: In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

Beitrag von Nimm2 »

Ackern wird man noch sein ganzes Leben genug! Ich zwar nicht, aber einige von uns schon. :-w
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Re: In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

Beitrag von Baltar »

Was hast du denn besser gemacht als die anderen?
"Wieso werden Juristen, je weiter sie von ihrer eigenen Studienzeit entfernt sind, eigentlich so scheiss überheblich?!" - Zickeneffi
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Re: In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

Beitrag von Nimm2 »

Die Grundentscheidung getroffen, dass mir Geld nicht so wichtig ist. Ich lieber eine schöne Arbeit und Freizeit habe. ;)
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Re: In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

Beitrag von T203004 »

Hattest du denn andere Möglichkeiten, oder ist diese "Entscheidung" aus der Not geboren?
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Re: In der Wahlstation ins Ausland oder nicht?

Beitrag von Nimm2 »

Selbstverständlich aus allerhöchster Not! Zu mehr reicht es bei mir einfach nicht.
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