Ref in Sachsen?

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

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Gast01
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Ref in Sachsen?

Beitrag von Gast01 »

Hallo,

ich überlege derzeit mich in Sachsen fürs Ref zu bewerben, bin mir aber noch unsicher (Durchfallquote, vergleichsweise viel Unterricht). Hat jemand sein Ref in Sachsen gemacht bzw. ist gerade dabei und kann von seinen Erfahrungen berichten? Auch hab ich mich gefragt, inwieweit der Verdienst aus einer Nebentätigkeit angerechnet wird. Ich werde aus § 74 SächsBesG nicht ganz schlau und finde, außer diesem Verweis auf die Norm, sonst keine weiteren Informationen darüber. Heißt das, dass alles, was man verdient, direkt angerechnet wird? Dann wäre es ja nicht möglich, Geld dazu zu verdienen.

Viele Grüße!
TedRemptation
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Re: Ref in Sachsen?

Beitrag von TedRemptation »

Ich habe mein Ref in Sachsen gemacht und war einigermaßen zufrieden. Die Lehrveranstaltungen hatten - wie an anderen Stellen wohl auch - ein Nützlichkeitslevel von sehr hoch bis unterirdisch niedrig. Viel Unterricht (ich habe keinen Vergleich dazu, wie es in anderen BL ist) hat mir persönlich jedenfalls nicht geschadet, da aktives Teilnehmen am Unterricht für mich zu den produktivsten Lernmethoden gehört.

Ein Nachteil könnte sein, dass im Zivilrecht auch gerne mal etwas abseitige Themen (Familienrecht, Erbscheinsverfahren, mit Abstrichen bzgl. der Abseitigkeit Arbeitsrecht) drankommen.

Zur Anrechnung der Nebentätigkeit kann ich dir nix sagen.

Insofern vermute ich, dass dir mein Beitrag so ca. 0 weiterhilft. Aber der Wille war da :D

Achso, was natürlich noch eine Rolle spielt: Wo hast du denn dein erstes Examen gemacht? Landesrecht noch einmal neu lernen ist eine Sache, aber manche Bundesländer haben ja sehr ähnliche Regelungen im Landesrecht. Ich hatte mein erstes Examen z.B. in BaWü gemacht und die dortigen landesrechtlichen Regelungen lagen schon sehr nah an den sächsischen. Insofern musste ich quasi nur die "Nummerierung" der Paragraphen neu lernen, nicht aber die gesamte Systematik.
Gast01
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Re: Ref in Sachsen?

Beitrag von Gast01 »

Ich hab das 1. Staatsexamen in nds gemacht. Wie groß die Unterschiede im Landesrecht sind hab ich mir ehrlich gesagt noch gar nicht genau angeschaut 😅

Dass die Qualität der jeweiligen AGs schwankt ist ja denke ich in jedem Bundesland bzw. an jedem Ort so. Ich glaube auch, dass es vielleicht gar nicht so schlecht ist, relativ viel Unterricht zu haben, da man so mehr gezwungen ist, sich darauf vorzubereiten etc.; ist natürlich auch immer eine Typsache.

Danke auf jeden Fall!
Gelöschter Nutzer

Re: Ref in Sachsen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Als Nicht-Sachse muss ich sagen, dass ich sächsische Examensklausuren nicht selten als überdurchschnittlich schwer empfand. Und ich habe einige Klausuren geschrieben.

Mit "schwer" meine ich auch nicht primär, "eine besondere Herausforderung, sodass man gute Chancen hat, aufgrund der schwierigkeitsbedingt wohlwollenden Bewertung eine vergleichsweise gute Note zu erzielen". Sondern eher, "der Sachverhalt ist schon nicht ganz klar, wichtige Infos fehlen teilweise, die Musterlösung triffst du nur höchst selten, das Gewollte bewegt sich völlig abseits des Pflichtfachstoffes, sodass man nirgendwo auch nur ein paar "einfache Punkte" sammeln kann, sondern eher darauf angewiesen ist, das präsentierte Spezialproblem (meist beschränkt sich die Klausur darauf) überhaupt erst zu verstehen und dann zu lösen, was - je nach Korrektor - auch eine schlechte Note bedeuten kann, da man in der Kürze der Zeit ohnehin nicht alle Facetten der Spezialmaterie treffen wird".

Natürlich wird das durch den Ringtausch etwas weniger relevant, aber in Sachsen ist die Chance, sächsische Klausuren zu bekommen, doch höher. Nicht selten passiert es ja, dass ein Bundesland z.B. 4 Klausuren aus dem Ringtausch nimmt, 2 von Bundesland B und 2 eigene (o.Ä.).
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Strich
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Re: Ref in Sachsen?

Beitrag von Strich »

TedRemptation hat geschrieben: Mittwoch 24. Juni 2020, 08:55 Ich habe mein Ref in Sachsen gemacht und war einigermaßen zufrieden...
Wann war das? ^^ Ich hab nämlich auch Ref in Sachsen gemacht.

Ich kann es empfehlen. Die Ausbildung ist gut, man wird umfassend betreut, es werden viele Klausuren angeboten, Leipzig und Dresden sind absolute Hammerstädte. Mit dem Refgehalt dürfte man kaufkrafttechnisch in etwa bei R3 München landen.

Meine Nebeneinkünfte wurden damals nicht angerechnet, aber das ist beinahe 10 Jahre her.

Sachsen orientierte sich nach der Wende an (dem besseren) süddeutschen Rechtssystem. Das Polizei-, Bau- und Kommunalrecht sieht daher so aus, wie in BaWü und Teilen von Bayern (also nicht hinsichtlich des Polizeirechts, da sind die Bayern irgendwie komisch drauf). Wenn du aus Niedersachsen kommst, wechselst du im Grunde vom "Europarecht", wo jeder Anwender desselben ein am Sonderschulabschluss gescheiterter Vollidiot zu sein scheint, zu einem "BGB-System", wo der Gesetzgeber meint, "warum 20 Normen, wenn es auch eine Kryptische tut". Sachsen-Anhalt fährt bspw. auch norddeutsches Modell. Ehe man hier im SOG LSA zur Generalklausel kommt, hat man schon 13 Paragraphen verschlissen. In Sachsen steht die Generalklausel in § 3 SächsPolG, gleich nach Allgemeines und Tätigwerden für andere Stellen.
Ich mochte das sächsische System mehr, weil es im Ergebnis anwenderfreundlicher ist. Klar hat man hier in § 3 SOG LSA jeden Mist definiert. Wer aber am Ende der Ausbildung nicht weiß, was ne konkrete Gefahr ist, sollte besser kein Jurist werden. All die Definitionen kennt der Anwender spätestens nach dem ersten Fall und weil er sie ständig braucht. Dann habe ich aber lieber ein entschlacktes Gesetz als ein alles definierendes Blättermonster.

Die Klausuren empfand ich persönlich auch als anspruchsvoller als in anderen Bundesländern nördlich von Thüringen und BW, wie es Suchender auch schon anmerkte. Bei den Prüfungsämtern von Niedersachsen und Hamburg und hier in LSA wird das wohl auch berücksichtig. Einige Probleme werden da gelegentlich rausgestrichen, bei Klausuren aus Bremen kommen meist noch ein paar Probleme mit rein (habe ich mir von Prüfungsamtsmitarbeitern sagen lassen).

Dafür verlässt du das Ref und hast schon mal nen Beschluss nach 80 V geschrieben und weißt, wie ein Verwaltungsakt aufgebaut ist und hast im Zivilrecht auch mal ein Eilverfahren bearbeitet, im Strafrecht ne Revision und ne Haftprüfung nach 6 Monaten etc. Das mag alles Randgebiet sein (Referendare aus Niedersachsen, OLG Braunschweig, berichteten mir, dass sie nicht wissen mussten, wie ein VA aufgebaut wird oder wie ein Widerspruchsbescheid zu verfassen ist), dafür bist du etwas besser auf die Praxis vorbereitet.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Ref in Sachsen?

Beitrag von TedRemptation »

Strich hat geschrieben: Freitag 26. Juni 2020, 15:20
TedRemptation hat geschrieben: Mittwoch 24. Juni 2020, 08:55 Ich habe mein Ref in Sachsen gemacht und war einigermaßen zufrieden...
Wann war das?
Schriftliches Examen im Juni 2018. Dürfte also etwas nach deiner Zeit sein :D
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Blaumann
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Re: Ref in Sachsen?

Beitrag von Blaumann »

Hier Ref in Sachsen vor 3-4 Jahren.

Die Ausbildung fand ich sehr gut. Sehr viele Arbeitsgemeinschaften mit hoher Qualität, viele obligatorische Übungsklausuren. Manche Kollegen fanden es verschult und nervig. Ich war ziemlich dankbar. Gibt Referendare, die viel Geld bezahlen, um Unterricht auf dem Niveau zu bekommen.

Dazu waren die meisten AG-Leiter Prüfer im 2. Staatsexamen, was ein echter Vorteil ist.

Die Qualität der inzwischen obligatorischen Anwalts-AGs war allerdings durchwachsen.

Dresden und Leipzig sind sehr schöne Städte, mit hoher Lebensqualität bei geringen Kosten. Chemnitz hat n Nischel und depressive Hipsterbands. :D

Nachteile:

Die bundesweit einzigartige und grenzdebile Rentenversicherungspflicht für die Ausbildungsbezüge, die zu ziemlich empfindlichen Abzügen im Vergleich zu anderen Bundesländern führt.

Sehr übersichtlicher Anwaltsmarkt. Wenn man in die Richtung möchte, ist der Einstieg deutlich schwieriger als in wirtschaftlich potenteren Regionen.
Gast01 hat geschrieben: Mittwoch 24. Juni 2020, 08:43 § 74 SächsBesG
Bedeutet, Du darfst für die Nebentätigkeit nochmal soviel verdienen, wie Du für deine Haupttätigkeit kriegst. Den Rest zockt der Dienstherr. Gab tatsächlich ne Kollegin, die mit ihren Stunden runter musste, weil sie in der Nebentätigkeit zuviel verdient hat. Ist aber ne übliche beamtenrechtliche Regelung.
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Re: Ref in Sachsen?

Beitrag von Flanke »

Strich hat geschrieben: Freitag 26. Juni 2020, 15:20
Sachsen orientierte sich nach der Wende an (dem besseren) süddeutschen Rechtssystem. Das Polizei-, Bau- und Kommunalrecht sieht daher so aus, wie in BaWü und Teilen von Bayern (also nicht hinsichtlich des Polizeirechts, da sind die Bayern irgendwie komisch drauf). Wenn du aus Niedersachsen kommst, wechselst du im Grunde vom "Europarecht", wo jeder Anwender desselben ein am Sonderschulabschluss gescheiterter Vollidiot zu sein scheint, zu einem "BGB-System", wo der Gesetzgeber meint, "warum 20 Normen, wenn es auch eine Kryptische tut". Sachsen-Anhalt fährt bspw. auch norddeutsches Modell. Ehe man hier im SOG LSA zur Generalklausel kommt, hat man schon 13 Paragraphen verschlissen. In Sachsen steht die Generalklausel in § 3 SächsPolG, gleich nach Allgemeines und Tätigwerden für andere Stellen.
Ich mochte das sächsische System mehr, weil es im Ergebnis anwenderfreundlicher ist. Klar hat man hier in § 3 SOG LSA jeden Mist definiert. Wer aber am Ende der Ausbildung nicht weiß, was ne konkrete Gefahr ist, sollte besser kein Jurist werden. All die Definitionen kennt der Anwender spätestens nach dem ersten Fall und weil er sie ständig braucht. Dann habe ich aber lieber ein entschlacktes Gesetz als ein alles definierendes Blättermonster.
Polizeirecht ist ein Rechtsgebiet im permanenten Wandel. Darum stimmt von diesen Aussagen leider keine mehr, siehe hier:

https://www.revosax.sachsen.de/vorschri ... enstgesetz

https://www.revosax.sachsen.de/vorschri ... dengesetz-

Vgl. etwa den ausladenden Definitionskatalog in § 4 SächsPolVDG, das quasi-bayerische Extremtrennungssystem durch Aufteilung des (Vollzugs-)Polizei- und des allgemeinen Ordnungsrechts auf zwei Gesetze (auch wenn die Ordnungsbehörden immer noch Polizeibehörden heißen) und die vielen, vielen, vielen maßnahmespezifischen Ermächtigungen vor allem zu Datenerhebungen und -weiterverarbeitungen im SächsPolVDG. Herzlich willkommen in der neuen Unübersichtlichkeit.
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Re: Ref in Sachsen?

Beitrag von OJ1988 »

Zumal ich die Wahl des Ref-Standorts zu allerletzt vom jeweiligen Polizeirecht des betreffenden BLes abhängig machen würde.
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Tibor
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Re: Ref in Sachsen?

Beitrag von Tibor »

Es macht aber schon Sinn, das 2. Examen in dem Land zu schreiben, in dem man auch das 1. Examen geschrieben hat. Ein Bundeslandwechsel ist in jedem Fall mit Mehraufwand verbunden; und wenn es nur die Gewöhnung an andere §-Zählweise bzw Gesetzesabkürzungen sind.
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Re: Ref in Sachsen?

Beitrag von OJ1988 »

Tibor hat geschrieben: Sonntag 28. Juni 2020, 09:43 Es macht aber schon Sinn, das 2. Examen in dem Land zu schreiben, in dem man auch das 1. Examen geschrieben hat. Ein Bundeslandwechsel ist in jedem Fall mit Mehraufwand verbunden; und wenn es nur die Gewöhnung an andere §-Zählweise bzw Gesetzesabkürzungen sind.
Bei manchem Bundeslandwechsel fällt auf einmal ein ganzes Rechtsgebiet (Kommunalrecht) weg ;)
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Re: Ref in Sachsen?

Beitrag von Toefting »

OJ1988 hat geschrieben: Sonntag 28. Juni 2020, 11:41
Tibor hat geschrieben: Sonntag 28. Juni 2020, 09:43 Es macht aber schon Sinn, das 2. Examen in dem Land zu schreiben, in dem man auch das 1. Examen geschrieben hat. Ein Bundeslandwechsel ist in jedem Fall mit Mehraufwand verbunden; und wenn es nur die Gewöhnung an andere §-Zählweise bzw Gesetzesabkürzungen sind.
Bei manchem Bundeslandwechsel fällt auf einmal ein ganzes Rechtsgebiet (Kommunalrecht) weg ;)
Wenn man in HH, HB oder SH Ref macht kann man sich in ÖRecht auch so einiges sparen. ;)
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Strich
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Re: Ref in Sachsen?

Beitrag von Strich »

Flanke hat geschrieben: Samstag 27. Juni 2020, 11:39
Strich hat geschrieben: Freitag 26. Juni 2020, 15:20
Sachsen orientierte sich nach der Wende an (dem besseren) süddeutschen Rechtssystem. Das Polizei-, Bau- und Kommunalrecht sieht daher so aus, wie in BaWü und Teilen von Bayern (also nicht hinsichtlich des Polizeirechts, da sind die Bayern irgendwie komisch drauf). Wenn du aus Niedersachsen kommst, wechselst du im Grunde vom "Europarecht", wo jeder Anwender desselben ein am Sonderschulabschluss gescheiterter Vollidiot zu sein scheint, zu einem "BGB-System", wo der Gesetzgeber meint, "warum 20 Normen, wenn es auch eine Kryptische tut". Sachsen-Anhalt fährt bspw. auch norddeutsches Modell. Ehe man hier im SOG LSA zur Generalklausel kommt, hat man schon 13 Paragraphen verschlissen. In Sachsen steht die Generalklausel in § 3 SächsPolG, gleich nach Allgemeines und Tätigwerden für andere Stellen.
Ich mochte das sächsische System mehr, weil es im Ergebnis anwenderfreundlicher ist. Klar hat man hier in § 3 SOG LSA jeden Mist definiert. Wer aber am Ende der Ausbildung nicht weiß, was ne konkrete Gefahr ist, sollte besser kein Jurist werden. All die Definitionen kennt der Anwender spätestens nach dem ersten Fall und weil er sie ständig braucht. Dann habe ich aber lieber ein entschlacktes Gesetz als ein alles definierendes Blättermonster.
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https://www.revosax.sachsen.de/vorschri ... dengesetz-

Vgl. etwa den ausladenden Definitionskatalog in § 4 SächsPolVDG, das quasi-bayerische Extremtrennungssystem durch Aufteilung des (Vollzugs-)Polizei- und des allgemeinen Ordnungsrechts auf zwei Gesetze (auch wenn die Ordnungsbehörden immer noch Polizeibehörden heißen) und die vielen, vielen, vielen maßnahmespezifischen Ermächtigungen vor allem zu Datenerhebungen und -weiterverarbeitungen im SächsPolVDG. Herzlich willkommen in der neuen Unübersichtlichkeit.
:eeeek: ::roll:

Na toll, und wenn ich nach SächsPolG google und nicht genau hinschaue, wirds mir auch noch angezeigt ^^

Der allergrößte Unfug ist die Regelung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Da habe ich mir hier in LSA als erstes an den Kopf gefasst. Jetzt macht es Sachsen auch.
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Re: Ref in Sachsen?

Beitrag von Sonea »

Als jemand, der in Sachsen-Anhalt das 1. Examen gemacht hat und nun gerade das 2. in Sachsen ablegt, kann ich nur sagen, dass ich es sehr empfehlen kann, hier zum Ref herzukommen. Das Wichtigste vorweg: Die Klausuren empfinde ich nicht als schwerer als in LSA. Das kann ich nach so vielen Pflicht-Übungsklausuren mittlerweile sagen. Allerdings haben wir zB im Juni-Durchgang auch 7 von 8 Klausuren als Ringklausuren geschrieben, sodass ich nicht weiß, inwieweit überhaupt noch relevante Unterschiede bestehen.

Zu den AGs wurde eigentlich schon alles gesagt: Es gibt sehr viel Unterricht, der immer Pflicht ist (teilweise sogar mit Urlaubssperre), das ist eben Geschmackssache. Inhaltlich fand ich den weitgehend gut (zum Thema, es kämen irrelevante Sachen wie Erbscheinsverfahren dran: Im Juni-Durchgang wurde das abgeprüft), eine Ausnahme bilden die Anwaltskurse, die wirklich sinnlos sind. Ich habe natürlich im Ref keinen Vergleich zu anderen Bundesländern, aber nach allem, was ich so gehört habe, kann man eigentlich froh sein, hier so umfangreich ausgebildet zu werden und so viele Pflichtklausuren (mit Probeexamen und allem ca. 30) zu haben. Da wird man woanders wohl sehr allein gelassen. Außerdem habe ich den Eindruck, dass man hier halbwegs Planungssicherheit hat, was den Zuweisungsort anbelangt, da das nach Note und Sozialfaktoren entschieden wird und nicht (wie in LSA) ausgelost.

Was ich hier gewöhnungsbedürftig fand: Man darf im Gesetz keine Verweise haben oder unterstreichen. Wenn man das vorher gewohnt ist, kann das durchaus eine Umstellung sein.
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Re: Ref in Sachsen?

Beitrag von TedRemptation »

Sonea hat geschrieben: Dienstag 30. Juni 2020, 11:36 zum Thema, es kämen irrelevante Sachen wie Erbscheinsverfahren dran: Im Juni-Durchgang wurde das abgeprüft
Hierzu: Der "Vorwurf" meinerseits bezog sich natürlich darauf, dass solche (für nur einen geringen Teil der späteren Praxis irgendwie relevanten) Themen in den Prüfungen dran kommen. Dass das natürlich dann in Konsequenz auch in der AG besprochen werden sollte, ist ja klar.
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