Hey Leute,
Ich habe das erste Staatsexamen gerade abgeschlossen und möchte nun die Anwaltsstation meines Rens in einer Großkanzlei absolvieren.
Jetzt zum Problem: Ich habe eine gewisse Fußballvergangenheit und würde deshalb eine Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG nicht überstehen. Nun frage ich mich, ob eine solche bei Referendaren im Bereich M&A durchgeführt wird.
Mit besten Grüßen
Sicherheitsüberprüfung während des Referendariats
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Re: Sicherheitsüberprüfung während des Referendariats
Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
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Re: Sicherheitsüberprüfung während des Referendariats
Ist die Frage ernst gemeint? Hast du wirklich ein erstes juristisches Staatsexamen?
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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Re: Sicherheitsüberprüfung während des Referendariats
Ja die Frage ist ernst gemeint, da nach § 24 ff SÜG diese auch im nichtöffentlichen Bereich durchgeführt wird.
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Re: Sicherheitsüberprüfung während des Referendariats
Aber die Voraussetzungen von § 24 SÜG sind doch recht speziell. Weshalb sollte hiernach bei der Tätigkeit in einer Großkanzlei eine Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG erforderlich / möglich sein?