Hallo zusammen,
ich habe bald mündliche Prüfung und muss (leider) den Aktenvortrag im Strafrecht halten. Hierzu habe ich eine Frage an euch: Stellt man die Umstände, die ein Beweisverwertungsverbot begründen können (zB Beschuldigtenvernehmung ohne Belehrung) schon im Sachbericht dar, oder erst in der rechtlichen Würdigung bei dem zu beweisenden Tatbestandsmerkmal?
Aktenvortrag Strafrecht: Wo Beweisverwertungsverbot?
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