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Moderator: Verwaltung
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
§ 3 UnthBhRRefV MV
Erhält die Rechtsreferendarin oder der Rechtsreferendar ein Entgelt im Rahmen der Ausbildung von dritter Seite oder ein Entgelt für eine andere Nebentätigkeit, so wird das monatlich erzielte Bruttoentgelt auf den Bruttobetrag der Unterhaltsbeihilfe. nach § 1 Absatz 1 Satz 2 angerechnet, soweit es insgesamt das eineinhalbfache der Vorbenannten Unterhaltsbeihilfe übersteigt.
Erhält die Rechtsreferendarin oder der Rechtsreferendar ein Entgelt im Rahmen der Ausbildung von dritter Seite oder ein Entgelt für eine andere Nebentätigkeit, so wird das monatlich erzielte Bruttoentgelt auf den Bruttobetrag der Unterhaltsbeihilfe. nach § 1 Absatz 1 Satz 2 angerechnet, soweit es insgesamt das eineinhalbfache der Vorbenannten Unterhaltsbeihilfe übersteigt.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Ggf kommt auch ein Verstoß gg die Abführungspflicht in Betracht, wenn das Entgelt eigentlich für 5 statt für 9 Monate gezahlt wurde.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Ja, scho Recht - jetzt mach dem TE mal keine Angst, es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Eben. Deshalb tatsächliche Arbeitsleistung darlegen und abwarten.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Wo steht denn, dass man nicht tauchen darf?
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
In den VO steht idR die Länge der Station in Monaten. Wenn da also 9 Monate RA Station steht, dann sind das 9 Monate und nicht 5 Monate RA und 4 Monate Prüfungsvorbereitung.gola20 hat geschrieben:Wo steht denn, dass man nicht tauchen darf?
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Das wäre aber auch die menschenfeindlichste Auslegung. Wenn da 9 Monate steht, dann reicht es also aus jede Monat für 1h in der Station anzutanzen? Wieso soll man nicht 1 Monat lang 40h Station pro Woche machen dürfen und dann 8 Monate lang fernbleiben? Wenn das dem OLG so wichtig ist, dann müssen konkrete Vorgaben gemacht werden.
Relevant ist doch nur der Lern- und Ausbildungserfolg. Die Arbeitszeitvorgabe bringt auch nicht viel, da man Lernzeit auch als Arbeitszeit zählen kann.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
40h-Woche und Katalog der erwarteten Praxisaufgaben nicht vergessen.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
40h lernen und die Praxisaufgaben in zwei Wochen durchprügeln.
Ich sehe schon gar keine Tauchstation. Ich würde beim OLG nachfragen, was das überhaupt bedeuten soll. Wer 5 oder 4 Monate da war, der ist nicht getaucht. Wer was anderes behauptet, soll die konkreten Anforderungen darlegen.
Ich sehe schon gar keine Tauchstation. Ich würde beim OLG nachfragen, was das überhaupt bedeuten soll. Wer 5 oder 4 Monate da war, der ist nicht getaucht. Wer was anderes behauptet, soll die konkreten Anforderungen darlegen.
Zuletzt geändert von gola20 am Mittwoch 29. Dezember 2021, 09:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Na, da wird es doch Zeit für anwaltliche Taktik, am Ende lernst du so wirklich noch mehr als einige anderereferendarin2020 hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. Dezember 2021, 09:39 Also anbei war das Schreiben der Kanzlei, wo drin steht, dass ich AB November wegen Urlaubs nicht mehr im Hause sei. Es ist schlicht falsch aufgeschrieben worden. Ich hatte ja "nur" für November Urlaub genommen. Die stehen mir doch zu. Wir wurden auch darauf hingewiesen, dass wir unseren Urlaub nehmen sollen.
Sobald der geschäftsführende Partner der Kanzlei aus dem Weihnachtsurlaub zurück kommt, würden sie eine gemeinsame Stellungnahme fettigen.. Wie die aussehen soll ist mir aber noch Schleierhaft.
Die Darstellung der Tatsachen genügt hier ohnehin: Die Mitteilung sollte "ist wegen Urlaubs im November nicht im Haus" lauten.
Diese Aussage ist nach den hier vorliegenden Informationen wahr.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Einige OLGs haben sehr dezidierte Vorgaben dazu, wie sie sich das vorstellen (k. A., wie es in MV ist). Das KG etwa schreibt die von Tibor beschriebene Teilung (3 Tage Stationsausbildung - 1 AG-Tag - 1 Tag fürs Selbststudium) vor - da wird man dann kaum sagen können, es entspreche den Vorgaben, wenn man nur eine Stunde pro Woche beim Ausbilder zum Kaffeetrinken war oder in zwei Wochen alle Praxisaufgaben gemacht habe (was angesichts der Fülle des Katalogs ohnehin nicht möglich ist) und im Übrigen nur gelernt hat.gola20 hat geschrieben:40h lernen und die Praxisaufgaben in zwei Wochen durchprügeln.
Ich sehe schon gar keine Tauchstation. Ich würde beim OLG nachfragen, was das überhaupt bedeuten soll. Wer 5 oder 4 Monate da war, der ist nicht getaucht. Wer was anderes behauptet, soll die konkreten Anforderungen darlegen.
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Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Und was soll das bringen, wenn das OLG ja schon den Verdacht hegt, dass der „Urlaub“ auch noch bis in den Dezember andauerte und eigentlich auch keine Absicht besteht, vor den Klausuren nochmals in der Kanzlei zu erscheinen? Da reicht doch ein Anruf in der Kanzlei, ob der TE zu sprechen sei und wann er denn wieder da sei („überhaupt nicht; der Abschiedskuchen war sehr lecker“). Mal ganz davon abgesehen, dass überhaupt nicht absehbar ist, was die Kanzlei in der angekündigten Stellungnahme so schreiben wird.Theopa hat geschrieben: Na, da wird es doch Zeit für anwaltliche Taktik, am Ende lernst du so wirklich noch mehr als einige andere
Die Darstellung der Tatsachen genügt hier ohnehin: Die Mitteilung sollte "ist wegen Urlaubs im November nicht im Haus" lauten.
Diese Aussage ist nach den hier vorliegenden Informationen wahr.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Man darf auch nicht vergessen, dass in Mv die „Betreuung“ durch die Verwaltung aka Prüfung des Einzelfalls viel intensiver sein dürfte. Erst jüngst wurde die Aufnahme neuer Ref auf 64 je Kohorte (alle 6 Monate Neueinstellungen) erweitert. Der TE dürfte also wohl eher nur 40-50 KollegInnen haben, da kennt der Referent im OLG fast jeden persönlich.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Das ist mir tatsächlich vollkommen neu. Gibts in BW nicht. Gibt es da eine Ermächtigungsgrundlage?