Hier hat niemand etwas von „kreativen Stories“ gesagt. Tauchen ist jetzt eben nicht mehr und fertig. Ob de TE in der Kanzlei einen Stuhl bewärmt hat, wird wahrscheinlich nur dann interessieren, wenn der OLG Sachbearbeiter Sendungsbewusstsein im Kampf gegen das Tauchen oder detektivischen Spürsinn entwickelt. Was hätte er aber davon? Macht nur mehr Arbeit.Liz hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. Dezember 2021, 17:12Das setzt aber alles voraus, dass die Kanzlei mitmacht und das OLG die Story auch glaubt. Fakt ist aber wohl: Der TE war im November im Urlaub und hat im Dezember nichts für die Kanzlei gemacht, weil Tauchen vereinbart war.Sektnase hat geschrieben:So. Es gibt keine 40h- oder Anwesenheitspflicht. Die Regelungen zu den Aufgaben dürften sich an die Ausbilder wenden, nicht die Referendare. Wenn die Kanzlei 2 Wochen keine passenden Aufgaben hat, kann doch der Referendar nichts dazu.scndbesthand hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. Dezember 2021, 14:20
Auf den Schreibfehler („ab“ statt „im“) hinweisen und Ausbildung formal ab Dezember fortsetzen. Aufgrund der aktuellen katastrophalen Inzidenzen in MV dürfte dies ja nur via Teams/Zoom risikoadäquat möglich sein.
Ich persönlich wäre hier doch sehr vorsichtig mit irgendwelchen kreativen Stories, wie es angeblich gewesen seien soll, die dann bei der ersten Nachfrage bei der Kanzlei in sich zusammenstürzen.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
@Sektnase: Das Interesse des OLG an einer Eskalation dürfte maßgeblich auch davon abhängen, wie wild die Story ist, die ihm aufgetischt wird. Besonders blöd wäre es dann, wenn der TE etwas anders erzählt als die Kanzlei - wobei das bisherige Verhalten der Kanzlei m. E. nicht sonderlich vertrauenserweckend ist. Zumal ja auch noch die Zeit bis März irgendwie mit Tätigkeit zu füllen wäre, nachdem einem das OLG jetzt darauf aufmerksam macht, dass es meint, man müsse kontinuierlich über 9 Monate lang was für die Station tun, um den bereits erreichten Lernerfolg noch weiter zu vertiefen...
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Die Erklärung, man habe im Dezember nichts für die Kanzlei getan, weil dort nichts zu tun gewesen sei (je nach Rechtsgebiet wenig glaubwürdig), wenn man in Wahrheit absprachegemäß "getaucht" ist, halte ich schon für einigermaßen kreativ. Ebenso wie den spitzfindigen Hinweis, die Kanzlei habe doch bestimmt nur mitteilen wollen, man habe im November Urlaub gehabt und nicht ab November, wenn gleichzeitig Vergütung gekürzt worden ist und auch sonst alles danach riecht, dass man seit Wochen nichts mehr für die Kanzlei gemacht hat. Und besonders dumm wäre es dann, wenn die Kanzlei in der angekündigten Stellungnahme was ganz anderes, nämlich die Wahrheit oder jedenfalls eine dem TE ungünstige Version der Geschichte, schreibt.scndbesthand hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. Dezember 2021, 18:18 Hier hat niemand etwas von „kreativen Stories“ gesagt. Tauchen ist jetzt eben nicht mehr und fertig. Ob de TE in der Kanzlei einen Stuhl bewärmt hat, wird wahrscheinlich nur dann interessieren, wenn der OLG Sachbearbeiter Sendungsbewusstsein im Kampf gegen das Tauchen oder detektivischen Spürsinn entwickelt. Was hätte er aber davon? Macht nur mehr Arbeit.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Vorm VG hätte ich wenig Angst. Da hocken nur Hochbepunktete, die alle getaucht sind.
An der Stelle der TE wäre ich zum Anwalt und würde den kämpfen lassen. Eine Stellungnahme beim OLG ohne Rücksprache mit der Kanzleie sehe ich als kritisch an. Wäre mir zu riskant.
An der Stelle der TE wäre ich zum Anwalt und würde den kämpfen lassen. Eine Stellungnahme beim OLG ohne Rücksprache mit der Kanzleie sehe ich als kritisch an. Wäre mir zu riskant.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Eben, gola
Es geht nicht darum, ob in der Kanzlei irgendwas zu tun war. Es kommt einzig auf den Ausbilder an. Wenn der sagt, er hält nur Verkehrsunfälle mit mehr als 4 Kraftfahrzeugen für ausbildungstauglich, dann wird man dem Referendar kaum einen Strick daraus drehen können, dass er die Weisung, nach Hause zu gehen und zu lernen, befolgt hat. Damit würde der Anwalt die Sache natürlich auf seine Kappe nehmen, was angesichts der Sachlage m.E. nur gerecht wäre. Die Streichung der Zusatzvergütung halte ich für völlig unproblematisch. Ich kenne große Kanzleien, die zahlen für "normales Engagement" (1 Tag pro Woche, soviel dazu..) keine Vergütung, für Mehrarbeit schon. Ich kann nur für BW sprechen, aber wie gesagt: meinem Kenntnisstand gibt es hier keine "Mindestarbeitszeit".
Es geht nicht darum, ob in der Kanzlei irgendwas zu tun war. Es kommt einzig auf den Ausbilder an. Wenn der sagt, er hält nur Verkehrsunfälle mit mehr als 4 Kraftfahrzeugen für ausbildungstauglich, dann wird man dem Referendar kaum einen Strick daraus drehen können, dass er die Weisung, nach Hause zu gehen und zu lernen, befolgt hat. Damit würde der Anwalt die Sache natürlich auf seine Kappe nehmen, was angesichts der Sachlage m.E. nur gerecht wäre. Die Streichung der Zusatzvergütung halte ich für völlig unproblematisch. Ich kenne große Kanzleien, die zahlen für "normales Engagement" (1 Tag pro Woche, soviel dazu..) keine Vergütung, für Mehrarbeit schon. Ich kann nur für BW sprechen, aber wie gesagt: meinem Kenntnisstand gibt es hier keine "Mindestarbeitszeit".
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Werden sie denn nicht mehr benötigt?
Weil auf Papier keine Daten stehen, sondern Buchstaben und Toner. Macht Sinn.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Ich hatte nicht geschrieben, dass nichts zu tun gewesen sei.Liz hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. Dezember 2021, 18:31 Die Erklärung, man habe im Dezember nichts für die Kanzlei getan, weil dort nichts zu tun gewesen sei (je nach Rechtsgebiet wenig glaubwürdig), wenn man in Wahrheit absprachegemäß "getaucht" ist, halte ich schon für einigermaßen kreativ. Ebenso wie den spitzfindigen Hinweis, die Kanzlei habe doch bestimmt nur mitteilen wollen, man habe im November Urlaub gehabt und nicht ab November, wenn gleichzeitig Vergütung gekürzt worden ist und auch sonst alles danach riecht, dass man seit Wochen nichts mehr für die Kanzlei gemacht hat. Und besonders dumm wäre es dann, wenn die Kanzlei in der angekündigten Stellungnahme was ganz anderes, nämlich die Wahrheit oder jedenfalls eine dem TE ungünstige Version der Geschichte, schreibt.
Dass die TE sich mit der Kanzlei ins Benehmen setzen und eine gemeinsame Stellungnahme verfasst wird, hatte sie doch schon oben geschrieben.
Ist das heutige Bild der Referendarausbildung wirklich so, dass in jeder Arbeitswoche zwingend Stationsarbeit erledigt werden muss und eine flexible Gestaltung (Dezember frei, da Ausbilder im Urlaub/intensive Projektarbeit im Herbst etc pp, dafür im Januar erhöhte Anwesenheit) verboten ist? Wenn ja, ist es dann auch unzulässig, die auf drei Tage ausgelegte Akte an einem Tag zu bearbeiten, um keine neue Akte zu bitten und zwei Tage zu lernen?
Der Threadverlauf wirkt in Teilen so, als bliebe der TE nur noch die Selbstbezichtigung und Bitte um milde Bestrafung übrig.
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Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
@scndbesthand: ich hatte die TE nicht so verstanden, als sei bereits eine gemeinsame Stellungnahme TE/Kanzlei geplant, sondern so, dass die Kanzlei zu ihrem bisherigen Schreiben noch eine weitere Stellungnahme unbekannten Inhalts nachliefern will.
Im Übrigen mag zwar vieles denkbar sein, aber es ist wenig dafür ersichtlich, dass es sich im konkreten Fall so verhält und / oder glaubhaft dargelegt werden kann (insbesondere ohne entsprechende Kooperation der Kanzlei).
Im Übrigen mag zwar vieles denkbar sein, aber es ist wenig dafür ersichtlich, dass es sich im konkreten Fall so verhält und / oder glaubhaft dargelegt werden kann (insbesondere ohne entsprechende Kooperation der Kanzlei).
- David
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Re: Hilfe, Tauchstation dem OLG gemeldet
Wow, der Thread ist schnell gewachsen
Jetzt mal Butter bei die Fische: Was für Konsequenzen, außer dass man ihm die Unterhaltsbeihilfe kürzt/streicht, sollen denn da drohen?? So heiß wird das doch nicht gegessen
Jetzt mal Butter bei die Fische: Was für Konsequenzen, außer dass man ihm die Unterhaltsbeihilfe kürzt/streicht, sollen denn da drohen?? So heiß wird das doch nicht gegessen
- batman
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Re: Hilfe, Tauchstation dem OLG gemeldet
Der Sachbearbeiter des OLG Rostock liest hier sicherlich interessiert mit
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