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Literaturempfehlungen für das Referendariat?
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Angabe des Bundeslandes wäre vermutlich noch hilfreich.
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Kannst du mit der Kanzlei noch was drehen oder die Kanzlei wechseln?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Würde darauf erstmal großzügig nicht antworten und dann hinhaltend reagieren à la "zurzeit in Klärung mit meinem Ausbilder, werde mich zeitnah bei Ihnen melden" o.ä., damit du vor den Klausuren damit keinen Stress hast.
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Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Was sollte mit der Kanzlei noch zu drehen sein, wenn die bereits so viel von dem wahren Sachverhalt offenbart hat, dass das OLG ja wohl nicht völlig zu Unrecht den Verdacht einer Tauchstation hegt?Sektnase hat geschrieben:Kannst du mit der Kanzlei noch was drehen oder die Kanzlei wechseln?
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Den Urlaub musste die Kanzlei ja melden. Das ist doch auch kein Problem, oder hast Du keine Urlaubstage mehr übrig? Das Problem liegt also daran, dass das Gehalt gekürzt wurde, sehe ich das richtig? Dann sag doch einfach (in Absprache mit der Kanzlei), dass Du im Hinblick auf die anstehenden Prüfungen deine Arbeitszeit reduziert hast.
Was da für Konsequenzen drohen könnten, keine Ahnung....Was sollen sie denn schon groß tun? Vielleicht zum extra Protokolldienst verdonnern oder die Besoldung streichen.
Was da für Konsequenzen drohen könnten, keine Ahnung....Was sollen sie denn schon groß tun? Vielleicht zum extra Protokolldienst verdonnern oder die Besoldung streichen.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Irgendwo in den Ausbildungsordnungen muss sich doch die kodierte Textstelle finden lassen, in der "auf Referendare bitte regelmäßig eintreten" steht... Es ist unglaublich, mit welchem Blödsinn man da behelligt wird.
Im Zweifel erst einmal Fristverlängerung aufgrund der anstehenden Feiertage und überobligatorischer Arbeitsbelastung beantragen, damit ist der Nachweis einer erfolgreichen und praxisnahen Ausbildung in der Anwaltsstation dann zugleich schon einmal zu einem guten Teil erbracht
Bei einem Erstverstoß sehe ich aber auch eher wenige mögliche Konsequenzen. Das Verhalten ist faktisch sozialüblich - jeder taucht - und schadet niemanden, sofern du das Examen nnicht genau deswegen nicht bestehst. Da fände ich selbst eine Kürzung der Bezüge schon unangemessen (zumal man da ja gerne mal unter dem Existenzminimum landet....), jedenfalls nicht ohne Vorwarnung beim "Ersttäter".
Im Zweifel erst einmal Fristverlängerung aufgrund der anstehenden Feiertage und überobligatorischer Arbeitsbelastung beantragen, damit ist der Nachweis einer erfolgreichen und praxisnahen Ausbildung in der Anwaltsstation dann zugleich schon einmal zu einem guten Teil erbracht
Bei einem Erstverstoß sehe ich aber auch eher wenige mögliche Konsequenzen. Das Verhalten ist faktisch sozialüblich - jeder taucht - und schadet niemanden, sofern du das Examen nnicht genau deswegen nicht bestehst. Da fände ich selbst eine Kürzung der Bezüge schon unangemessen (zumal man da ja gerne mal unter dem Existenzminimum landet....), jedenfalls nicht ohne Vorwarnung beim "Ersttäter".
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Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Mir scheint es erstmal am sinnvollsten zu sein, Akteneinsicht zu nehmen, um zu wissen, was die Kanzlei dem OLG überhaupt genau mitgeteilt hat. Und dann dürfte es im Rahmen eines Disziplinarverfahrens nicht zielführend sein, das eigentliche Dienstvergehen ((beabsichtigte oder bereits erfolgte) unerlaubte Tauchstation) mit einer neuen Geschichte vertuschen zu wollen. Ich würde ggf auch überlegen, mit einem FA für Verwaltungsrecht (Beamtenrecht) Kontakt aufzunehmen, um größeren Flurschaden zu vermeiden.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
@Theopa: natürlich machen das „alle“ (und es ist einigermaßen assi von der Kanzlei ohne Vorwarnung zu petzen), aber es weiß grds jeder Referendar, dass er sich bei einer Tauchstation nicht erwischen lassen sollte. Dementsprechend sehe ich da wenig Raum für Milde seitens des OLGs, wenn tatsächlich mal ein Fall bekannt wird.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Jegliche Sanktion ist schon dem Grunde nach unangemessen, da der Zwang zur Anwesenheit bis zum Examen offenkundig weder durchdacht noch sinnvoll ist. Natürlich mag die Anwesenheitspflicht auf dem Papier stehen, man kann aber wohl von einer stillschweigenden Übereinkunft ausgehen, dass diese eben von niemandem eingehalten wird. Das wissen sämtliche Beteiligte. Soll man jetzt den Stoff möglichst gut beherrschen oder bis zum Freitag vor den Klausuren Schriftsätze zu völlig examensfernen Dingen schreiben?
Wenn die OLG von der gelebten und geduldeten Praixs abrücken möchten (vielleicht weil die Referendare in MV als Beamte auf Widerruf nun ja so unfassbar großzügig besoldet werden?), sollten sie das der Chancengleichheit wegen auch konsequent bei allen machen, also z.B. jede Woche Unterschriftenlisten zur Eintragung der abgearbeiteten Dinge und Gegenzeichnung beim Ausbilder ausgeben. So ist es eben einigermaßen nahe an der Willkür.
Wenn die OLG von der gelebten und geduldeten Praixs abrücken möchten (vielleicht weil die Referendare in MV als Beamte auf Widerruf nun ja so unfassbar großzügig besoldet werden?), sollten sie das der Chancengleichheit wegen auch konsequent bei allen machen, also z.B. jede Woche Unterschriftenlisten zur Eintragung der abgearbeiteten Dinge und Gegenzeichnung beim Ausbilder ausgeben. So ist es eben einigermaßen nahe an der Willkür.
- Tibor
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Es geht zuerst schlicht um Rückforderung von Beihilfe.
§ 4 Abs 1 der Verordnung zur Regelung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare im Land Mecklenburg-Vorpommern
„Rechtsreferendare, die ohne Genehmigung schuldhaft dem Dienst fernbleiben, verlieren für die Zeit des Fernbleibens den Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe. Dies gilt auch bei einem Fernbleiben vom Dienst für Teile eines Tages.“
§ 62 BeamtenG MV
„Die regelmäßige Arbeitszeit darf wöchentlich im Durchschnitt 41 Stunden nicht überschreiten.“
§ 8 der Arbeitszeitverordnung MV
„Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit beträgt im Durchschnitt acht Stunden.“
Hier wird man genau schauen müssen, ob es Regelungen zu Mehrarbeit und Überstunden innerhalb einer Station gibt. Auch ansonsten gilt ja grds wohl, dass man 3 Tage praktisch arbeitet, ein Tag AG hat und ein Tag Selbststudium (als Grundidee für alle Stationen). D.h. man wird wohl argumentieren müssen, dass man die 3 Tage (24h) für die gesamte Station (9 Monate) bspw schon binnen 5,5 Monaten (= 39,3h) abgeleistet hat und dann eben die Lernzeit vereinbart war. Freilich nur dann, wenn man wirklich in den ersten Monaten wirklich Vollzeit beim RA war.
§ 4 Abs 1 der Verordnung zur Regelung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare im Land Mecklenburg-Vorpommern
„Rechtsreferendare, die ohne Genehmigung schuldhaft dem Dienst fernbleiben, verlieren für die Zeit des Fernbleibens den Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe. Dies gilt auch bei einem Fernbleiben vom Dienst für Teile eines Tages.“
§ 62 BeamtenG MV
„Die regelmäßige Arbeitszeit darf wöchentlich im Durchschnitt 41 Stunden nicht überschreiten.“
§ 8 der Arbeitszeitverordnung MV
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Hier wird man genau schauen müssen, ob es Regelungen zu Mehrarbeit und Überstunden innerhalb einer Station gibt. Auch ansonsten gilt ja grds wohl, dass man 3 Tage praktisch arbeitet, ein Tag AG hat und ein Tag Selbststudium (als Grundidee für alle Stationen). D.h. man wird wohl argumentieren müssen, dass man die 3 Tage (24h) für die gesamte Station (9 Monate) bspw schon binnen 5,5 Monaten (= 39,3h) abgeleistet hat und dann eben die Lernzeit vereinbart war. Freilich nur dann, wenn man wirklich in den ersten Monaten wirklich Vollzeit beim RA war.
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Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
@Tibor: Aber genau solche Vereinbarungen sind ja gerade nicht gewollt. Zumal ja infolge der BSG-Rechtsprechung das „Stationsentgelt“ für eine gesonderte „Nebentätigkeit“ gewährt wird, was denklogisch voraussetzen dürfte, dass man dann 4 statt 3 Tage bei der Ausbildungsstelle verbringt (davon formal ein Tag für die Nebentätigkeit) und am 5. Tag ist AG. Wie willst Du da auf eine nennenswerte Anzahl an Überstunden kommen, die dann abgebummelt werden könnte?
- Tibor
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Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
Stationsentgelt wird nicht für Mehrarbeit aka Nebentätigkeit gezahlt, sondern genau für die Ausbildungszeit.
Siehe: https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... eutsch.pdf
Siehe: https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... eutsch.pdf
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 31. März 2015 - B 12 R 1/13 R (SGb 2016, 210) entschieden, dass derartige Zusatzvergütungen, soweit sie nicht für eine von der Ausbildung abgrenzbare zusätzliche Beschäftigung gewährt werden, als Teil des aus dem Referendarausbildungsverhältnis resultierenden Ar- beitsentgelts i.S.v. § 14 Abs. 1 SGB IV anzusehen sind.
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Re: Hilfe, Tauschstation dem OLG gemeldet
@Tibor: Es kommt darauf an, ob das OLG überhaupt noch Stationsentgelte im eigentlichen Sinne erlaubt oder eben auf die Nebentätigkeitslösung verweist.