Lernen für die mündliche Prüfung im 2.Examen

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Herr Schraeg
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Lernen für die mündliche Prüfung im 2.Examen

Beitrag von Herr Schraeg »

Vor dem Hintergrund meiner aktuellen Erfahrungen als Prüfer nochmals zu dem Lernstoff (wir hatten nach meiner Erinnerung schon mehrmals Tipps zur mündlichen Prüfung zusammengetragen; ich bin aber zu faul für die Suche): Klar, wenn man die Protokolle hat, analysiert man sie darauf, welche Gebiete und Fragestellungen der Prüfer bevorzugt. Aber auch vorher kann und sollte man lernen, und zwar Basics und Aktuelles, letzteres durchgespielt:

Mit Basics sind die Standards und Grundlagen gemeint. Ich habe noch nie erlebt, dass im ZR vertieft Sachenrecht geprüft wurde. Viel häufiger das erste Buch (insbes. Vollmacht und Vertretung) und das zweite Buch: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht. Aus der ZPO ist das Mahnverfahren vielfach Gegenstand der Prüfung. Ähnliches gilt für das Strafrecht, bei dem allerdings StPO-Fragen beinahe in jeder Prüfung gestellt werden. Materiell geht es oft um Raub, räuberischen Diebstahl und Strassenverkehrsdelikte. In (gefühlt) jeder Prüfung wird der Instanzenzug abgefragt (kleine Strafkammer, grosse Strafkammer und was die Strafrechtler sich sonst noch haben einfallen lassen), in (gefühlt) mindestens jeder zweiten Prüfung geht es auch um den Haftbefehl und seine Voraussetzungen. Auch für alles um "Strafklageverbrauch" haben Strafrechtsprüfer offenbar ein Faible.

Mit Aktuellem ziele ich auf Entscheidungen (aber auch legislatorische Entwicklungen) der letzten 12 Monate und Tagesaktuelles. Derzeit sollte man sich also z.B. die Fragen um die klebenden Klimaaktivisten angeschaut haben: Gewaltbegriff, Fernziele/Nahziele und Notstand bei 240 StGB. Ebenso die Voraussetzungen der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs bei den Museumsklebern. Mit "Durchspielen" meine ich, dass man überlegen muss, welche Abwandlungen oder Anschlussfragen ein Prüfer stellen kann. Naheliegend (und sehr aktuell) bei den Strassenklebern die Beurteilung der Strafbarkeit, wenn der Stau Rettungskräfte behindert und Menschen zu Schaden kommen. Aber auch z.B. die Rechtslage, wenn das Museum die Kleber ignoriert und keine Eimer für die Notdurft und kein Essen bereitstellt und nachts wie sonst auch die Heizung abdreht.
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