Unterschied Skript und Lehrbuch

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Sektnase
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Re: Unterschied Skript und Lehrbuch

Beitrag von Sektnase »

Das finde ich auch. Grade am Anfang geht es m.E. hauptsächlich darum, ein Gefühl für Jura an sich zu bekommen. Das geht mit Rengier und Co schon ganz gut. In den Anfängerklausuren muss man einfach den Anschein erwecken, man wüsste grob um was es beim Klausurenschreiben geht. Dazu muss der Gutachtenstil beherrscht werden.

Die X Probleme aus der BGH-Rechtsprechung der letzten 100 Jahre (oder noch schlimmer: der aktuellen) sind nicht wichtig. Letztlich zählen die Noten doch eh nichts. Was jetzt auswendig gelernt wird, hat man bis zum Examen sowieso vergessen - also lieber auf Verständnis setzen.

Zu den Fächern: Verbraucherprivatrecht, Deliktsrecht und Co sind alles nur Teile des Schuldrecht BT, das ist nicht soo viel. Vor den Klausuren wird i.d.R. ja sowieso nochmal eingeschränkt. Für den Rest reicht es dicke, wenn man sich mal irgendwie damit beschäftigt hat. Das echte Lernen kommt dann später noch.

Zu Skripten: Skripte sind oft nicht dünner als Lehrbücher, sondern dicker. Der Stoff der Standardwerke umfasst nämlich meistens mehrere der gängigen Skripten. Skripte sind tendenziell eher auf Urteile und auf Wissen ausgelegt als auf Verständnis. Dafür steht auch weniger unwichtiges Zeug drin, dass außer dem Autor des Lehrbuchs keiner so sieht.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Jura_Freiburg
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Re: Unterschied Skript und Lehrbuch

Beitrag von Jura_Freiburg »

Tibor hat geschrieben: Montag 1. Februar 2021, 14:53 Hier Woraus ein Vertrag besteht sieht man ja schön, was passiert, wenn Studies nur mit Skripten und Fällen lernen wollen, aber offenkundig die Lektüre eines Lehrbuchs BGB AT scheuen.
Das ist jetzt natürlich ein Totschlagargument für (wohl eher gegen) Skripte😂
OrangensaftEddy
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Re: Unterschied Skript und Lehrbuch

Beitrag von OrangensaftEddy »

Jura_Freiburg hat geschrieben: Montag 1. Februar 2021, 19:13
Tibor hat geschrieben: Montag 1. Februar 2021, 14:53 Hier Woraus ein Vertrag besteht sieht man ja schön, was passiert, wenn Studies nur mit Skripten und Fällen lernen wollen, aber offenkundig die Lektüre eines Lehrbuchs BGB AT scheuen.
Das ist jetzt natürlich ein Totschlagargument für (wohl eher gegen) Skripte😂


Mich zu einem Exempel zu statuieren ist eine Sache, denn es ist verletztend und demütigend.
Aber daraus ein halbes Exempel zu machen, ist eine andere Sache. Denn um meine "Lernmethode" abschließend zu urteilen fehlen einige Infos und dann könnte Tibor seinen Kreuzzug gegen mich weiterführen:
Zumindest eine beneidenswerte Praktikumsstelle, eine bestandene Zwischenprüfung, eine erfolgreich angefochtene Klausur. Im Hauptstudium bisher eine bestandene Übung in Strafrecht.
Lehrbucheinsatz und Fälle: wenig bis kaum.
Skripte: überflogen.
Gelesen habe ich dafür andere Bücher aus der juristischen Fachbibliothek um ein Gefühl zu bekommen für die Rechtswissenschaft an sich und versucht mir viele Gedanken und Fragen zu stellen.
Bücher die ich gelesen habe waren zum Beispiel über die juristische Methodenlehre und das Handwerkszeug, Fallbearbeitung im Allgemeinen, Rechtsphilosophie. Aber auch geschichtliche und gesellschaftliche Bücher sollten gelesen werden. Psychologie kann auch nicht schaden.
Zum Teil steht das sogar so in der Prüfungsordnung:
3) Zu den Pflichtfächern gehören ihre europarechtlichen Bezüge unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses des europäischen Rechts zum nationalen Recht, ihre philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen sowie die rechtswissenschaftlichen Methoden und die Methoden der rechtsberatenden Praxis.
Der Rest ergibt sich dann meistens von alleine, egal ob HGB oder BGB.
Wichtig ist aber auch der Austausch mit Kommilitonen, Mathematiker und Philosophen kann ich da empfehlen, weil es gewisse Überschneidungen gibt in der Denkweise. Ansonsten Juristen natürlich, die hatte ich damals aber nicht zur Verfügung und musste mit Mathematikern und Philosophen lernen. ;)
Juristische Fallösungen ist im am Ende Philosophie gepresst in eine Struktur / Schema.
Austausch ist aufreden fall wichtig!! Sich und anderen Fragen stellen und sich die Dinge versuchen zu erklären.
Das muss alles raus aus dem Kopf, schriftlich und mündlich!

Kann natürlich sein, dass das alles Glück war und ich besser mal in dem Brox nachgelesen hätte, was genau eine Willenserklärung ist, das Glück ist ja mit den Dummen.
Der Neid und die Missgunst von Kommilitonen ist möglicherweise zu berücksichtigen, das hatte ich schon beim Abitur, da war auch eine gewisse Anfeindung mir und meiner Arbeitsweise gegenüber vorhanden. :-s

Ich halte mich da eigentlich wie Jesus und schmeisse ungern mit Steinen aus meinem Glashaus.
Mit Theologie und Theologen habe ich mich auch auseinander gesetzt, da gibt es auch Überschneidungen und hat mein juristisches Verständnis geschult. Sehr hilfreich!
Hier eine Perspektive von Bundesrichter Thomas Fischer zum Thema Lernen im Studium:
https://www.zeit.de/campus/2014/06/thom ... dig-lernen

Das heisst alles nicht, dass ich nicht auch Schwachstellen habe (wie man oben gesehen hat), die ich auch "traditionell" lernen muss und meine Noten waren bisher auch immer nur unterdurchschnittlich bis durchschnittlich und ich bin mir sicher Tibor hat mit seinen Lehrbüchern ein super Examen hingelegt 9+ aufwärts.
Aber wie geht der Witz nochmal?
Gib einem Mediziner ein Telefonbuch und sag ihm er soll es auswendig lernen und er fragt: "Bis wann?"
Gibs einem Juristen und er sagt "Wieso?????????????????????????????" :lmao:

Ich wünsch dir alles Gute!
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thh
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Re: Unterschied Skript und Lehrbuch

Beitrag von thh »

OrangensaftEddy hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 12:52Mich zu einem Exempel zu statuieren ist eine Sache, denn es ist verletztend und demütigend.
Auf die Gefahr hin, dass dieser Kommentar als "verletztend und demütigend" aufgefasst wird: Ich fand die Frage nach den Grundlagen eines Vertragsschlusses für einen Studenten im 1. Semester einigermaßen erschreckend. Wenn diese Frage von jemand kommt, der sich aufs Examen vorbereitet, fehlen mir die Worte.
OrangensaftEddy hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 12:52Gelesen habe ich dafür andere Bücher aus der juristischen Fachbibliothek um ein Gefühl zu bekommen für die Rechtswissenschaft an sich und versucht mir viele Gedanken und Fragen zu stellen.
Bücher die ich gelesen habe waren zum Beispiel über die juristische Methodenlehre und das Handwerkszeug, Fallbearbeitung im Allgemeinen, Rechtsphilosophie. Aber auch geschichtliche und gesellschaftliche Bücher sollten gelesen werden. Psychologie kann auch nicht schaden.

[...]

Juristische Fallösungen ist im am Ende Philosophie gepresst in eine Struktur / Schema.
Es ist Dir zu wünschen, dass Dein Ansatz den von Dir angestrebten Erfolg bringt und sich "der Rest" dann "von alleine" ergibt. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die Schwerpunktsetzung stimmt.

Ich erlaube mir im Übrigen den Hinweis, dass der Rückschluss von bestandenen Klausuren im Studium auf das Abschneiden im Examens trügerisch sein kann. Nach meiner Erfahrung sind die studienbegleitenden Klausuren mit geringer Vorbereitung allenfalls an ein paar Tagen davor problemlos zu absolvieren, geschweigen denn nur "zu bestehen"; und die Bedeutung der Praktika - mag man da tatsächlich juristisch gearbeitet haben oder nur vier Wochen anwesend gewesen sein oder auch nicht einmal das - für die Erste Juristische Prüfung ist gleich null. Wichtig sind sie für den Einblick in die praktische juristische Arbeit und die Frage, warum man das alles macht bzw. ob man in einem juristischen Beruf richtig ist.
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Re: Unterschied Skript und Lehrbuch

Beitrag von Hubertus »

OrangensaftEddy hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 12:52
Nimm dir sowas doch nicht zu Herzen, der Verweis auf deinen Post hat sich durch den zeitlichen Zusammenhang einfach angeboten und ist bestimmt nicht böse gemeint.
Und es ist für Juristen natürlich extrem befremdlich, wenn gefragt wird, ob Angebot und Annahme Willenserklärungen sind.
Vor allem, wenn die Frage von einem Examenskandidaten stammt.

Sieh es doch so: Durch die besonderen Umstände mit dem Hinweis auf deinen Post, brennt sich diese Frage ganz besonders tief ein.
Woraus ein Vertrag besteht wirst du dich nie wieder fragen müssen. ;)
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Re: Unterschied Skript und Lehrbuch

Beitrag von OrangensaftEddy »

Besser jetzt die Fragen stellen als kurz vorm Examen.

Aufs Examen bereite ich mir traditioneller vor.
Die erwähnten Bücher sind für mich aber die Grundlage allen juristischen Arbeitens, da gibt mir die Prüfungsordnung denke ich Recht.
Insofern hat sich meine Schwerpunktsetzung verändert und bedanke mich für deine Wünsche, dass ich weiterhin Erfolg haben werde!

Der Rückschluss von bestanden Grundstudiumsklausuren auf das Abschneiden im Examen ist nicht grundsätzlich trügerisch.
Mein damaliger Staatsrechtprofessor sagte: "Mehr als was sie hier gelernt haben, kommt auch nicht im Examen vor".
Das heisst, das Examen prüft vllt. weiter, aber nicht tiefer. Erfahrungsberichte von Kommilitonen scheinen das zu bestätigen.
Ich kann mich irren, er kann sich irren, die können sich irren. Wer weiss. Für mich klingst bisher überzeugend, so dass ich mir keine Angst machen lasse.
Das setzt natürlich ein Verständnis voraus, das man vllt nicht mit paar Tagen vorher lernen erreicht hat. Abgesehen davon, habe ich grundsätzlich Tage vor der Klausur nicht mehr gelernt.

Das mit dem Praktikum war ein Hinweis darauf, dass ich mir mein bisher erfolgreiches Studium und mein Verständnis von Jura nicht von so ner Pseudokreuzigung schlecht reden lassen, da braucht es ein wenig mehr als den Brox durchgearbeitet zu haben.
Eine "doofe" Frage und Urteil gefällt? Was ich ohne Lehrbücher geschafft habe, da hätte Tibor sich die Finger für geleckt. Könnte er aber garnicht, das zeigt sich an seinem Verhalten anderen gegenüber im Forum, denn das ist mehr als respektlos und herablassend.
Mit so einer Persönlichkeit ist man quasi genötigt den Brox zu lesen.

Ich hab auch nichts gegen Kritik und Tips, bin selber der hilfreichste Mensch nach Jesus, aber zu versuche mich so zu bloßzustellen hat mit nichts von dem Beiden zu tun.
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Tibor
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Re: Unterschied Skript und Lehrbuch

Beitrag von Tibor »

OrangensaftEddy hat geschrieben: Montag 8. Februar 2021, 12:52 Mich zu einem Exempel zu statuieren ist eine Sache, denn es ist verletztend und demütigend.
Aber daraus ein halbes Exempel zu machen, ist eine andere Sache. Denn um meine "Lernmethode" abschließend zu urteilen fehlen einige Infos und dann könnte Tibor seinen Kreuzzug gegen mich weiterführen:
Lieber OSE,

ich wollte ganz sich nicht irgendein Exempel statuieren, vielmehr hab ich die Frage nur als Beispiel herangezogen. So hat es auch der User
Hubertus hat geschrieben: ..., der Verweis auf deinen Post hat sich durch den zeitlichen Zusammenhang einfach angeboten und ist bestimmt nicht böse gemeint.
Und es ist für Juristen natürlich extrem befremdlich, wenn gefragt wird, ob Angebot und Annahme Willenserklärungen sind.
Vor allem, wenn die Frage von einem Examenskandidaten stammt.
verstanden.

Es ist einfach für mich kurios, wenn hier User (wer auch immer hinter welchem Pseudonym steck) entsprechende Fragen stellen, die sich durch einen Blick in jedes kleine Lehrbuch selbst beantworten lassen. Ich hatte damals immer mit Lehrbüchern gearbeitet und kann immer noch in das Regal greifen und den Köhler (freilich die 27. Aufl. v. 2003) ziehen und dort zum Vertrag bzw. Rechtsgeschäftslehre nachlesen. Ich kann genauso AS Skript BGB AT (13. Aufl. 2004) ziehen, finde dort auch ne Lösung zum Problem, freilich in Stichpunkten ohne jede Hintergrunderläuterung. Es geht bei Rechtswissenschaften aber immer um das Warum, nie nur um das Wie. Deshalb mein klarer Standpunkt "pro Lehrbuch" im Studium. Skripten eignen sich nur für die Wiederholung.

Insoweit vielleicht Kreuzzug für das Lehrbuch, aber bestimmt kein Kreuzzug gegen Orangensaft.

VG
Tibor
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OrangensaftEddy
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Re: Unterschied Skript und Lehrbuch

Beitrag von OrangensaftEddy »

Mein lieber Tibor,

fraglich ist doch was es bedeutet, ein Exempel zu statuieren.
Ein Exempel an jemanden zu statuieren bedeutet durch drastisches Vorgehen in einem Einzelfall ein abschreckendes Beispiel aufstellen bzw. ein warnendes Beispiel geben.
Du hast meine Frage als Beispiel genommen, um davor zu warnen, dass der Verzicht auf Lehrbücher dazu führt, dass jemand "Fragen stellt, die sich durch jedes Lehrbuch beantworten lassen" Das ist natürlich selbstverständlich, dass das ein Übel ist, vor dem zu warnen ist.
Dabei sollte dein Zitat als Abschreckung dienen, um die möglichen Folgen einer "Nichtbeachtung" von Lehrbüchern aufzustellen.
Anschaulich, direkt und mit einer deutlich spürbaren Negativität das in einem einem öffentlichen Forum zu machen, drastischer kann so etwas wohl nicht stattfinden.
Folglich hast du an mir und meiner Frage ein Exempel statuiert, mich als warnendes Beispiel genommen, du selbst hast es gesagt:
vielmehr hab ich die Frage nur als Beispiel herangezogen.


Der vermeintliche Kollege springt natürlich ein und versucht selbstverständlich das als "fachliche Kritik" zu kaschieren. Ein fachliches Kritikgespräch, in einem öffentlich Forum? Soweit ich Kritik kenne und verstehe, bedarf es dazu einer prüfenden Beurteilung und einer entsprechenden Äußerung.
Ein Exempel statuieren ist wohl kaum eine prüfende Beurteilung mit einer entsprechenden Äußerung.

Was "kurios" daran sein soll, statt eines Lehrbuchs "das große Jura-Forum zur juristischen Diskussion" zu befragen entzieht sich auch meines Verständnis. Tibor, lebt wohl gerne im Mittelalter, da waren Lehrbücher vllt. die einzige Quelle von Wissen.
Möglicherweise sollte das Forum aber eine Hemmschwelle einrichten, die juristische Fragen nach deren Niveau zulässt, dann könnte man sich auf niveauvolle Fragen einstellen, die eben nicht mit einem Blick ins Lehrbuch beantwortet werden können.
Zugegeneberweise ich habe keine Lehrbücher, die Bibliotheken sind geschlossen und es erschien mir am schnellsten und sichersten hier nachzufragen und das Missverständnis aufzuklären. Da ich kein zumindest klassischer Jurist bin, war mir auch nicht die Befremdlichkeit dieser Frage bewusst.

Aber bin ich aber froh, dass man sich darüber einig ist, dass es um das "Wieso" geht. Siehe den Witz.
Der Kreuzzug gegen Orangensaft wäre ohnehin nicht zu empfehlen, denn ohne die Vitamine sähe es für dich düster aus mein Lieber.
Vielleicht solltest du deswegen auch wissen, dass es sich um eigentlich frisch gepressten Orangensaft (Eddy) handelt.
Ich gestehe auch gerne, dass ich in diesem Forum Hilfe suche und gerne reflektierend auf die Kritik eingehe die mir gegeben wird, der Ton macht jedoch die Musik.
Selbstverständlich entschuldige ich mich auch für Angriffe meinerseits und schwenke gerne die weisse Fahne.
Abschließend würde ich gerne sagen, dass ich die Lernmethode durch Lehrbücher nicht kritisieren möchte, sie als teilweise notwendiges Mittel sehe und jedem seine Lernmethode gönne und Erfolg wünsche. Rückblickend betrachtet, hätte das ein oder andere Lehrbuch mit Sicherheit nicht geschadet.

VG
Eddy, gerne auch EspressoEddy oder EddyEddy.
(Der schöne Eddy und der Kunstrasen Eddy sind leider schon in Köln vergebene Namen)
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Re: Unterschied Skript und Lehrbuch

Beitrag von StudiVader315226 »

Auch dies ein sehr interessanter Thread. Tibor stellt sicher ein warnendes Beispiel auf, aber ich kann keine Absicht persönlicher Verletzung o.Ä. gegen "OrangensaftEddy" erkennen.

Ich habe selbst auch auf Lehrbücher gesetzt und diese meist ganz durchgelesen. Auch Rolf Schmidt sehe ich eher als Lehrbuch denn als Skript. Die sind zwar nicht zitierfähig und vertreten selbst keine eigene Ansicht/wissenschaftliche Theorie, aber sie enthalten auch etwas Hintergrundinformationen und Zusammenhänge.

So habe ich nun, ein Jahr vor meinem geplanten Examen, das meiste Wissen intus. Heute habe ich es wieder gemerkt, z.B. bei der Frage "Wie überträgt man eine Hypothek?" - nur ganz kurz gestutzt, aber dann, als der Repetitor Dr. Pechstein im QuickRep es sagte, war es mir wieder alles schnell klar: §398, 401, (1153), 1154 I BGB. Hypotheken hatte ich das letzte Mal vor den Scheinklausuren im Zivilrecht wiederholt, und zwar mit Rolf Schmidt.

Jetzt kann ich mich daher auf Fälle, Klausuren und Skripten (und evtl. ein paar Lehrbücher) beschränken. In den ersten Semestern müssen es auch nicht NUR Lehrbücher sein - Europarecht habe ich letztlich auch aus dem AS-Skript am ehesten kapiert - aber nur Skripten und Fälle (insbesondere: nur dünne Skripten und Fällchen) können sich auch rächen.
tyler11
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Re: Unterschied Skript und Lehrbuch

Beitrag von tyler11 »

Ich sehe das genauso wie Orangensaft.

Denn, um die Wahrheit ans Licht zu bringen, ist fraglich, was ein "Kreuzzug" ist.

Ein Kreuzzug ist gemäß Duden: "[ein] besonders im Hochmittelalter unternommener Kriegszug (christlicher Ritter) in den Vorderen Orient zur Befreiung heiliger Stätten von islamischer Herrschaft".

Tibor wohnt in Deutschland und ist somit christlich.
Tibor reitet gegen Orangensaft. Tibor ist folglich Ritter.
Der Kreuzzug ist im Hochmittelalter anzusiedeln, denn dieses wird durch seine Brutalität und exzessive Gewalt charakterisiert. Tibor verwendete exzessive wörtliche Gewalt. Wie mein Vorredner Orangensaft richtig anmerkte, lebt Tibor wohl im Mittelalter [sic].
Tibor reitet zur Befreiung von der Herrschaft der Skripte. Der Koran ist ein Manuskript (man siehe, wenn man den Horizont erweitert und sich mit Theologen austauscht, da kann man auch viel für Jura lernen).
Tibor befreit heilige Stätten, insofern eine Stätte ein Ort ist, die zum Praktizieren eines Glaubens dient. Der Glaube Tibors ist, dass Lehrbücher besser seien. Tibor befreit heilige Stätten.
Klarer könnte ein Kreuzzug Tibors gegen die islamische Herrschaft heiliger Stätten wohl kaum sein (siehe oben warum Skripte heilige Stätten des Islams sind).

Ohne Zweifel ist und bleibt, dass ich ein spezieller Jurist höheren Intellekts bin. Tibor würde auch meine Methodik für das Lernen zum Abschlecken gut finden.
Namentlich ist die Denkweise von Ottern ähnlich wie die einiger Juristen [sic], mit welchen ich mich rege austausche, um möglichst hohen Nutzen für mich zu gewinnen. Dass auch ich nur durchschnittliche und unterdurchschnittliche Klausuren schreibe, schadet nicht, denn ich denke langfristig.

Viele Grüße
jona7317
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Re: Unterschied Skript und Lehrbuch

Beitrag von jona7317 »

Ich glaube es kommt vor allem auf den richtigen Umgang mit dem Skript an.
Wirklich lernen tut man realistisch gesehen ohnehin nur was man verstanden und gedanklich nachvollzogen hat.
Skripte enthalten zwar alles was man lernen sollte, geben einem aber nicht unbedingt die Grundlage, den Stoff auch nachzuvollziehen.
Für mich persönlich war es bisher am effektivsten sich anhand des Skripts durch den Stoff zu arbeiten, aber bei allem was nicht sofort einleuchtend war nochmal im Lehrbuch oder auch in anderen Skripten und ehrlicherweise auch viel online nachzuschlagen.

Skripte sind, wenn man eine ordentliche Grundlage hat, der effektivere Weg. Ein Großteil des Stoffes wird dann schon allein aus dem Skript verständlich sein, was man nochmal nachlesen muss merkt man dann selber.
Ist nur ineffizient wenn man eh bei jeder zweiten Seite nochmal anderswo nachschlagen muss.
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Tibor
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Re: Unterschied Skript und Lehrbuch

Beitrag von Tibor »

tyler11 hat geschrieben:Tibor würde auch meine Methodik für das Lernen zum Abschlecken gut finden.
Ganz bestimmt.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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