Wegen mündlicher Prüfung des 1. Examens durchgefallen

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

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Fini2109pmi
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Wegen mündlicher Prüfung des 1. Examens durchgefallen

Beitrag von Fini2109pmi »

Hallo an alle. Anbei einige Fragen. Ich muss mir auch einfach hier mal den Frust von der Seele schreiben und hätte gerne den ein oder anderen Tipp von Leidensgenossen.

Wie unschwer an der Überschrift erkennbar, bin ich gestern durchs 1. Examen gefallen. Ich hatte im Schriftlichen 3,5 und hätte in der Mündlichen 5, 5 und 6 machen müssen. Gegeben wurden mir aber nur 4, 4 und 5, sodass ich auf 3,74 stehe und das ganze Elend voraussichtlich frühestens wieder im August (so der 1. Vorsitzende) schreiben kann.

Eigentlich hätte die mündliche am 20.12. sein sollen, wir haben auch schon im Pinguinkostüm im Prüfungsraum gesessen, als uns der Präsident des Prüfungsamtes mitteilte, dass der 1. Vorsitzende sich kurzfristig krank gemeldet hat und er uns auf andere Kommissionen verteilen könnte oder wir eben im Januar geprüft würden. Dies klappte dann auch bei der gleichen Kommission.

Im Vorgespräch mit dem 1. Vorsitzenden gestern, erfuhr ich, dass er auch meine öR Klausur mitkorrigiert hat. ÖR fiel bei mir nicht gut aus, worüber ich mich sehr wunderte.

Am Montag gehe ich erst mal zur Einsicht. Denkt ihr, je nachdem wie korrigiert wurde und sich Erst- und Zweitkorrektor uneinig waren, würde ein Widerspruch Sinn machen? Wie würdet ihr in meiner Situation weiter machen? Bin 27, habe noch einen Versuch und damals 2017 auch einen Bachelorabschluss im französischen Recht gemacht, damals hab ich mich auf diesen Studiengang ebenfalls konzentrieren müssen und dabei das berühmte Bulimielernen gemacht. Nehme an, daher sitzen bei mir die Basics nicht so gut wie bei anderen. Kann sein, dass mir das jetzt zum Verhängnis wurde.

Habt ihr Tipps? Anregungen? Bin für alles dankbar, da ich mich aktuell wie der letzte Trottel fühle.
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Strich
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Re: Wegen mündlicher Prüfung des 1. Examens durchgefallen

Beitrag von Strich »

Fini2109pmi hat geschrieben: Freitag 6. Januar 2023, 18:48 Hallo an alle. Anbei einige Fragen. Ich muss mir auch einfach hier mal den Frust von der Seele schreiben und hätte gerne den ein oder anderen Tipp von Leidensgenossen.

...
Das dürfte hier im falschen Bereich sein und deswegen bisher keine Antworten erhalten haben.

Was dir passiert ist ist ärgerlich, ich würde meine Zeit aber nicht auf einen Widerspruch setzen, sondern lieber Klausuren zur Übung schreiben. Vermutlich hing es daran. 27 Jahre ist jedenfalls kein Alter, bei dem man sich als Jurist irgendwelche Gedanken machen muss.

Dass du dich wie der letzte Trottel fühlst ist "normal". Und auch wenn das nicht viel hilft, so fühlen sich auch Leute, die auf 14 gelernt haben und bei 11 gelandet sind. Es ist in beiden Fällen unebrechtigt, unnötig und Zeitverschwendung.

Auf den nächsten Versuch konzentrieren!

Einsicht würde ich trotzdem nehmen. Wenn es nicht dein Freischuss war, kann man auch über ein Verfahren nachdenken, um sich den Versuch zu erhalten. Eine höhere Note wird man mit seeehr großer Wahrscheinlichkeit nicht herausschlagen können. Wenn man vor Gericht erfolgt hat - und muss man es in nahezu allen Fällen treiben - kommt allenfalls ein Neuversuch raus.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Liz
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Re: Wegen mündlicher Prüfung des 1. Examens durchgefallen

Beitrag von Liz »

Mod: Ich habe den Beitrag mal ins richtige Unterforum verschoben.
Fini2109pmi
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Re: Wegen mündlicher Prüfung des 1. Examens durchgefallen

Beitrag von Fini2109pmi »

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. :)
Nun ja, ich habe es vorab mal dem Anwalt übergeben, aber es ist natürlich auch ein stolzer Preis (wenn auch berechtigt), wenn er zu allen Klausuren nochmal eine Musterlösung erarbeiten muss und dieser Preis auch entrichtet werden muss, wenn er zum Entschluss kommt, der Widerspruch habe keine Aussicht auf Erfolg. :/ Ich hatte schon ein Gespräch mit meiner Professorin vom SP und sie hat mir auch bei der Erarbeitung eines neuen Lernplans geholfen. Das mit dem Widerspruch werde ich wohl abhaken können, aber ja, es wäre schön, nicht nur noch einen Versuch zu haben.
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