Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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StudiVader315226
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

Hallo an die Experten,
es geht auch bei mir aufs erste Examen zu!
Ab September belege ich jetzt das Hauptrepetitorium von Alpmann-Schmidt. Ich habe schon jetzt die Hälfte des QuickRep von derselben Firma absolviert und komme dort sehr gut mit und verstehe so gut wie alles bereits. Und das, obwohl ich noch kein Hauptrep belegt habe. Mein großer, großer Vorteil ist, dass ich kaum je etwas wirklich vergesse und daher kaum (dauernde) Wiederholung benötige. Staatsexamen ist für den September 2023 geplant, wenn irgend möglich in Bayern (ich studiere auch in Bayern, in Augsburg).

Natürlich habe ich vor den Großen Scheinen und auch während der Hausarbeiten etc. die Rechtsgebiete wiederholt (=nochmal durchgenommen), aber ich benötige nicht diese dauernde Wiederholung mit Karteikarten, Gesetzeskommentierungen, ständiges Pauken von Definitionen etc.

Was würdet ihr mir unter diesen Umständen raten, für Lehrbücher zu wälzen?
Neben oder doch anstatt der AS-Materialien und -skripten und -Aufbauschemata?

Eine sehr generelle Frage: Kann ich einfach die Lehrbücher, die mir in vorigen Semestern schon gut bis exzellent gelegen bzw. gefallen haben (ich habe auch schon schlechte Erfahrungen mit Lehrbüchern gemacht, z.B. lag mir Weber I und II im Sachenrecht deutlich weniger als Rolf Schmidt und Lehrbücher der Reihe "Grundrisse des Rechts" haben mir noch nie so richtig getaugt), erneut erwerben in der neuesten Auflage? Empfiehlt es sich, gezielt andere Lehrbücher zu nehmen?

Einer meiner absoluten Top-Kandidaten ist zum Beispiel Looschelders im Schuldrecht (AT und BT). Gelegen haben mir aber auch z.B., wie vor Jahren schon geschrieben, Degenhardt im Staatsorganisationsrecht.

Was ist (wenn sie mir durchgehend gut gefallen haben!) von Rolf-Schmidt-"Lehrbüchern" zu halten angesichts der Tatsache, dass sie nicht als zitierfähig gelten? Studiert habe ich damit bereits Strafrecht AT und BT, Sachenrecht (inkl. Immobiliarsachenrecht), aber auch Verwaltungsrecht AT und teilweise BT.

Meine Stärken liegen eindeutig im Zivilrecht (inkl. Arbeitsrecht), genauso wie mein Interesse. Meine größte Schwachstelle ist - das haben die Klausuren, die Hausarbeiten etc. gezeigt - das Strafrecht. Öffentliches Recht ist mittelmäßig (im positiven Sinne!) mit einem Schwachpunkt im Kommunalrecht (aber den Studenten/die Studentin will ich sehen, die eine Stärke im Kommunalrecht hat!).

Zum Zivilrecht daher auch eher speziellere Fragen:
1. Was ist von Riesen-Lehrbüchern/"Halbkommentaren" zu halten (z.B. Staudinger "Eckpefeiler des Zivilrechts" oder Plate: "Das gesamte examensrelevante Zivilrecht"), oder auch von expliziten Großlehrbüchern (Medicus im BGB AT, Baur/Stürner im Sachenrecht etc.)?
2. Was ist von Medicus' Anspruchsgrundlagen zu halten? Schon in den ersten Semestern habe ich da mal reingelesen, und verstanden habe ich durchaus was.
3. Was mache ich mit Familienrecht und Erbrecht? Der Leipold hat mir im Erbrecht nicht so recht gelegen, stattdessen habe ich mich mit dem Lernen aus dem (damaligen) Palandt gut gefühlt. Was im Handels- und Gesellschaftsrecht?
Saenger im Gesellschaftsrecht ist sicher top und er lag mir auch, aber ist der nicht "überkandidelt"?
4. Was tun mit ZPO? Musielak hat mir so überhaupt nicht gelegen, aber das ist nun acht oder neun Jahre her.

Zum Strafrecht:
Ich finde, Wessels/Beulke/Satzger/Hillenkamp/Hettinger (alle drei Bände) haben sich bewährt, genauso wie Rolf Schmidt und die beiden grünen Bücher von Jäger (Examinatorium Strafrecht). Habt ihr ausdrücklich andere Empfehlungen/Ratschläge? Reicht Rolf Schmidt allein für die StPO aus oder braucht es auch da noch mehr? Wem würdet ihr bei Strafprozessrecht vertrauen?

Zum Öffentlichen Recht:
Das ist der letzte Schein, den ich gemacht habe. Daher weiß ich da noch sehr viel. Aber bei den Büchern bin ich mir immer noch unsicher. Rolf Schmidt hat mir für Verwaltungsrecht AT/Verwaltungsprozessrecht gut getaugt, Degenhardt bei Staatsorga, Huber/Wollenschläger fürs Landesrecht war top.

Was macht man z.B. mit Grundrechten? Ist Staatshaftungsrecht ernsthaft relevant?
Und vor allem: Was ist mit Europarecht? Durch die Europarechtsklausur damals hat mir das AS-Skript am besten geholfen, aber reicht das wirklich fürs Staatsexamen aus (z.B. wenn eine volle Europarechtsklausur käme)?

Am Schluss noch eine Frage zur Strategie: Ist es empfehlenswert, "mit" dem Rep zu lernen (also wenn im Rep Strafrecht dran ist, auch Strafrecht zu lernen) - für die Meisten sicher, aber ich glaube, durch das Rep allein und mein gutes Erinnerungsvermögen schon vieles aufzunehmen -, oder kann auch "inverses" Lernen eine Strategie sein, also das zuerst zu lernen, was im Rep zuletzt drankommt, damit man es noch (stärker) behalten hat?
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von Brainiac »

StudiVader315226 hat geschrieben: Freitag 29. Juli 2022, 22:27 [...] es geht auch bei mir aufs erste Examen zu. [...] Was tun mit ZPO? Musielak hat mir so überhaupt nicht gelegen, aber das ist nun acht oder neun Jahre her.
Nichts für ungut, aber: :eeeek:
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

Brainiac hat geschrieben: Montag 1. August 2022, 09:55
StudiVader315226 hat geschrieben: Freitag 29. Juli 2022, 22:27 [...] es geht auch bei mir aufs erste Examen zu. [...] Was tun mit ZPO? Musielak hat mir so überhaupt nicht gelegen, aber das ist nun acht oder neun Jahre her.
Nichts für ungut, aber: :eeeek:
Ich gebe offen zu, auch gebummelt zu haben, aber ich war auch einmal schwer erkrankt und habe dadurch zwei Semester "verloren"...
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von Brainiac »

Alles gut. Zur Sache: Ich würde dir empfehlen, vermehrt mit Fällen zu arbeiten. Aus dem Rep und/oder anhand von Fallbüchern/Klausuren aus dem Unirep (falls es das bei euch gibt).
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

Brainiac hat geschrieben: Montag 1. August 2022, 11:54 Alles gut. Zur Sache: Ich würde dir empfehlen, vermehrt mit Fällen zu arbeiten. Aus dem Rep und/oder anhand von Fallbüchern/Klausuren aus dem Unirep (falls es das bei euch gibt).
Auf jeden Fall werde ich vom Rep auch den Klausurenkurs belegen!
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

Ich habe mir natürlich schon selbst Gedanken gemacht und habe folgende unvollständige Liste im Kopf. Vielleicht ist dies ein sachdienlicheer Ansatz?
Ich kann halt nicht in die Bibliothek (weder in die meiner Uni Augsburg noch in eine sonstige), sondern benötige alle Bücher zuhause (und muss sie daher zu Eigentum erwerben). Geld ist aber kein Problem, denn für mich kostet eine einzige Fahrt nach Augsburg mit dem Rollstuhltaxi ca. 700 € (und die Preisangabe stammt aus Zeiten vor der hohen Inflation und vor dem Krieg!), den Aufwand nicht mitgerechnet. Auch mit Zügen oder sonstigen "Öffis" ist der Aufwand unvertretbar.



Zivilrecht:

- Was habt ihr für Erfahrungen mit Rolf Schmidt im Zivilrecht? Ich weiß, manche haben Rolf Schmidt immer auf dem Kieker, aber im Straf-, Strafprozess- und Verwaltungsrecht (AT und VerwProzessR) hat er mir gut gefallen. Und auch im Sachenrecht. Sind BGB AT/Schuldrecht AT/... einen Versuch wert?
- Sind Hemmer-Skripten es wert, oder doch lieber echte Lehrbücher, oder sogar eher beides? (ja, auch den "Hochverrat", bei AS Rep zu machen und zusätzlich Materialien von Hemmer zu nutzen, kann ich mir vorstellen)

Nebengebiete:

Arbeitsrecht:
- Hromadka/Maschmann! Mein Schwerpunkt liegt schon da (ich habe auch die Klausur schon geschrieben!)
- zusätzlich evtl. Skript von AS/Hemmer?
- Was ist mit Fischinger?
- Musielak scheidet aus

- Habt ihr andere Empfehlungen?

Handelsrecht:
- Skript von AS und/oder Hemmer
- Fischinger
- Reicht dies aus? Habt ihr andere Empfehlungen?

Gesellschaftsrecht:
- Skript von AS und/oder Hemmer
- Saenger oder doch lieber Eisenhardt/Wackerbarth o.Ä.?

ZPO/Zwangsvollstreckungsrecht:
- da bin ich leider fast blank. Das Meiste habe ich schonmal gehört (Vollstreckungserinnerung, VU, Drittwiderspruchsklage,...), aber viel mehr auch nicht. Musielak scheidet auch hier aus.
- Schwab oder doch lieber Adolphsen? Oder habt ihr ganz andere Erfahrungen/Empfehlungen?

Hauptgebiet Zivilrecht:

- Medicus' Anspruchsgrundlagen... ist das eine gute Idee?

BGB AT:
- Brox/Walker ist der Klassiker, Faust hat mir nicht so wirklich getaugt. Aber:
- Schack? Hemmer- und/oder AS-Skripte?
-

Schuldrecht AT/BT:
- Looschelders AT/Looschelders BT auf jeden Fall! Das sind für mich Top-Lehrbücher!
- Bin ich damit allein schon "gut gerüstet" oder würdet ihr noch Hemmer und/oder AS-Skripten und/oder andere Literatur empfehlen, wenn im Schuldrecht (und allgemein im BGB) meine Stärken liegen? Oder gar Westermann/Bydlinski/Arnold, Emmerich etc.?
- Rolf Schmidt kann nicht schaden, oder?

Sachenrecht:
- Rolf Schmidt
- Vieweg/Werner ist hier Klassiker, aber hat mir noch nicht wirklich getaugt. Baur/Stürner war mir bisher zu viel und zu "heavy". Ist Westermann/Staudinger eine Alternative? Oder dann doch besser Skripten? Helms etc. scheinen mir etwas wenig, aber vielleicht?
- Braucht man da nicht noch mehr, Sachenrecht ist schließlich ein Riesengebiet (wenn auch eines meiner starken Gebiete - 11 Punkte in einer sachenrechtlichen Hausarbeit zum Großen Schein!)

Familien-/Erbrecht:
- Weder Leipold noch Schwab haben mir gelegen...
- Braucht man da ein Lehrbuch (Dethloff, Lettmaier, Schlüter)? Oder tut es Hemmer oder ein AS-Skript auch? Oder gar nur Lipp/Mayer aus der grünen Reihe?
- Beim Erbrecht dasselbe: Schmoeckel war relativ gut, letztlich habe ich mein Erbrechtswissen aber aus dem Palandt. Reicht Michalski/Schmidt oder ein Hemmer- bzw. AS-Skript? Hat jemand Erfahrungen mit dem erbrechtlichen(!) Brox/Walker oder mit Löhning/Fischinger?

Strafrecht:

- Jäger (Examinatorium, grüne Reihe) AT/BT
- Wessels/Beulke/Satzger, Wessels/Hettinger/Engländer, Wessels/Hillenkamp/Schuhr (alle drei Bände),
- Rolf Schmidt
- braucht es noch mehr?

StPO:
- Reicht Beulke/Swoboda?

Öffentliches Recht

- Rolf Schmidt
- Bücher der "Schwerpunkte Pflichtfach"-Reihe: Kingreen/Poscher, Degenhardt, Schenke, Siegel
- Habt ihr andere Empfehlungen oder Erfahrungen?

Verwaltungsrecht BT:
- JURIQ-Skripten
- Huber/Wollenschläger
- Hemmer- oder AS-Skripten für Bayern?
- Braucht man ein Buch fürs Staatshaftungsrecht?
Zuletzt geändert von StudiVader315226 am Donnerstag 4. August 2022, 17:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

Natürlich werde ich, wenn mir Fälle fehlen, auf Fallbücher oder zumindest auf "Die XY wichtigsten Fälle" von Hemmer oder vielleicht auch auf AS-Fälle zurückgreifen. Klausurenkurs mache ich ja ohnehin.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von Brainiac »

Du scheinst ja eigentlich alles schon gelernt zu haben (teilweise auch schon mit mehreren Lehrbüchern) und wenn es so ist, dass du einmal gelerntes nicht mehr vergisst, sehe ich wenig Sinn in weiterer intensiver Lehrbuchackerei. Einfach die Fälle vom Rep nacharbeiten (mit Musterlösung; wenn nötig daneben mit Kommentar/punktuell Lehrbuch) und die restliche Zeit in Klausuren und Freizeit investieren.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

Brainiac hat geschrieben: Donnerstag 4. August 2022, 19:42 Du scheinst ja eigentlich alles schon gelernt zu haben (teilweise auch schon mit mehreren Lehrbüchern) und wenn es so ist, dass du einmal gelerntes nicht mehr vergisst, sehe ich wenig Sinn in weiterer intensiver Lehrbuchackerei. Einfach die Fälle vom Rep nacharbeiten (mit Musterlösung; wenn nötig daneben mit Kommentar/punktuell Lehrbuch) und die restliche Zeit in Klausuren und Freizeit investieren.
Auch das ist ein sehr guter Hinweis! Vielen Dank! Klausuren sind wohl noch wichtiger, als ich ohnehin schon gedacht hatte. Und ja, das Allermeiste habe ich wirklich schon gelernt. ZPO, Zwangsvollstreckungsrecht, ein bisschen Familien- und Erbrecht, StPO kann ich noch dazulernen, aber das Allermeiste und insbesondere das Allerwichtigste (BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht, materielles Strafrecht, Ö-Recht,...) habe ich tatsächlich einmal gelernt und durchaus auch schonmal wiederholt (für die Großen Scheine z.B. und bei Hausarbeiten), und ja, ich behalte das Allermeiste tatsächlich.

EDIT: Wahrscheinlich überschätze ich die Relevanz zum Beispiel von Familien- und Erbrecht deutlich. Der Stellenwert von ZPO scheint sich aber seit Beginn meines Studiums erhöht zu haben, zumindest war die Aussage im QuickRep inzwischen, dass ZPO 30-40 % einer Klausur ausmachen könnte. Am Anfang meines Studiums hieß es "höchstens in einer Zusatzfrage", weswegen ich ZPO nur ein- oder zweimal kurz gelesen und meine Zeit eher Schuldrecht, Sachenrecht etc. gewidmet hatte. Trotzdem hatte ich natürlich schonmal einen Begriff wie Klageänderung, die Unterschiede zwischen Leistungs- und Feststellungsklage, oder auch von Vollstreckungserinnerung oder Drittwiderspruchsklage gehört und auch von den Normen und konnte mich im QuickRep daran mehr oder weniger leicht erinnern. Wirklich neu im Sinne von "davon habe ich ja noch nie gehört!" waren im gesamten QuickRep ein paar neuere Normen (z.B. im Kommunalrecht) und vielleicht noch das VU... aber auch das hatte ich schonmal irgendwo gehört.
Zuletzt geändert von StudiVader315226 am Donnerstag 4. August 2022, 22:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

Ich hatte zur Examensvorbereitung ohnehin nicht geplant, auf Freizeit ganz zu verzichten, wie es ja manche befürworten. Ich plante (und plane wohl auch noch), an Rep-Tagen zusätzlich etwa zwei Stunden ein Buch (Lehrbuch oder Skript oder etwas dazwischen wie Hemmer oder Rolf Schmidt) zu lesen. Also Freizeit geht bei mir keinesfalls unter...
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

Morgen geht's weiter mit dem QuickRep und ich werde das erste Mal das neue digitale Schuldrecht (§327a ff. BGB) erkunden, darauf freue ich mich!

EDIT: Heute ging es noch nicht ums digitale Schuldrecht, sondern erstmal um konventionelles Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht und die neuen Bestimmungen beim analogen Verbrauchsgüterkauf etc., aber glücklich bin ich trotzdem!
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von StudiVader315226 »

Ich habe jetzt mal die Hemmer-Skripten und -Fälle zu den, meiner Selbsteinschätzung nach, bei mir defizitärsten Rechtsgebieten gekauft. Wie bei mir üblich, habe ich dazu einen Kaufvertrag in Form eines Fernabsatzvertrags nach §312, 312c BGB geschlossen.
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Re: Bei Literaturfragen zuerst hier schauen!

Beitrag von Brainiac »

Normen immer sauber zitieren (Abs., Satz, Var./Alt. usw.). Kommt auf Parties besser an.
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